Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Didaktische Konzeption | Rechtsextremistische Einstellungen im Alltag | bpb.de

Rechtsextremistische Einstellungen im Alltag Didaktischer Kommentar Sachanalyse Baustein 1: Umfrage M 01.01 Musterfragebogen M 01.02 Auswertungshilfen M 01.03 Arbeitsblatt- Datenauswertung Vergleichsdaten M 01.04-08 M 01.04 Parteipräferenz M 01.05 Ausländerfeindlichkeit M 01.06 Sozialdarwinismus M 01.07 Antisemitismus M 01.08 Islamfeindlichkeit M 01.09 Karikaturen M 01.10 Vom Stereotyp zum Vorurteil Baustein 2: Phänomenologie M 02.01 Kartenabfrage M 02.02 Definition Stöss M 02.03 Revisionismus und Verharmlosung des Nationalsozialismus M 02.04 Ausländerfeindlichkeit und Fremdenfeindlichkeit M 02.05 Chauvinismus und Nationalismus M 02.06 Autoritarismus M 02.07 Antisemitismus M 02.08 Rassismus und Sozialdarwinismus M 02.09 Rechtsextremes Verhalten: Kleidung M 02.10 Rechtsextremes Verhalten: Symbole und Codes M 02.11 Rechtsextremes Verhalten: Gewalt M 02.12 Rechtsextremes Verhalten: Mitgliedschaft/ Milieus M 02.13 Definition Jaschke M 02.14 Fallbeispiel Micha M 02.15 Fallbeispiel Jürgen M 02.16 Warum ist Rechtsextremismus gefährlich? M 02.17 Wie schützt sich der Staat gegen Rechtsextremismus? M 02.18 Schutz durch Strafgesetze M 02.19 Zusammenfassung I „Gefahren des Rechtsextremismus“ M 02.20 Zusammenfassung II „Gefahren des Rechtsextremismus“ Info 02.01 zu M 02.02 Info 02.02 zu M 02.03 - M 02.08 Info 02.03 zu M 02.09 - M 02.12 Info 02.04 zu M 02.14 - M 02.15 Info 02.05 zu M 02.16 - M 02.18 Info 02.06 zu M 02.19 - M 02.20 Baustein 3: Erklärungsansätze M 03.01 Wie kommt der Kleine auf so’n Stuss? M 03.02 Fallbeispiel Felix M 03.03 Fallbeispiel Kevin M 03.04 Fallbeispiel Melissa M 03.05 Einflussfaktoren für rechtsextreme Einstellungen M 03.06 Erklärungsansatz auf der Individualebene M 03.07 Einflüsse gesellschaftlicher Entwicklungen M 03.08 Einflüsse der politischen Kultur als Erklärungsansatz M 03.09 Arbeitsblatt "Wenn-Dann-Sätze" bilden M 03.10 Fußball und Rechtsextremismus M 03.11 Rollenspiel Tatort Stadion M 03.12 Rollenspiel Flüchtlingsunterkunft Info 03.01 Tafelbild zu M 03.05 Info 03.02 Lösungsvorschlag zu M 03.09 Info 03.03 Hinweise zum Rollenspiel „Tatort Stadion“ Info 03.04 Hinweise zum Rollenspiel Flüchtlingsunterkunft Baustein 4: Projekte & Maßnahmen Best Practise 1: "Helden" Best Practice 2: Film Best Practice 3: Kunst Best Practice 4: SoR Info 04.01 Zielfindung Info 04.02 Stakeholder Info 04.03 Projektphasen Info 04.04 Ideen für Projekte Info 04.05 Gesetzl. Rahmen M 04.01 Themenfindung M 04.02 Zeitplan M 04.03 Placemat M 04.04 Projektdetails M 04.05 Aufgabenverteilung M 04.06 Gruppenplanung M 04.07 Projektwochenplan M 04.08 Reflexionsbogen M 04.09 Zielscheibe Glossar Literaturtipps Redaktion

Didaktische Konzeption

Wolfgang Sander Heiko Klare Michael Sturm

/ 15 Minuten zu lesen

Die GrafStat-Befragung dieses Unterrichtsprojektes mithilfe der eigenen Befragungssoftware menschenfeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber Minderheiten und Randgruppen in der Schule oder Klasse identifizieren. Eine Vielzahl an Arbeitsmaterilaien stellen darüberhinaus notwendigen Hintergrundinformationen zum Themenbereich zur Verfügung und geben Anregungen, wie man sich gegen rechtsextreme Einstellungen und Verhaltensweisen positionieren kann.

Einleitung

Das hier vorgestellte Unterrichtsmodell besteht aus vier didaktischen Bausteinen, die aufeinander aufbauend die Unterrichtsreihe darstellen und strukturieren. Innerhalb der Bausteine können je nach der zur Verfügung stehenden Zeit und den von Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler gewünschten Inhalten Schwerpunkte gesetzt werden. Die Bausteine werden hier nur kurz skizziert. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in den jeweiligen Planungshinweisen zu den einzelnen Bausteinen (jeweils mit Verlaufsplan sowie den dazugehörigen Unterrichtsmaterialien).

Kurzüberblick

In Interner Link: Baustein 1 sollen zunächst Meinungen und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler - insbesondere im Hinblick auf rassistische, antisemitische oder sozialdarwinistische Aussagen - erfasst und anschließend im Vergleich mit Daten aus empirischen Studien eingezuordnet und diskutiert werden.

In Interner Link: Baustein 2 soll anschließend die Phänomenologie von Rechtsextremismus erarbeitet werden. Dabei wird das komplexe Themenfeld über Fragen zur Definition, typisch rechte Verhaltensweisen und Einstellungen sowie Gefahren für die Gesellschaft und das persönliche Leben erschlossen.

In Interner Link: Baustein 3 möchte den Gründen für rechtsextremistische Einstellungen auf die Spur kommen. Anhand von Fallbeispielen werden unterschiedliche Faktoren erarbeitet, die die Entwicklung von rechtsextremen Einstellungen bedingen, und anschließend mit fachwissenschaftlichen Erklärungsmodellen vertieft.

Der Schwerpunkt von Interner Link: Baustein 4 liegt auf aktivem Engeagement gegen rechtsextreme Strömungen. Dazu werden zunächst bereits erfolgreich durchgeführte Praxisbeispiele vorgestellt. Infomaterialen, wie z.B. Hilfen zum Projekt- und Zeitmanagment sollen die Durchführung eines eigenen Projekts gegen Rechts unterstützen und vereinfachen. Eine Liste mit ausgewählten Projektideen hilft zudem, ein geeignetes Projekt zu finden, dass sich unter den vorhandenen Rahmenbedingungen auch umsetzen lässt.

Da beim Thema Rechtsextremismus häufig Bedenken und Unsicherheiten aufkommen, wie man das Thema angehen sollte und wo Fallstricke zu befürchten sind, haben wir im Folgenden einige Vorüberlegungen sowie Hinweise zu möglichen Fallstricken zusammengestellt, die solche Bedenken und Unsicherheiten nehmen können.

Vorüberlegungen

„Warum sollen wir etwas gegen rechtsextremistische Einstellungen tun?“

Rechtsextremismus ist, anders als der Begriff nahelegen mag, kein Randgruppenphänomen, sondern in Form von rechtsextremistischen Einstellungen und Äußerungen in der so genannten Mitte der Gesellschaft angekommen. Verschiedene Studien, aber auch die Erfahrungen von Lehrerinnen und Lehrern bestätigen diese These. Rassistische Einstellungsmuster und Äußerungen sind in unterschiedlichen Ausprägungen alltäglich. In den ersten Bausteinen werden zum einen Stimmungen, Einstellungen und Bilder in der Lerngruppe oder der Schule erfragt und diskutiert (Interner Link: Baustein 1), zum anderen, Phänomene (Interner Link: Baustein 2) und Erklärungsansätze (Interner Link: Baustein 3) des Rechtsextremismus erörtert. Im Interner Link: Baustein 4 werden schließlich Möglichkeiten vorgestellt, etwas gegen Rechtsextremismus zu tun.

Dieser Schritt kann allerdings nicht von oben verordnet werden, sondern sollte von den Schülerinnen und Schülern ausgehen. Lehrende können Impulse setzen, Schülerinnen und Schüler in ihrem Engagement stärken und Projekte anleiten beziehungsweise begleiten. Im schulischen Alltag fällt diese Herangehensweise naturgemäß schwer – der inhaltliche Druck der Curricula, die Notwendigkeit der Notengebung und die in der Regel knappe Zeit machen Projektarbeit häufig zu einem „Luxusvorhaben“, das nur kurz vor den Ferien nach dem Eintragen der Noten umgesetzt werden kann.

Dass Projekte zum Thema Rechtsextremismus über den thematischen Schwerpunkt hinaus für Schulen eine Chance bieten, auch am Schulklima und schlussendlich an der Frage „Wie wollen wir zusammen leben?“ zu arbeiten, werden praxiserprobte Beispiele zeigen (s. Interner Link: Baustein 4). Nicht immer müssen dafür viel Geld, Zeit oder Ressourcen eingesetzt werden. Oft kann aus einem kleinen, in einer Klasse umgesetzten Projekt etwas Größeres entstehen, das auch langfristig dem Renommee der Schule dient und das Profil schärft, wenn diesem Thema nachhaltig Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Im Fokus bleibt aber – gerade in der Diskussion mit Schülerinnen und Schülern – die Frage „Warum eigentlich sollen wir etwas gegen rechtsextremistische Einstellungen tun?“ Diese kann Ausgangspunkt von Projekten unterschiedlicher Art sein. Zentral bleibt dabei immer die Orientierung an den Einstellungen, Wünschen und Ideen der Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Lebensumfeld. Die Arbeit mit den vorhergehenden Bausteinen bietet unterschiedliche Anknüpfungsmöglichkeiten für die gemeinsame Formulierung von Gründen für ein Vorgehen gegen rechtsextreme Parolen und Einstellungen.

„Was darf oder was muss ich gegen rechtsextremistische Einstellungen im Unterricht tun? – Legitimation und Auftrag

In der Beschäftigung mit Rechtsextremismus und Rassismus im Unterricht, aber auch in anderen Bereichen des schulischen Lebens stellt sich für Lehrerinnen und Lehrer die Frage, inwiefern sie Position beziehen sollten – beziehungsweise überhaupt dürfen. Unsicherheit kommt unter Umständen auf, weil sich Lehrerinnen und Lehrer und Schule „neutral“ verhalten sollten. Im Sinne des Beutelsbacher Konsens gilt gerade in Bezug auf politische Themen das „Überwältigungsverbot“. Schülerinnen und Schülern darf demnach keine Meinung aufgezwungen werden, vielmehr sollen sie in die Lage versetzt werden, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene begründete Meinung zu bilden. Dürfen also Lehrende keine deutlichen Worte finden, wenn rassistisches Gedankengut in der Klasse artikuliert wird? Müssen die Positionen extrem rechter Parteien kommentarlos dargestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler sich „ein eigenes Bild“ machen können?
Eine weitere Forderung des Beutelsbacher Konsens, das „Gebot der Kontroversität“, kann als Antwort auf diese Fragen verstanden werden. Themen, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, sollen vom Lehrenden auch im Unterricht als solche dargestellt und besprochen werden. Auf rassistische und extrem rechte Positionen darf und muss also aus fachlicher Sicht reagiert werden. Guter (Politik-, Philosophie-, Geschichts-,…) Unterricht lässt die Schülerinnen und Schüler nicht allein in ihren Meinungen, sondern trägt durch strukturierte Urteilsbildung wesentlich dazu bei, die Qualität begründeter Urteile zu verbessern. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass anhand konkreter Fälle die Stichhaltigkeit der Aussagen verbessert, die möglichen Folgen von Positionen abgeschätzt und im konkreten Themenfeld „Rechtsextremismus“ die Unvereinbarkeit mit demokratischen sowie humanen Werten aufgezeigt werden.

Die Landesverfassungen und Schulgesetze der Bundesländer machen dies unmissverständlich klar. Ihre grundlegenden Paragraphen sind als eine klare Legitimation und Aufgabe für Lehrende zu lesen, gegen Rechtsextremismus und Rassismus, aber auch andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen wie Homophobie, Antisemitismus und Sexismus klar Stellung zu beziehen. Hier wird der „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ formuliert. Alle Landesschulgesetze beziehen sich dabei auf das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie in unterschiedlichen Formulierungen auf Offenheit, Toleranz und ein oft deutlich formuliertes Diskriminierungsverbot. Im Berliner Schulgesetz wird etwa explizit darauf eingegangen, dass das Ziel von Schule die Heranbildung von Persönlichkeiten sein müsse, „welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter […] zu gestalten.“ (SchulG Berlin, §1(2)). Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hält die Schulen eigens an, „den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrem Glauben, ihren religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären.“ (SchulG LSA, §1(2)).

Der Beutelsbacher Konsens sowie die in den Schulgesetzen formulierten Ziele können von Lehrerinnen und Lehrern als eine Art Kompass verstanden werden. Rassistische Äußerungen im Unterricht, extrem rechte Flugblätter auf dem Schulgelände, neonazistische Aufkleber an der Schulbushaltestelle und viele weitere Vorkommnisse können und müssen thematisiert werden. Sie können Anlass bieten, im Rahmen des Unterrichts oder in schulischer Projektarbeit gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gut begründete Positionen zu entwickeln, warum Rechtsextremismus mit der Demokratie unvereinbar ist, wie man gegen Rechtsextremismus vorgehen kann – aber auch, wofür sich eine Schulgemeinschaft einsetzen sollte.

Weitere Bezugspunkte für eine deutliche Positionierung gegen Rechtsextremismus sind die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 1 bis 19 formulierten Grundrechte, hier insbesondere Artikel 3, Absatz 3 sowie die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches (siehe Interner Link: Info 04.05). Die Hausordnung der Schule kann darüber hinaus weitere Ansatzpunkte für die Legitimation des eigenen Handelns geben, sofern dort ausdrücklich Bezug genommen wird auf demokratische Grundwerte oder rechtsextreme Haltungen und Handlungen (siehe Beispiel Hausordnung in der Ideensammlung Interner Link: Info 04.04).

„Wofür sollen wir etwas tun?“ – Positive Bezugnahme und langfristige Orientierung

„Gegen Nazis“ zu sein, darüber dürfte an den meisten Schulen relativ schnell Konsens herrschen. Die Abgrenzung gegenüber „extremen“ Einstellungen, die von erkennbar als Neonazis auftretenden Menschen vertreten werden, fällt in der Regel leicht. Schwieriger scheint es zu sein, nicht nur einen eng gefassten Begriff von Rechtsextremismus, sondern rassistische Vorurteile in der „Mitte der Gesellschaft“ zu thematisieren – sowie eine Einigung zu erzielen, wofür man eintreten kann. Was kann also rechtsextremer Ideologie entgegen gestellt werden? Wie gehen wir mit alltäglichen Diskriminierungen an unserer Schule um? Übliche Antworten, die sich auch im Namen unterschiedlicher Programme und Projekte widerspiegeln, sind „Vielfalt“, „Toleranz“, „Demokratie“, „Partizipation“ und ähnliche Schlagworte. Diese müssen gerade in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit Inhalt gefüllt werden, um konkret, anschaulich und glaubwürdig zu bleiben. Gerade Demokratie und Partizipation dürfen nicht nur abstrakte Bezugspunkte bleiben, sie müssen im schulischen Alltag erlebbar und in die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler übersetzt werden. Auch hier formulieren die Schulgesetze klare Vorgaben: Schülerinnen und Schüler sollen zu mündigen und selbstverantwortlichen Menschen erzogen werden, die am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können. Dies kann sicherlich nicht nur im Rahmen der theoretischen Vermittlung passieren, sondern im Erleben eigener Wirkmächtigkeit. Hierzu bietet die Projektarbeit eine gute Möglichkeit.

„Was soll schulische Projektarbeit gegen Rechtsextremismus erreichen?“ – Zielformulierung

Die Schule allein kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen. Gleichwohl muss sie sich an der Bearbeitung dieser beteiligen. Das Ziel schulischer Projektarbeit gegen Rechtsextremismus kann es daher nicht sein, ihn „abzuschaffen“, extrem rechts denkende Schülerinnen und Schüler „umzudrehen“ oder alltäglichen Rassismus zu beenden. Sie kann aber dabei helfen, diese und weitere Phänomene zu benennen und zu thematisieren, Vorfälle an Schulen nicht zu beschweigen und demokratisches Engagement von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Nicht immer werden die von Schülerinnen und Schülern angestrebten Aktivitäten oder Projekte sich mit den Ideen der Schulleitung oder betreuenden Lehrerinnen und Lehrern decken. Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler ist es vielleicht gerade wichtig, auf vorhandene Probleme hinzuweisen, Diskriminierungen zu benennen oder über organisierte Neonazis im Ort zu sprechen – offensiv und mit einer möglichst großen Außenwirkung. Das Interesse einer Schule als Institution mag hier allerdings eher sein, Inhalte und Werthaltungen zu vermitteln, im Rahmen des Unterrichts zu diskutieren – aber nicht nach außen als „Problemschule“ wahrgenommen zu werden.

Gerade hier liegt aber eine Chance, in der offenen Diskussion um Sinnvolles und Machbares Demokratie tatsächlich erlebbar zu machen. Methoden der Peer-Education können, sofern sie gut vorbereitet und begleitet werden, die Wirksamkeit des eigenen Handelns für die Schülerinnen und Schüler erfahrbar machen. Schule kann somit einen Rahmen schaffen, in dem sich Schülerinnen und Schüler ausprobieren, ihr Selbstbewusstsein stärken sowie Kritikfähigkeit und Selbstreflexion einüben können. Sie sollten nicht in der Rolle der Lernenden stecken bleiben, sondern Akteurinnen und Akteuren werden, die ihre eigenen Ideen im jeweils gegebenen Rahmen umsetzen können. Lehrerinnen und Lehrer können hier wertschätzen, begleiten und Impulse geben. Sie dürfen aber nicht vorschreiben, ausschließen oder bevormunden.

„Wie sollen wir das zusätzlich noch schaffen?“ – Keine Zeit, keine Mittel, keine Unterstützung?

Gerade die Arbeit in Projekten verlangt Lehrerinnen und Lehrern neben der alltäglichen Arbeitsbelastung zusätzliches Engagement vor dem Hintergrund fehlender zeitlicher und personeller Ressourcen ab. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus sollte daher

  1. nicht auf den Schultern einer oder nur weniger Personen ruhen,

  2. Spaß machen dürfen,

  3. langfristig ausgelegt sein sowie

  4. nicht allein auf isolierte Projekte bezogen.

Ein umfassender Ansatz , der neben unterrichtlicher Behandlung und Projektarbeit etwa die Verankerung in Schulprogramm und Steuerungsgruppe, die Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern oder die Beteiligung an Netzwerken wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ berücksichtigt, lässt sich weder verordnen noch von heute auf morgen umsetzen. Daher bieten einzelne Projekte die Möglichkeit, Interesse zu wecken und Bedarfe zu erkennen.

Hierzu ist auch nicht immer Geld vonnöten – viele der unten vorgestellten Projekte lassen sich mit wenig oder keinen Mitteln verwirklichen und fördern zudem die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung des schulischen Zusammenlebens. Oft empfiehlt sich zudem die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartner/-innen (siehe „Weiterführenden Hilfen und Ansprechpartner/-innen“ in der Interner Link: Linksammlung), die fachlich und zeitlich eine Entlastung bietet. Im Unterricht, in Pausengesprächen oder in Projekten sind Lehrerinnen und Lehrer Schlüsselpersonen für den Umgang mit Rechtsextremismus in der eigenen Schule. Sie fungieren als Vorbild, können Interesse und Bedarf wahrnehmen und engagierten Schülerinnen und Schülern Rückenwind geben. Dieser Rolle sollten sie sich stets bewusst sein.

Planungshinweise und Fallstricke

Mit den Projektbeispielen (Interner Link: Baustein 4) sollen zum einen anschauliche, praxiserprobte Möglichkeiten der Thematisierung von Rechtsextremismus in Schulen vorgestellt werden. Zum anderen sollen daran strukturelle Merkmale, Chancen und Fallstricke von Projektarbeit gezeigt und diese anhand von Checklisten und exemplarischen Abläufen umsetzbar gemacht werden. Bewusst wird dabei auf feste Schemata und konkrete Sequenz- oder Reihenentwürfe verzichtet. Die Arbeit in einem Projekt ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten sowie den von den Schülerinnen und Schülern selbst gewählten Fragestellungen und kann daher nicht für unterschiedliche Schulformen und -orte pauschal geplant werden. Die sich an die Projektbeispiele anschließenden Hinweise sind jedoch so formuliert, dass die notwendigen Planungsschritte, mögliche Schwierigkeiten sowie die mit dem Projekt verknüpften Ziele transparent werden. Zudem werden in der Interner Link: Linksammlung Hinweise auf weiterführendes Material sowie Ansprechpartner/-innen gegeben. Diese beziehen sich zuerst auf bundesweit aktive Initiativen und Organisationen. Dazu werden Hinweise auf länderspezifische Angebote gemacht, wo diese sinnvoll erscheinen.

Einige Fallstricke der Projektarbeit zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus sollen hier beleuchtet werden.

Fallstrick 1: „Ansprüche vs. Realität“

In der schulischen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus werden häufig große Erwartungen formuliert. Projekte im Themenfeld Rechtsextremismus sollen Schülerinnen und Schüler auf die Gefahr durch Rechtsextremismus aufmerksam machen, ein „Abrutschen“ in die Szene vermeiden, die Beteiligten zu mehr Demokratie und Toleranz erziehen, das Verständnis gegenüber „Anderen“ (siehe hierzu die folgenden Ausführungen zum Kulturbegriff) steigern oder gar „Schüler immun machen“ gegen anti-demokratische Ideologien. Gerade der letzte Punkt wird häufig verknüpft mit der Behandlung des historischen Nationalsozialismus. Diese hohen Ansprüche stellen in der Regel eine Überforderung dar. Gerade vor dem Hintergrund der fehlenden Ressourcen (siehe oben) scheint eine vorsichtigere Formulierung von Zielen sinnvoll. Auf der anderen Seite wirkt die projektorientierte Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in einigen Schulen aber auch als probates Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Das Image der eigenen Schule im Konkurrenzverhältnis zu anderen Schulen im Ort wird durch eine positive Presseberichterstattung aufgewertet, Durch die kurzfristige Einladung von Zeitzeugen oder Referenten, die vor ganzen Jahrgängen in der Schulaula sprechen, wird „Flagge gezeigt“ und Engagement der Schule und insbesondere der Schulleitung nach außen und innen dokumentiert. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit den selbstgesetzten Themen findet hier allerdings häufig eher nicht statt. Vor diesem Hintergrund müssen Ziele und Ansprüche offenbar präziser formuliert werden, um nicht wirkungslos zu sein.

Die Anknüpfung von kurz- und langfristigen Projekten an konkrete Themen, Bedarfe und Interessen der Schulgemeinschaft, des Ortes oder der Region hat sich in der Praxis als hilfreich für gute Ergebnisse und die Förderung andauernden Engagements herausgestellt (Hier bietet sich der Rückgriff auf die in Interner Link: Baustein 1 durchgeführte Befragung und die diskutierten Ergebnisse an). Die bearbeiteten Themen in Bezug zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu setzen beziehungsweise sie selbst auswählen zu lassen, worum es gehen soll, entlastet zudem vom Anspruch, hohen normativ-moralischen Erwartungen („Immunisierung gegen Rechts“) gerecht werden zu müssen. Es gilt daher, „moralische Zeigefinger“ und „Entlarvungen“ Einzelner zu vermeiden. Vielmehr sollten Rechtsextremismus und Rassismus in ihrem gesellschaftlichen Kontext erklärt und der zugrunde liegende gesellschaftliche Deutungsrahmen transparent gemacht werden (vgl. hierzu Interner Link: Baustein 2 und Interner Link: Baustein 3).

Die Arbeit im und am Projekt sollte in kleinen Schritten erfolgen und auf mehrere Schultern - auch die der Schülerinnen und Schüler! - verteilt werden. Zudem gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, kompetente Ansprechpartner/-innen mit einzubinden (siehe Ansprechpartner/-innen in der Interner Link: kommentierten Linksammlung).

Fallstrick 2: „Das ist halt deren Kultur“

„Das ist halt deren Kultur“ ist ein auch im schulischen Kontext oft genannter Einwand, wenn bestimmte Verhaltensformen, Erwartungshaltungen oder Konfliktlinien unterschiedlicher Gruppen erklärt werden sollen. „Kultur“ wird dabei als feststehender, das Leben und die Handlungen einer Person bestimmender Hintergrund verstanden – und abgegrenzt gegen angenommene „deutsche“ Gewohnheiten und Regeln. Positiv gewendet zeigt sich dieser Kulturbegriff beispielsweise in gut gemeinten Projekten zum „interkulturellen Kochen“, bei denen „jeder kocht, was er zu Hause isst“. Oft werden hier Vorurteile oder Zuschreibungen eher zementiert als entkräftet, geht es doch nicht wirklich darum, was die Jugendlichen wirklich zu Hause essen – sondern was aufgrund der Herkunft ihrer Eltern oder Großeltern aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft erwartet wird.

Dass Kultur dynamisch und stetiger Entwicklung ausgesetzt ist, zeigt nicht zuletzt der gesellschaftliche Wandel in Deutschland. War es etwa vor 20 Jahren noch ein Zeichen von Hektik oder schlechter Planung, wenn das Essen oder der Kaffee unterwegs verzehrt wurde, gilt „to go“ heute als Ausdruck eines dynamischen und weltgewandten Lebensstils. In der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus sollte daher der Kulturbegriff nur vorsichtig eingesetzt beziehungsweise differenziert thematisiert werden. Zudem gilt es, (Re-)Ethnisierungen und Kulturalisierungen zu vermeiden – vor allem im Blick auf die Lernenden, die beispielsweise nicht unreflektiert als „Expertinnen und Experten“ für ihre „Heimat“ (also etwa das Land, aus dem ihre Eltern oder Großeltern eingewandert sind) eingebunden werden sollten.

Fallstrick 3: „Die sollen mal sehen, wohin das führt“

Die Idee, mit einer Gedenkstättenfahrt oder mit Zeitzeugengesprächen zum Nationalsozialismus auf extrem rechte Äußerungen im Unterricht zu reagieren, liegt nahe. Allerdings ist im Einzelfall zu klären, ob die genannten pädagogischen Interventionen, die für sich genommen nicht kritisiert werden sollen, auch das erreichen können, was sie sollen. Historisch-politische Bildung ist ein Baustein in der Rechtsextremismusprävention, aber kein Allheilmittel. Die Betroffenheit über das Berichtete und Gesehene bleibt in der Regel auf das konkrete historische Ereignis oder den Schauplatz des Verbrechens beschränkt. Die gewünschte Übertragung der „Lehren aus der Geschichte“ in den eigenen Lebensbereich, auf andere Situationen und Akteurinnen und Akteure findet nicht statt. Womöglich blockiert die Beschäftigung mit dem historischen Nationalsozialismus als Reaktion auf aktuelle Vorfälle oder Äußerungen sogar die Thematisierung aktueller und in der Schule existenter Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rassismus. Ein „Lernen aus der Geschichte“ ist also weder zu verordnen noch anzulegen – aber die Beschäftigung mit Geschichte kann für interessierte Schülerinnen und Schüler Anlass sein, etwa über aktuelle Formen von Ausgrenzung und Diskriminierungen nachzudenken.

Fallstrick 4: „Das schmeißen wir besser direkt in die Tonne“

Werden Flugblätter extrem rechter Parteien oder Gruppierungen vor Schulhöfen verteilt, Schulhof-CDs unter der Hand in der Pause weitergegeben oder tauchen rassistische Aufkleber auf den Schultoiletten auf, ist das für Lehrerinnen und Lehrer eine große Herausforderung. Häufig werden kursierende Materialien eingezogen und nicht weiter thematisiert, manchmal plakativ entsorgt. Eine Auseinandersetzung mit den vertretenen Thesen findet in der Regel nicht statt. Rechtsextremes Propagandamaterial sollte allerdings nicht ignoriert oder verschwiegen, sondern thematisiert und bearbeitet werden Eine offensive Beschäftigung mit den oft menschenverachtenden Inhalten beinhaltet dabei auch das deutliche Einstehen für Demokratie und Grundrechte. In Umlauf gebrachtes Material sollte immer auf strafrechtliche Relevanz überprüft werden (hier sind die örtlichen Polizeibehörden hilfsbereit), jegliche Interventionen sollten gegenüber den Schülerinnen und Schülern inhaltlich begründet werden. Sachliche Erklärungen erweisen sich in diesem Kontext produktiver als eine (durchaus nachvollziehbare) emotionalisierende Argumentation. Die Schülerinnen und Schüler sollten frühzeitig in die Maßnahmen der Schule mit einbezogen werden, um möglichen Opferinszenierungen der Neonazis vorzubeugen. Deren Absicht besteht oftmals darin, Konfrontationen zwischen Lehrkräften und Schüler/-innen zu provozieren.

Die Behandlung von strafrechtlich relevanten Materialien, die etwa unter die einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches fallen, ist im Rahmen des Unterrichts zu Zwecken der Aufklärung und politischen Bildung jederzeit möglich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. etwa die „Mitte-Studien“ der Forschungsgruppe um Oliver Decker und Elmar Brähler (http://www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/inhalte/studien_Gutachten.php) oder das Survey „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ des Bielefelder Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung (Externer Link: http://www.uni-bielefeld.de/ikg/projekte/GMF_Survey.html).

  2. Der 1976 formulierte „Beutelsbacher Konsens“ gilt als theoretische Grundlage der politischen Bildung in Deutschland und betont drei Prinzipien politischer Bildung: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung. Weitere Informationen unter Interner Link: http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens.

  3. Linkliste zu den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer: Externer Link: http://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72.html

  4. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (GG Art. 3(3))

  5. Vgl. etwa Hammerbacher, Michael (2010): Prävention gegen Rechtsextremismus an Schulen. Anregungen für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts“, in: Pädagogik 2/2010, online unterExterner Link: http://osz-gegen-rechts.de/uploads/media/Praevent-gg-RE.pdf

  6. So formulierte es etwa Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes NRW, in einem Kommentar zu Gedenkstättenfahrten: „Eine Fahrt nach Auschwitz“, Jüdische Allgemeine, 11.07.2013, online unter Externer Link: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/16455.

  7. Zur Vertiefung siehe: Projektgruppe F.I.N.K. (Förderung interkultureller Kompetenz) (2003): „Keiner will ausgegrenzt werden, aber dauernd und überall geschieht es.“ – Handbuch Toleranz und Anerkennung in der Schule, hier insb. Kapitel 1: „Positionen, Konzepte, Erfahrungen“. Online unterExterner Link: http://bildungsserver.hamburg.de/contentblob/2555502/data/handbuch-toleranz-und-anerkennung-in-der-schule-.zip

  8. Zur Vertiefung siehe: Lernen aus der Geschichte: LaG-Magazin 03/2012. „Rechtsextremismusprävention und Demokratieerziehung durch Gedenkstätten und Kriegsgräber?, online unter:Externer Link: http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Magazin/10201.

  9. Dies regelt die so genannte „Sozialadäquanzklausel“ in §86 (3) StGB, nach dem das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen möglich ist, „wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Weitere Inhalte

Prof. Dr. phil., geb. 1944; Erziehungswissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Anschrift: Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Erziehungswissenschaft, Georgskommende 33, 48143 Münster.
E-Mail: E-Mail Link: sander@uni-muenster.de

geb. 1981, Diplompädagoge;
pädagogisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter im Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster und in der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie (mobim)

Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie (Externer Link: mobim)
c/o Geschichtsort Villa ten Hompel
Kaiser-Wilhelm-Ring 28
48145 Münster


Telefon: 0251 – 492 7109
e-Mail: E-Mail Link: kontakt@mobim.info
Homepage: Externer Link: http://www.mobim.info

geb. 1972, Historiker;
pädagogisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter im Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster und in der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie (mobim)

Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie (Externer Link: mobim)
c/o Geschichtsort Villa ten Hompel
Kaiser-Wilhelm-Ring 28
48145 Münster


Telefon: 0251 – 492 7109
e-Mail: E-Mail Link: kontakt@mobim.info
Homepage: Externer Link: http://www.mobim.info