Von der Einführung eines Tempolimit wären etwa 33% der Fahrleistungen betroffen. Die Minderungen für Pkw betragen auf Autobahnen bei Tempo 120 km/h etwa 10% und führen zu einer Gesamtreduktion des Kraftstoffverbrauchs um rund 2%. Bei Tempo 100 km/h belaufen sich die Minderungen auf etwa 20% auf Autobahnen und für den gesamten Straßenverkehr 3%. Die positiven Auswirkungen eines Tempolimits werden im folgenden kurz umrissen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit liegen Auswertungen der Literatur vor. Bezüglich praktischer Erfahrungen mit einem Tempolimit in Deutschland sei auf die Tatsache verwiesen, dass die Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten auf Autobahnen um rund 50% zurückging, als es wegen der Ölkrise von November 1973 bis März 1974 ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf Bundesautobahnen gab. Diese Zahlen wurden durch die Unfallentwicklung auf einigen Autobahnen in Hessen, auf denen von November 1984 bis Mai 1987 ein Tempolimit von 100 km/h galt, bestätigt. Die Zahl der Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten je Mrd. Fahrzeugkilometer sank auf den betroffenen Autobahnabschnitten in der Größenordnung von 25% bis 50%.
Auch in der Folge der Geschwindigkeitsbeschränkungen, die auf der Bundesautobahn A 2 innerhalb eines von 1992 bis 1994 durchgeführten Modellversuchs angeordnet wurden, konnten positive Auswirkungen auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden. Die Unfallrate (Unfälle / Mio. Fahrzeugkilometer) sank im betrachteten Zeitraum in etwa auf die Hälfte. Bezogen auf das gesamte Autobahnnetz quantifizierte die Bundesanstalt für Straßenwesen 1984 die sicherheitserhöhende Wirkung eines Tempolimits dahingehend, dass aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h ein Rückgang der Anzahl der Getöteten um 20% und bei einer Beschränkung auf 100 km/h um 37% zu erwarten wäre. Da sowohl das Verkehrsaufkommen als auch das Geschwindigkeitsniveau seitdem deutlich zugenommen haben, dürften die relativen Minderungseffekte heute noch höher sein. Neuere Untersuchungen hierzu liegen jedoch nicht vor. Durch die Einführung eines flächendeckenden Tempolimits wird es zudem möglich sein, die Lärmbelastung durch Pkw zu reduzieren [...].
Eine Leistungsreduzierung um 30% kann die CO2-Emissionen bei Otto-Pkw um 13 bis 19% reduzieren und bei Diesel-Pkw um 5 bis 15% verringern. Eine Leistungsreduktion um 50% kann die CO2-Emissionen um 25 bis 32% reduzieren. Darüber hinaus könnten schmalere Reifen eingesetzt werden, die zu einer zusätzlichen CO2-Emissionsminderung und einer Verminderung von Lärm beitragen. Reifen für Geschwindigkeiten über 200 km/h sind bei Geschwindigkeiten um 100 bis 120 km/h bis zu 3 dB (A) lauter als Reifen, die für eine Maximalgeschwindigkeit von 150 km/h zugelassen sind. Damit würden die Geräuschemissionen bei Tempo 100 bis 120 halbiert werden. Darüber hinaus könnte das Tempolimit die Konkurrenzfähigkeit der Bahn stärken, da die Argumente des Zeitvorteils für den individuellen Autoverkehr gegenüber den öffentlichen Verkehr dann nur noch zeitweise zutreffen [...].
Die durch ein allgemeines Tempolimit erzielbaren Umweltentlastungen hängen wesentlich davon ab, in welchem Maße dieses Tempolimit von den Kraftfahrern eingehalten wird. Den hier vorgestellten Berechnungsergebnissen liegt ein relativ hoher Befolgungsgrad von 80% zugrunde. Um diesen zu erreichen, wären nach bisherigen Erfahrungen zunächst erhöhte Anstrengungen erforderlich (Informations- und Motivationskampagnen, Überwachungsaufwand). Ein direkter individueller Nutzen für die Kraftfahrer würde sich durch ein Tempolimit aus sinkenden Kraftstoffkosten wegen des niedrigeren Verbrauchs und dem geringeren Fahrzeugverschleiß ergeben.
Aus: Umweltbundesamt (Hrsg.): CO2-Minderung im Verkehr, S.44f., Externer Link: (21.05.2007).