bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
4.-7. Jahrhundert:
Germanische Völkerwanderung aus dem Ostsee-Raum in das Gebiet des Römischen Reichs. Die möglichen Gründe für die Völkerwanderung sind vielfältig und ortsabhängig. Unter anderem werden immer wieder Landnot in Nordosteuropa wegen zunehmender Bevölkerung sowie ungünstige klimatische Bedingungen unter den Forschern diskutiert.
1600 bis 1950:
Europa wird zum Auswanderungskontinent. Insgesamt wandern zwischen 1600 und 1950 rund 70 Millionen Menschen aus Europa nach Übersee, insbesondere nach Nord- und Südamerika, Algerien, ins südliche Afrika, Palästina, Australien und Neuseeland aus. Zu den Auswanderern gehören politische und religiöse Andersdenkende, Abenteurer, aber vor allem Arme und Besitzlose. Ein Auswanderungsgrund ist zum Beispiel die große Hungersnot in Irland zwischen 1845 und 1849, die viele Iren in der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen ihr Land verlassen lässt.
17. Jahrhundert:
Hugenotten (französische Protestanten) fliehen nach Preußen. Sie stellten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts etwa ein Drittel der Bevölkerung Berlins. Ab 1530 wurde die Glaubensausübung der Protestanten durch den katholischen Klerus und den König in Frankreich stark unterdrückt. Ab 1685 erreichen die Verfolgungen der Protestanten einen Höhepunkt und lösen eine Fluchtwelle von einer Viertelmillion Hugenotten in die umliegenden protestantischen Länder aus.
19. Jahrhundert:
Osteuropäische Juden fliehen aus Russland, der Ukraine, dem heutigen Polen und dem Baltikum. Bedingt durch Antisemitismus, Pogrome und Armut wandern sie auch nach Deutschland ein. Sie etablieren sich als neue ethnisch-religiöse Minderheiten unter anderem in Berlin. Vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten hatte die jüdische Gemeinde von Berlin 170.000 Mitglieder (etwa 1/3 der Juden des Deutschen Reiches). Jedoch überlebte keine dieser jüdischen Gemeinden die NS-Zeit und den Zweiten Weltkrieg. So lebten Anfang 1940 nur noch 80.000 Juden in Berlin und nach Beginn der Deportationen im Juni 1943 waren es lediglich 6800. Insgesamt kamen allein durch Transporte, Pogrome und Selbstmorde insgesamt 55.600 Berliner Juden ums Leben.
bis in die 1950er Jahre
1917:
Die russische Oktoberrevolution führt zu Flucht und Vertreibung von etwa 1,5 Millionen Menschen, die aus ideologischen Gründen vor den Bolschewiken aus Russland das Land verließen. Sie wandern unter anderem nach Deutschland und Österreich aus.
1933-45:
Rund eine halbe Million Menschen verlassen ab 1933 das Deutsche Reich – politische Gegner des Regimes und vor allem Menschen, die aufgrund der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus verfolgt werden. Es werden 6 Millionen Menschen im Zweiten Weltkrieg deportiert und ermordet; 8,5 Millionen Menschen werden als Zwangsarbeiter verschleppt. Etwa 280.000 Juden flüchten aus dem Deutschen Reich. Weltweit nehmen mehr als 80 Staaten Flüchtlinge aus Deutschland auf; unter anderem Palästina, Amerika und auch die Türkei.
1945:
Durch die politische Neuordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kommt es zu enormen Wanderungsbewegungen (12 Mio. vertriebene Deutsche, 2 Mio. vertriebene Polen und Ukrainer). Die Grenzen Deutschlands werden neu gezogen und Deutsche müssen ihre Heimat auf Geheiß der Potsdamer Beschlüsse verlassen. Dadurch strömen immer mehr Menschen in das Gebiet der vier Besatzungszonen. Allein in Schleswig-Holstein steigt die Bevölkerung mit 860.000 Vertriebenen um 33%. Neben Vertreibung beziehungsweise Umsiedlung gibt es auch Auswanderungen, die wirtschaftlich bedingt sind. Perspektivlosigkeit in der Nachkriegszeit führt zu vielen Auswanderungen zum Beispiel nach Australien und Südamerika.
1950-1955:
Der Industrie in der Bundesrepublik Deutschland fehlen Arbeitskräfte. Daraufhin wurde in Italien, Spanien und Jugoslawien später auch in der Türkei und Portugal Arbeiter – man nannte sie "Gastarbeiter" – gezielt angeworben, um nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten.
1951:
In einer UN-Konferenz wird das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" (Genfer Flüchtlingskonvention) verabschiedet.
1953:
Das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG, auch Bundesvertriebenengesetz) tritt in Kraft und regelt die staatliche Versorgung von Vertriebenen und Flüchtlingen in Deutschland.
1953:
Die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nimmt mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser die Arbeit auf.
1955:
Die Bundesrepublik Deutschland beginnt in Süd- und Osteuropa Arbeitskräfte anzuwerben. Die erste "Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland (das sog. Anwerbeabkommen) wird mit Italien geschlossen.
1960er Jahre bis 1989
1960:
Rund 280.000 ausländische Arbeiter sind in Deutschland beschäftigt. Anwerbeverträge mit Griechenland und Spanien werden geschlossen.
1961:
Anwerbevertrag mit der Türkei.
1962:
Anwerbevertrag mit Marokko.
1964:
Am 10. September trifft auf dem Bahnhof Köln-Deutz Armando Rodriguez aus Portugal ein. Er ist der einmillionste Gastarbeiter in Deutschland und wird mit einem Strauß Nelken, einem "Diplom" sowie einem zweisitzigen Moped feierlich willkommen geheißen.
1964:
Anwerbevertrag mit Portugal.
1965:
Anwerbevertrag mit Tunesien.
1965:
In Bonn verabschiedet der Bundestag am 28. April ein neues "Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet". Bislang prüften Ausländerpolizei-Behörden die Anträge von Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchten. Entscheidungsgrundlage: Nationalsozialistisches Recht, die Ausländerpolizeiverordnung von 1938. Nach dem Krieg wurde sie zwar von diskriminierenden Begriffen wie "Rassenzugehörigkeit" entnazifiziert, blieb ansonsten aber bestehen. Diese Altlast löst das neue Gesetz ab. Das Ausländergesetz (AuslG) enthält jedoch keine Regelungen zur Einwanderung.
1966:
Auch die DDR wirbt ausländische Arbeitskräfte an. Zwischen 1966 und 1989 werden rund 500.000 Arbeitskräfte aus Vietnam, Polen, Mosambik und anderen Staaten angeworben.
1968:
Anwerbevertrag mit Jugoslawien.
1971:
Die Bundesregierung erleichtert die Bedingungen zur Verlängerung des Aufenthalts ausländischer Arbeitskräfte. Immer mehr Migranten planen nun doch nicht mehr die Rückkehr in die Heimatländer und holen ihre Familie nach.
1978:
Die Bundesregierung richtet das Amt eines "Beauftragten für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen" ein.
1979:
Im ersten Bericht des Amtes des Ausländerbeauftragten von Heinz Kühn (sog. Kühn-Memorandum) wird darauf hingewiesen, dass es sich auch bei der "Gastarbeit" faktisch um Einwanderung handelt, weil immer weniger Migranten planen zurück in ihr Herkunftsland zu ziehen. Damit wird Deutschland erstmalig von Seiten der Regierung als Einwanderungsland bezeichnet.
1983:
Das "Rückkehrförderungsgesetz" – ein finanzieller Anreiz für Migranten, die in ihre Heimatländer zurückkehren – zeigt nicht die erhoffte Wirkung.
1990er Jahre und 2000
1990:
Das Schengener Durchführungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet: es sieht vor allem einheitliche Regelungen bei der Kontrolle der EG-Außengrenzen sowie die Vereinheitlichung von Visa-Vorschriften vor. Außerdem vereinbaren die Unterzeichnerstaaten gemeinsame Maßnahmen zur Inneren Sicherheit wie beispielsweise das datengestützte Schengener Informationssystem (SIS), ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. (Bis zur Umsetzung 1995 treten auch Spanien, Italien, Griechenland und Portugal bei.)
1990:
Das neue "Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet" (AuslG) erweitert die Möglichkeiten zur Einbürgerung und schafft mehr Rechtssicherheit für Zuwanderer.
1992:
Am 6. Dezember 1992 schließen CDU/CSU, FDP und SPD den so genannten Asylkompromiss. Er schränkt das Grundrecht auf politisches Asyl durch die Drittstaatenregelung und das Flughafenverfahren stark ein und wird am 1. Juli 1993 rechtskräftig.
1993:
Der Maastrichter Vertrag tritt am 1. November in Kraft. Er erklärt alle Fragen von Asylpolitik, von Außengrenzenkontrollen und von einer Einwanderungspolitik zu "Angelegenheiten von Gemeinsamem Interesse". Damit verpflichten sich die EU-Staaten, in diesen Bereichen zusammen zu arbeiten. Die Visapolitik gegenüber Drittstaatsangehörigen wird in die "erste Säule" überführt und somit zur Gemeinschaftskompetenz erklärt.
1996:
Das "Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen" (das sog. Arbeitnehmer-Entsendegesetz) tritt in Kraft. Es regelt, was bisher nur im Baugewerbe festegelegt war, nämlich die Möglichkeit, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Arbeit nach Deutschland entsenden, verpflichtet werden, ihnen den deutschen Mindestlohn zu zahlen.
1997:
Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) tritt in Kraft. Es soll vermeiden, dass Flüchtlinge von einem Staat in den nächsten geschoben werden können, ohne dass sich ein bestimmter Staat für die Behandlung ihres Aufnahmegesuches zuständig fühlt. Das Übereinkommen regelt die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags nach dem "one-state-only"-Prinzip: Nur noch ein einziger Staat ist seitdem für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig, meist derjenige, den der Asylbewerber zuerst betreten hat. Das DÜ wurde notwendig, da die Schengener Übereinkommen nicht für alle EG-Staaten bindend waren.
1999:
Der Amsterdamer Vertrag tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. Er ergänzt den Maastrichter Vertrag. Ziel der Vertragsänderung ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik werden vergemeinschaftet. Die EG erhält erstmals die Kompetenz zum Erlass verbindlicher Rechtsakte auf dem Gebiet des Asylrechts.
2000:
Auf der Computermesse CeBIT startet der ehemalige Bundeskanzler Schröder die "Green-Card-Initiative": Für 30.000 ausländische Computerfachleute wird der Anwerbestopp außer Kraft gesetzt. Eine neue Einwanderungsdebatte beginnt.
2000:
Um die Mängel der komplizierten Ausländergesetzgebung zu beheben, wird von der Bundesregierung die "Unabhängige Kommission Zuwanderung" (sog. Süssmuth-Kommission) eingesetzt. Sie legt nach einjähriger Diskussion im Juli 2001 einen Bericht mit umfangreichen Vorschlägen für eine Zuwanderungsgesetzgebung vor.
2001 bis heute
2001:
Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) schätzt, dass es im Jahr 2001 weltweit 15 Mio. Flüchtlinge gibt. Hinzu kommen zum selben Zeitpunkt 20-25 Mio. Binnenvertriebene, d. h. Menschen, die gewaltsam aus ihrer angestammten und rechtmäßigen Heimat vertrieben wurden, wobei diese sich aber nicht über eine internationale Grenze sondern in andere Regionen ihres Landes gerettet haben.
Seit dem 11.09.2001:
Das politische Klima hat sich nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York nachhaltig verändert: Sicherheitspolitische Überlegungen dominieren vielfach die Debatte um Zuwanderung, die häufig mehr als Risiko denn als Chance dargestellt wird. Auch das Ende der "New Economy" und die steigenden Arbeitslosenzahlen tragen dazu bei, dass Zuwanderung ungelernter Arbeitskräfte politisch "unpopulär" ist; der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigt hingegen weiter an.
2002:
Bei der Verabschiedung des neuen "Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" (das sog. Zuwanderungsgesetz) im Bundesrat kommt es zum Eklat. Wegen eines Formfehlers entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass das Zuwanderungsgesetz nicht rechtskräftig erlassen worden ist.
2004:
Der Bundestag beschließt am 1. Juli das Zuwanderungsgesetz, nachdem dieses neu ausgehandelt wurde. Am 9. Juli wird das Gesetz im Bundesrat angenommen.
2005:
Am 1. Januar tritt das neue sog.Zuwanderungsgesetz in Kraft; es regelt wesentliche Teile des Ausländerrechts neu und formuliert auch Angebote und Pflichten für Migranten. Das Gesetz wurde am 5. August 2004 verkündet; Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in den Jahren 2001 bis 2004.
2005-2009:
Mit dem "Haager Programm" setzen die Europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2004 neue Leitlinien für die europäische Migrations- und Integrationspolitik der kommenden fünf Jahre fest. Es bildet eine Leitlinie der Migrationspolitik von 2005 bis 2009. Sie setzen darauf, die bisher geschaffenen Grundlagen der gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik zu festigen und die Richtlinien in die nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Das "Haager Programm" sieht nicht vor, die legale Migration vollständig von den europäischen Mitgliedsstaaten regeln zu lassen. Das hängt damit zusammen, dass einige Mitgliedsländer, allen voran Deutschland, darauf bestehen, Art und Umfang der Zuwanderung in die Arbeitsmärkte national zu steuern.
2006:
Am 14. Juli findet im Berliner Kanzleramt der erste Integrationsgipfel statt. Vertreter aus Politik, Medien, Migrantenverbänden sowie Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sportverbänden nehmen teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich darauf verständigt, innerhalb eines Jahres einen Nationalen Integrationsplan zu erarbeiten. Grundlage ist der Kabinettsbeschluss "Gutes Zusammenleben – Klare Regeln" vom 12. Juli 2006.
2006:
Am 17. November beschließt die Innenministerkonferenz in Nürnberg ein Bleiberecht für seit Jahren in Deutschland lebende Ausländer, die sich nachweislich durch eigene Arbeit ernähren.
2006:
Am 18. August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz - in Kraft. Es ist ein deutsches Bundesgesetz, mit dem Ziel "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen".
2006:
Baden-Württemberg und Hessen führen sog. Einbürgerungtests ein. Ausländer, die in diesen Bundesländern leben und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten, müssen erst eine Reihe von Fragen zu Deutschland richtig beantworten.
2007:
Das Bundeskabinett hat am 28. März die Reform des Zuwanderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf eine integrationsorientierte Anpassung des Ehegattennachzugs, mit der ein Mindestalter gefordert sowie der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vor der Einreise eingeführt wird.
2007:
Am 12. Juli wird auf dem zweiten Integrationsgipfel der auf dem ersten Integrationsgipfel 2006 beschlossene Nationale Integrationsplan verabschiedet. Erklärtes Anliegen des Planes ist es "Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft erstmals auf eine gemeinsame Grundlage" zu stellen.