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Im Praxistest: Drohnen – legitim und effizient? | bpb.de

Im Praxistest: Drohnen – legitim und effizient?

Nursel Yagbasin-Kuballa

/ 4 Minuten zu lesen

Mit der Digitalisierung und dem Voranschreiten der Waffenentwicklung verändert sich auch die Kriegsführung. Drohnen werden immer häufiger eingesetzt, um gezielt Waffen einzusetzen, ohne die direkte, örtliche Präsenz des Menschen. Dies führt zu einer neuen politischen und gesellschaftlichen Debatte; vor allem in Hinblick auf die Autonomisierung von Waffen. Ist der Einsatz von (automatisierten oder sogar autonomen) Drohnen legitim oder völkerrechtswidrig oder siegt eventuell das Argument der Effizienz?

Konzeption des Materials

Die Interviews in der Mediathek sind nicht Bestandteil eines didaktisierten Konzepts, sondern Videobeiträge der Netzdebatte aus der Mediathek der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Video "Autonome Drohnen sind der nächste Schritt" hat eine Spieldauer von 1:08 Minuten und ist ein Kommentar des Hauptmannes Andreas Steinmetz (2. Stellvertretender Bundesvorsitzender beim Deutschen BundeswehrVerband zur Zeit des Beitrages). Steinmetz ist der Meinung, dass automatisierte Drohnen nicht besser oder schlechter seien als andere Waffen. Die Automatisierung von Drohnen sei ein normaler Prozess, den auch andere Waffen durchlaufen würden. Es gäbe bereits halbautonome Waffen und die Automatisierung wird weiter fortschreiten. Fliegende unbemannte Plattformen können viele Waffen auf Distanz einsetzen und hätten eine lange Stehzeit. (Interner Link: http://www.bpb.de/mediathek/249912/autonome-drohnen-sind-der-naechste-schritt)

Das Video "Sind autonome Drohnen mit dem Völkerrecht vereinbar?" hat eine Spieldauer von 2:14 Minuten und stellt einen Kommentar von Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin dar. Dickow ist der Ansicht, dass autonome Drohnen, die ohne Rücksprache mit einem Menschen Waffen einsetzen können, potenziell völkerrechtswidrig seien, da diese Entscheidungen übernehmen, die bisher Menschen getroffen haben. Der Mensch könne im Zweifel nicht nachvollziehen, was die Maschine macht und sie somit nicht kontrollieren. Darüber hinaus träfen Menschen Entscheidungen anders als Maschinen: auch mit Empathie und Mitleid. Sie können sich in den Gegner hineinversetzen, was im Völkerrecht, welches ein menschliches Konzept sei, beachtet werde. Ein Teil der Kriegsführung beruhe darauf, dass der Mensch der Akteur ist und nicht die Maschine. u den Fragen, was Rassismus ist, wo und wie er auftritt und was bei der Behandlung dieses Themas im Unterricht zu beachten ist.

Anregungen für den Unterricht

Genutzt werden können die Videos ganz unterschiedlich und flexibel, aber vor allem im Politikunterricht. Das Thema Drohnen kann bereits in der späteren Sekundarstufe I, insbesondere jedoch in der Sekundarstufe II in Verbindung mit Themen wie internationale Konflikte, Bundeswehr, internationale Entwicklungen im 21. Jahrhundert, aber auch in Bezug auf unsere verfassungsrechtlichen Grundlagen angesprochen werden. Die Videos stehen in einer Diskussion an zwei konträren Enden und können entsprechend genutzt werden. Sie sprechen auch zwei verschiedene Kategorien zur Urteilsbegründung an: Legitimität (Sind sie völkerrechtswidrig?) und Effizienz (Inwiefern bieten sie dem Militär praktische Vorteile?). Daher können diese zentralen Kategorien hier gut mit den Schülerinnen und Schülern (einge-)übt werden.

Möglich wäre es demnach, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Sequenz eine entsprechende Diskussion (in Form einer Debatte, einer fish-bowl-discussion, einer panel discussion o.ä.) durchführen. Um die Schülerinnen und Schülern dabei zu unterstützen, sich von ihren Meinungen zu distanzieren, bietet es sich an, sie in verschiedene Rollen schlüpfen zu lassen. Dadurch können sie die Meinung der Rolle vertreten, welche weniger Gefahr läuft, sich mit ihrer persönlichen zu vermischen.

Nach dem Einstieg in die Thematik (beispielsweise durch eine Karikatur) bereiten die Schülerinnen und Schüler die Diskussion vor. Hier könnten auch bereits die Videos zum Einsatz kommen: die Lerngruppe könnte beide Videos sehen, die Argumente beider Seiten bereits notieren und gemeinsam im gelenkten Unterrichtsgespräch die Leitfrage für die Sequenz formulieren. In der nachfolgenden Erarbeitung sollten die Argumente dann vertieft und ergänzt werden. Dies könnte in einem Dreischritt erfolgen: zunächst werden die Argumente der Rollen/Seiten in Einzelarbeit herausgearbeitet. Der Einsatz der Videos könnte, wenn es organisatorisch möglich ist, auch erst hier eingesetzt werden. Weiteres Informationsmaterial finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung: "Waffen und Rüstung" (Aus Politik und Zeitgeschichte 35-37/2014) sowie "Automatisierte und autonome Systeme in der Militär- und Waffentechnik" und "Gezielte Tötungen. Auf dem Weg zu einer globalen Norm?" (Aus Politik und Zeitgeschichte "Moderne Kriegsführung" 35-36/2016).

Nach der Erarbeitung der Argumente in Einzelarbeit sollten die Schülerinnen und Schüler diese in Kleingruppen überprüfen und sortieren können. Gemeinsam werden die Argumente kategorisiert und hierarchisiert. Im Anschluss werden die an der Diskussion teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ausgewählt (freiwillig oder von der Lehrkraft). Die restlichen Schülerinnen und Schüler sollten einen Beobachtungsauftrag erhalten (z.B. späteres Feedback für die Debattierenden). Nach der Durchführung der Diskussion sollten die Teilgenommenen aus ihren Rollen schlüpfen und reflektieren, wie es ihnen in der Diskussion ergangen ist. Nach einem Feedback kann und sollte es in die Reflektion der Argumente und die persönliche Urteilsbildung mithilfe der entsprechenden Kategorien gehen.

Zugriff

Interner Link: http://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/235882/ambivalente-technologien

Fussnoten

Nursel Yagbasin-Kuballa unterrichtet an einer Oberschule in Niedersachsen.