Gesetzliche Grundlage
Jeder hat das Recht, für seine politischen Ansichten einzutreten – auch wenn sie der Mehrheit nicht gefallen. Aber dieses Recht endet dort, wo der politische Friede insgesamt gefährdet, zu Hass und Gewalt aufgefordert und angestachelt wird.
Deshalb enthält das Strafgesetzbuch (StGB) Paragrafen, die es einem verbieten,
zur Durchsetzung seiner Ziele andere Menschen in ihrer Würde anzugreifen,
Falsches über die NS-Verbrechen zu behaupten oder
zu Hass und Gewalt aufzurufen.
Das soll verhindern, dass ein Klima entsteht, in dem Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ihre Ausgrenzung hingenommen wird. Folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches sind in diesem Zusammenhang am wichtigsten.
Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
Volksverhetzung(§ 130 StGB)
Es gibt noch weitere Paragrafen, die zwar wichtig sind, sich aber in erster Linie an Polizei und Staatsanwaltschaften richten. Beispielsweise ist es natürlich strafbar, in einer verbotenen Partei oder Organisation mitzuarbeiten. Schwere Verbrechen wie Mord, Völkermord, schwere Körperverletzung und Brandstiftung werden nicht nur als solche mit Gefängnis bestraft. Es ist auch verboten, mit diesen Verbrechen zu drohen (z. B. ein Asylbewerberheim anzuzünden), zu solchen Taten anzuleiten (z. B. mit Bombenbastel-Anleitungen im Internet), sie öffentlich zu billigen oder zu belohnen. Das kann zum Beispiel durch sogenannte "Schriften" geschehen, womit aber nicht nur Flugblätter, sondern auch CDs, Videos und Fotos gemeint sind. Wer hiermit öffentlich Gewalt gegen Menschen verherrlicht, macht sich strafbar.
Aus: Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und Regionale Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Mittel-, Ober- und Unterfranken (Hrsg.): Externer Link: http://www.recht-gegen-rechts.de/die-wichtigsten-paragrafen.html (29.01.2014).
Arbeitsauftrag
Beschreibe und erkläre die Maßnahmen, welche das Strafgesetz ergreift um vor Rechtsextremismus zu schützen?
Das Arbeitsmaterial ist Interner Link: hier als PDF-Dokument abrufbar.