In vielen Städten und Gemeinden gibt es heute sogenannte Kinder- und Jugendparlamente. Diese sind die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen gegenüber der kommunalen Politik. Sie bieten jungen Menschen einen Einstieg in die Politik – ohne Parteibindung. Die genaue Ausgestaltung variiert genauso wie die Bezeichnungen, denn die Parlamente werden auch Jugendrat oder Kinder- bzw. Jugendbeirat genannt. Allen gemeinsam ist allerdings, dass Kinder und/oder Jugendliche von Gleichaltrigen als Delegierte direkt gewählt werden und für einen gewissen Zeitraum (ca. 2 bis 3 Jahre) die Interessen ihrer Altersgenossen vertreten. Diese Form der Vertretung durch gewählte Abgesandte wird auch "repräsentativ" genannt. Hierzu zählen neben den Kinder- und Jugendparlamenten ebenso Schülervertretungen oder Lagerparlamente im Sommer-/Ferienlager.
Einsatzmöglichkeiten/Anwendungsbereiche
Die genauen Aufgaben der Parlamente variieren in den unterschiedlichen Städten. In jedem Fall möchten die Jugendgemeinderatsmitglieder jedoch insgesamt ihre Stadt für Jugendliche in den Bereichen Schule, Beruf und Freizeit attraktiver machen. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, die Umgestaltung von Schulhöfen, der öffentliche Personennahverkehr, Umweltaktionen, Band-Contests und vieles mehr. Darüber hinaus sind sie Sprachrohr aller Kinder und Jugendlichen und beraten kommunale und städtische Gremien, wenn es um die Belange junger Menschen geht.
Vor- und Nachteile
Die repräsentativen Beteiligungsformen bieten jungen Menschen einen Einstieg in die Politik, ohne dass sie Mitglieder einer Partei sein müssen. Die engagierten Kinder und Jugendlichen lernen quasi "am eigenen Leibe", was eine parlamentarische Vertretung ist. Darüber hinaus kann in den Sitzungen die Gesamtpalette aller jugendspezifischen Themen behandelt werden, es gibt keine themenspezifischen, räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen. Auf der anderen Seite können aber auch Probleme und Nachteile auftauchen. Ein besonderes Problem ist der dauerhafte Erhalt der jeweiligen Form. Häufig stehen die direkt gewählten Vertretungen vor dem Problem der Inaktivität oder Auflösung. Gründe hierfür könnten sein: Ausscheiden der alten Mitglieder, ohne dass neue nachrücken, Überbelastung der Jugendlichen durch ungerechte Verteilung der Arbeit, mangelndes politisches Interesse oder auch geringe Resonanz bei den Kindern und Jugendlichen außerhalb der Gremien. Für den Erfolg der parlamentarischen Arbeit ist es daher wichtig, sich mit allen anderen kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen – dazu gehören in erster Linie die Schulen – zu vernetzen.
Wahlverfahren
Wahlverfahren und Alterszusammensetzung sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. In der Regel werden die Mitglieder für 2 bis 3 Jahre in das Parlament gewählt. In fast allen Städten haben Jugendliche von 14 bis 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht, sie können also zum einen wählen gehen oder sich auch selbst wählen lassen. Der deutsche Pass ist keine Voraussetzung für das Wahlrecht, allerdings müssen die Jugendlichen ihren Wohnsitz in der jeweiligen Stadt haben. Die Kandidaturen sind öffentlich und werden zumeist an den Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bekannt gemacht. Die Kandidaten werden direkt gewählt, entweder auf postalischem Weg oder in Schulen. Es lässt sich allerdings feststellen, dass die Wahlbeteiligung höher liegt, wenn die Wahlen in bzw. von den Schulen organisiert werden. Die Zahl der Abgeordneten, die letztlich in das Parlament einzieht, richtet sich nach der Anzahl der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen. Sitzungen im gesamten Plenum finden etwa zwei- bis viermal jährlich statt. Die Vorbereitung und Durchführung der hier getroffenen Beschlüsse geschieht in Arbeits- und Projektgruppen, die deutlich häufiger – teilweise wöchentlich – zusammenkommen. Hier wird an konkreten Projekten gearbeitet und die Teilnahme steht allen am Projekt oder an der Thematik interessierten und engagierten Kindern und Jugendlichen offen.
Eigener Text
Weitere Informationen zu Kinder- und Jugendparlamenten findest du auf den folgenden Internetseiten:
Wegweiser Bürgergesellschaft: Externer Link: www.buergergesellschaft.de (01.03.2012).
Das Kinderparlament Hilden: Externer Link: www.buergergesellschaft.de (01.03.2012).
Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg: Externer Link: www.jugendgemeinderat.de (01.03.2012).
Deutsches Kinderhilfswerk: Externer Link: www.kinderpolitik.de (01.03.2012).
Aufgaben:
Einzelarbeit:
Lies den Text durch und mache dir dabei Notizen auf dem Arbeitsblatt in den Feldern Kurzbeschreibung, Einsatzmöglichkeiten, Vorteile und Nachteile für deine Beteiligungsform.Gruppenarbeit:
Ergänzt in der Gruppe eure Ergebnisse und tragt sie auf dem Blatt in der entsprechenden Zeile ein.