Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder haben Rechte. Was aber sind Rechte? Ein Recht auf etwas zu haben bedeutet, dass man etwas tun darf bzw. etwas bekommen sollte. Zum Beispiel gibt es das Recht, eine eigene Meinung zu bilden und zu äußern. Ein Recht auf eine Sache (z. B. auf freie Meinungsäußerung) darf niemandem genommen werden. Jedoch muss sichergestellt werden, dass durch das Recht einer Person nicht die Rechte einer anderen Person gefährdet werden. Beispielsweise darf das Recht auf eine freie Meinung nicht dazu führen, dass andere Menschen in ihrer Ehre (ebenfalls ein Recht) gekränkt werden. Rechte sind also nicht nur dazu da, festzulegen, was man tun darf – sie sollen auch für den Schutz oder die Förderung der Menschen sorgen.
In den meisten Ländern der Erde besteht Einigkeit darüber, dass Kinder (über die allgemein gültigen Menschenrechte hinaus) eigene Rechte brauchen, damit sie besonders geschützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Aus diesem Grund haben sich Politiker vieler Länder im Jahr 1989 zusammengesetzt und gemeinsam ein weltweit gültiges Rechtsbuch für Kinder entworfen: die so genannte UN-Kinderrechtskonvention (als Konvention bezeichnet man eine Übereinkunft). Diese Konvention wurde in den meisten Ländern der Erde anschließend auch ratifiziert, d. h. anerkannt und für verbindlich erklärt. Sie garantiert den Kindern Rechte auf den Ebenen Familie, Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur. Sie gewährt ihnen Schutz vor Gewalt, Krieg, Ausbeutung und Missbrauch. Auch die Bereiche Bildung, Gesundheit und Versorgung spielen eine Rolle.
Die Unterzeichner der Konvention haben sich dazu verpflichtet, einen Bericht darüber zu verfassen, ob die Vorhaben verwirklicht werden konnten. Dies motiviert die betroffenen Staaten auch etwas "Vorzeigbares" zu produzieren. In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise Rechte von Kindern in der brasilianischen Verfassung verankert und in Ecuador wurde die komplette Kinder- und Jugendgesetzgebung reformiert. In Norwegen gibt es nun einen nationalen Kinderbeauftragten und in Frankreich können sich Kinder und Jugendliche an einen Kinderrichter wenden, wenn sie sich in ihrem Recht verletzt fühlen. Grundsätzlich kann man ein Land aber auch nur an seinen spezifischen Möglichkeiten messen, da ein Land wie Deutschland ganz andere Voraussetzungen zur Umsetzung hat als ein Land wie Indien.
Trotz aller guten Bemühungen und Vorsätze wird auch Kritik an der Konvention und an deren Umsetzung laut. Beispielsweise thematisiert sie die besonderen Bedürfnisse und die Situation von Mädchen nicht und nimmt auch keinen Bezug auf ökologische Kinderrechte, obwohl Kinder von Umweltbelastungen betroffen sind. Des Weiteren wird kritisiert, dass Kinder und Jugendliche in manchen Ländern auch vor dem vollendeten 18. Lebensjahr als Soldaten eingesetzt werden. Hinsichtlich der Tatsache, dass bereits andere gesetzliche Regelwerke eingeführt und nur unvollständig umgesetzt wurden, ist zu hoffen, dass die UN-Konvention fruchtbarer ist, zumal es keine übergeordnete Instanz gibt, die bei Kinderrechtsverletzungen direkt tätig werden kann. Aus diesem Grunde ist das besondere Engagement der Kommission der Vereinten Nationen sowie zahlreicher Organisationen und Privatpersonen ganz besonders wichtig.
Eigener Text nach: Fesenfeld, Bergit (2001): Kinderrechte sind (k)ein Thema! Praxishandbuch für die Öffentlichkeitsarbeit. Münster: Votum, S. 17-25.
Aufgaben:
Erkläre in eigenen Worten, was ein Recht ist.
Erläutere, warum die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurde.
Beschreibe, welche Auswirkungen die Konvention hatte und bis heute hat.