In den sogenannten "Beauftragten-Modellen" werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene vertreten, es handelt sich also um eine indirekte Beteiligungsform. Eine Form des Beauftragten-Modells ist, dass die Erwachsenen von sich aus aktiv werden und eine Art Lobbyfunktion einnehmen. Es ist aber auch möglich, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Rat und Hilfe benötigen, um bestimmte Ziele anzugehen und bestimmte Projekte, Vorhaben und Maßnahmen umsetzen zu können, die Erwachsenen direkt ansprechen. Diese haupt- oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen treten dann bei Verwaltungen oder in politischen Entscheidungsgremien für die Interessen der Kinder und Jugendlichen ein. Das kann in Form sogenannter Kinder- oder Jugendbeauftragter, Kinderanwälte oder Kinderbüros geschehen. Natürlich ist es dabei wichtig, dass die Beauftragten in enger Kooperation mit den Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Dabei müssen kindgerechte Formen der Ansprache genutzt werden. Ein bekanntes Modell ist "Till Eulenspiegel" in Düsseldorf, der von Spielplatz zu Spielplatz oder anderen Treffpunkten von Jugendlichen geht, um sich ihre Sorgen anzuhören und gemeinsame Aktionen zu planen.
Einsatzmöglichkeiten/Anwendungsbereiche
Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung auch die Koordination von Kinder- und Jugendbelangen und die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Situation von Kindern und Jugendlichen. Das Hauptanliegen ist dabei immer die Vertretung von Kinder- und Jugendinteressen im Gemeinwesen; die Erwachsenen verstehen sich häufig als "Anwälte" der Kinder und Jugendlichen, die darauf bedacht sind, für die Interessen "ihrer Mandanten" einzutreten bzw. versuchen, konkrete Forderungen durchzusetzen. Themenfelder können beispielsweise sein: Armut von Kindern und Jugendlichen, Spielraumentwicklung, Verkehr und Gewalt gegen Kinder.
Vor- und Nachteile
Die Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen durch Erwachsene ist aus mehreren Gründen vorteilhaft: Zum einen kennen Kinder ihre Rechte und die Möglichkeiten der Einflussnahme häufig nicht. Zum anderen haben die Behörden meist keine Erfahrung im direkten Umgang mit Kindern. Es ist also sinnvoll, eine Schnittstelle einzurichten, die als Vermittler zwischen den Interessen der Kinder und den zuständigen Stellen arbeitet. Unbedingt notwendig ist allerdings, geeignete (ehrenamtliche) Kräfte zu mobilisieren, die in der Lage sind, kind- und jugendgerecht aufzutreten, und darüber hinaus zeitlich flexibel genug sind, um ernsthaft mit den Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Der Erfolg dieser Form der Partizipation ist also größtenteils von der Fähigkeit des Kinderbeauftragten abhängig.
(Eigener Text)
Weitere Informationen zu Beauftragten-Modellen findest du auf den folgenden Internetseiten:
Wegweiser Bürgergesellschaft: Externer Link: www.buergergesellschaft.de (20.03.2012).
Till Eulenspiegel in Düsseldorf: Externer Link: www.duesseldorf.de (22.03.2012).
Deutsches Kinderhilfswerk: Externer Link: www.kinderpolitik.de (22.03.2012).
Aufgaben:
Einzelarbeit:
Lies den Text durch und mache dir dabei Notizen auf dem Arbeitsblatt in den Feldern Kurzbeschreibung, Einsatzmöglichkeiten, Vorteile und Nachteile für deine Beteiligungsform.Gruppenarbeit:
Ergänzt in der Gruppe eure Ergebnisse und tragt sie auf dem Blatt in der entsprechenden Zeile ein.