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M 05.10 Integration aus Sicht der Bundesregierung | Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Integration | bpb.de

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M 05.10 Integration aus Sicht der Bundesregierung

/ 3 Minuten zu lesen

Der Text stellt die Themen der Integrationsgipfel 2006 und 2007, sowie den Nationalen Integrationsplan, der "gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit Migrantenverbänden und zahlreichen anderen nichtstaatlichen Akteuren" erarbeitet wurde, heraus.

Seit 2005 geht die deutsche Integrationspolitik in eine neue Richtung. Startpunkt war das neue Zuwanderungsgesetz. Während die Bundesregierung lange Zeit abgestritten hat, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, ist es seitdem offiziell als solches anerkannt. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von Zuwanderungsland bzw. Zuwanderungsgesellschaft gesprochen.

Integrationsgipfel

Der nächste Schritt war der erste offizielle bundespolitische Integrationsgipfel im Sommer 2006. Dieser fand zwischen Repräsentanten der Bundesregierung, aus Ländern und Kommunen sowie Vertretern von Kirchen und einigen Migrantenorganisationen statt. In einem mehrstündigen Gespräch im Kanzleramt hatten also 86 Teilnehmer aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen, darunter ein Drittel Migranten, Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema Integration ausgetauscht. Dabei ging es um drei zentrale Themen: Einwanderung im Allgemeinen, Sprachförderung und Arbeitsmarkt. Anschließend wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, die vom jeweilig zuständigen Bundesministerium geführt werden. Sie sollen konkrete Maßnahmen erarbeiten, die bis Mitte 2007 in einem Nationalen Integrationsplan (NIP) festgehalten werden sollen. Damit sollten Ziele und geeignete Wege der Integration in Deutschland festgelegt werden.

  • AG 1: Integrationskurse verbessern (BMI)

  • AG 2: Frühe Sprachförderung (BMFSFJ)

  • AG 3: Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt (BMAS)

  • AG 4: Situation von Frauen und Mädchen (BMJ)

  • AG 5: Integration vor Ort (BMVBS)

  • AG 6: Integration und Bürgergesellschaft (Integrationsbeauftragte) mit den Themenfeldern Kultur, Sport, Medien, Ehrenamt und Wissenschaft

Das Ergebnis des ersten Nationalen Integrationsgipfels war die Verabschiedung von zwölf Leitlinien der Integrationspolitik, die sich später auch im NIP wieder finden:

  • Dialog und Zusammenarbeit

  • Wecken und Nutzen von Potenzialen

  • Schlüsselrolle von Frauen mit Migrationshintergrund

  • aktive Bürgergesellschaft

  • Verantwortung und Engagement aller Beteiligten

  • Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen

  • zielgerichtet

  • Orientierung an Fakten

  • muss sich an klaren Indikatoren messen lassen

  • gesicherte finanzielle Grundlage

Im Juli 2007 wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Integrationsgipfels erneut zum Gipfel ins Kanzleramt eingeladen. Das Ergebnis war die Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans.
Die türkischen Verbände, die 2006 beim ersten Gipfel dabei waren, blieben diesmal fern. Sie kritisierten die geänderte Nachzugsregelung im Zuwanderungsgesetz, nach der Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern künftig nur einreisen dürfen, wenn sie 18 Jahre alt sind und einfache Deutschkenntnisse haben.
Im Herbst 2008 soll es den dritten Integrationsgipfel geben.

Der Nationale Integrationsplan

"Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit Migrantenverbänden und zahlreichen anderen nichtstaatlichen Akteuren hat die Bundesregierung am 12. Juli 2007 über 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Integration verabschiedet. Mit dem Nationalen Integrationsplan wird die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt.
Erstmals einigen sich alle staatlichen Ebenen im Dialog mit den wichtigsten Akteuren der Bürgergesellschaft und den Migrantinnen und Migranten auf einen gemeinsamen Plan für eine nachhaltige Integrationspolitik. Der Dialog steht auf einem breiten Fundament: Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen, Medien, Kulturschaffende, Sportverbände und Migrantinnen und Migranten sind beteiligt.
Der Nationale Integrationsplan enthält klare Ziele, konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Diese werden ergänzt durch Kriterien für die Evaluation und Umsetzung der Zielvorgaben und Maßnahmen."

Die Erstellung des Nationalen Integrationsplans wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marie Böhmer, koordiniert.

(Zitat aus: Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege, neue Chancen.)

Aufgaben:

1. Erläutere die sechs Arbeitsschwerpunkte des Nationalen Integrationsplans.

2. Erstelle einen Zeitstrahl der "neuen" Integrationspolitik in der BRD.

3. Überlege, was unter den zwölf einzelnen Leitlinien der Intergrationspolitik verstanden werden kann und diskutiert in der Klasse darüber, was aus eurer Sicht besonders wichtig ist.

Fussnoten