Die wichtigste Maßnahme im Rahmen der Integrationspolitik bildet der Integrationskurs. Gute Deutschkenntnisse werden als wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildung und Ausbildung und für eine berufliche und soziale Integration gesehen. Der Staat hat im Zuwanderungsgesetz festgelegt, wer einen solchen Kurs besuchen soll und darf und was die Teilnehmer lernen sollen. Das Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration (BAMF) ist dafür zuständig, wie diese Kurse aufgebaut sind.
Der Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs mit 600 und einem Orientierungskurs mit 30 Schulstunden zusammen. Der Sprachkurs besteht aus einem Basis- sowie einem Aufbaukurs. Am Ende soll man zur "selbstständigen Sprachverwendung" fähig sein, das heißt die betreffende Person kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessen äußern. Die Sprachkenntnisse werden anhand von Themen des Alltags vermittelt, wie z.B. Wohnen, Kinder und Familie, Arbeit und Beruf. Je nachdem, wie gut man schon Deutsch spricht, wird der Kursteilnehmer einem bestimmten Kursmodul des Basissprachkurses (1, 2 oder 3) zugeordnet. Dazu muss man an einem Einstufungstest teilnehmen, der im Ausländeramt seines Wohnortes stattfindet. Gegenstand des 30 Schulstunden umfassenden Orientierungskurses ist das Rechts- und Gesellschaftssystem Deutschlands.
Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt, der aus einem Sprachtest besteht, bei dem das Zertifikat Deutsch erworben werden kann, sowie aus einem Test zum Orientierungskurs. Die erfolgreiche Teilnahme bringt den Zuwanderinnen und Zuwanderern einige Vorteile: Sie haben dann die Möglichkeit, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Außerdem kann sich die notwendige Aufenthaltsdauer für eine mögliche Einbürgerung von acht auf sieben Jahre verkürzen.
Mit den Kursen wird vor allem die Integration von Neuzuwanderinnen und -zuwanderern gefördert. Egal ob Ausländerin oder Ausländer, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler - alle, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen, haben einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Neuzuwanderinnen und -zuwanderer ohne Sprachkenntnisse sind sogar zur Teilnahme verpflichtet. Das Zuwanderungsgesetz bietet aber auch jenen eine Chance, die deutsche Sprache zu lernen, die das bisher versäumt haben, obwohl sie seit Jahren in Deutschland leben. Sie können auf Antrag zu einem Integrationskurs zugelassen werden, wenn Kursplätze frei sind. Einen großen Teil der Kosten trägt der Bund. Die Kursteilnehmer - mit Ausnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler - werden an den Kosten beteiligt.
Viele Frauen können aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht am allgemeinen Integrationskurs teilnehmen. Für sie wurden spezielle Kurse eingerichtet, die inhaltlich mehr auf die spezifischen Belange von Frauen eingehen. Spezielle Kurse gibt es auch für die nicht mehr schulpflichtigen jugendlichen Zuwanderer, die in Jugendintegrationskursen auf ihren späteren beruflichen Lebensweg vorbereitet werden sollen, sowie für Analphabeten.
Text: Julia Behr