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Baustein 2: Kinderrechte für uns! Die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention | Partizipation vor Ort | bpb.de

Partizipation vor Ort Didaktische Konzeption Sachanalyse "Bist du dabei?" – Eigene Befragung (B1) M 01.01 Rapsong "mitWirkung!" M 01.02 Musterfragebogen M 01.03 Auswertung der Daten mit GrafStat M 01.04 Auswertung offener Fragen M 01.05 Musterauswertung M 01.06 Arbeitsblatt zur Datenauswertung M 01.07 Vergleichsdaten der Bertelsmann Stiftung M 01.08 Definiton von "Partizipation" M 01.09 Jugendliche berichten über ihr Engagement M 01.10 Warum sich Partizipation lohnt Kinderrechte für uns! (B2) M 02.01 Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen M 02.02 Der Bedürfnis-Bazar M 02.03 Was sind Kinderrechte? M 02.04 Entwicklung der Kinderrechte M 02.05 Kinderrechte kurz und knapp M 02.06 Fallbeispiele zur Verletzung von Kinderrechten M 02.07 Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen M 02.08 Index der Entbehrungen von Kindern M 02.09 Einstellungen Jugendlicher M 02.10 Das Recht gehört zu werden M 02.11 Kreuzworträtsel Info 02.01 Lösung zu M 02.03 und M 02.04 Info 02.02 Begriffe zu M 02.10 Info 02.03 Lösung zu M 02.10 Info 02.04 Kinderinteressenvertretungen Info 02.05 Lösung zu M 02.11 Mitmachen! Aber wie? (B3) M 03.01 Beauftragten-Modelle M 03.02 Direkt gewählte Vertretungen M 03.03 Medienorientierte Beteiligung M 03.04 Offene Formen M 03.05 Projektbezogene Form M 03.06 Übersicht Beteiligungsformen Info 03.01 Lösungsskizze Info 03.02 Gemeindeordnungen Info 03.03 Beteiligungsformen Aktion vor Ort (B4) M 04.01 Themenfindung M 04.02 Zeitplan für das Projekt M 04.03 Placemat zur Projektplanung M 04.04 Projektdetails M 04.05 Gruppen- und Aufgabenverteilung M 04.06 Gruppenplanung im Detail M 04.07 Projektwochenplan M 04.08 Reflexionsbogen M 04.09 Zielscheibe zur Evaluation Info 04.01 Ausgangslagen Info 04.02 Projektplanung und -durchführung Info 04.03 Projektideen Info 04.04 Stadtteilerkundung Info 04.05 Projektphasen Info 04.06 Gruppen- und Aufgabenverteilung Methoden Arbeitsergebnisse präsentieren Bedürfnis-Bazar Fotostory erstellen Internetrecherche Kugellagermethode Lückenfüller Museumsgang Partnertandem Placemat Regelplakat erstellen Stummes Schreibgespräch Think-Pair-Share Zielscheibe zur Evaluation Literaturtipps Redaktion

Baustein 2: Kinderrechte für uns! Die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention

Wolfgang Sander

/ 8 Minuten zu lesen

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind weltweit von großer Bedeutung und haben durch die UN-Kinderrechtskonvention eine offizielle Gültigkeit erlangt. In diesem Baustein erfahren die Schülerinnen und Schüler, welche Auswirkungen die Kinderrechtskonvention auch für ihr eigenes Leben – insbesondere im Hinblick auf die politische Teilhabe – hat.

(© Eventpress Hermann)

Insofern schließt sich der nachfolgende Interner Link: Baustein 3, in welchem die verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten im Detail erarbeitet werden, optimal an dieses Unterrichtsmodul an. Der vorliegende Baustein vertieft die politische und geschichtliche Grundlage der Rechte von Kindern und Jugendlichen und verdeutlicht insbesondere das Privileg, welches mit der Möglichkeit zur Mitbestimmung verbunden ist. Insofern kann er auch unabhängig vom konkreten Projekt "Partizipation vor Ort" im Unterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus kann bei der Durchführung des Projektes in einer zeitsparenden Variante nur in Teilen auf die Inhalte zurückgegriffen werden. Die einzelnen Unterrichtsstunden dieses Bausteins sind in der Regel auf eine Zeitstunde ausgerichtet, können aber je nach Schwerpunktsetzung und Lerngruppe variieren.

Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler...

  • entwickeln eine Sammlung der zentralen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.

  • erarbeiten die Hintergründe und Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention.

  • wenden die einzelnen Artikel der Kinderrechtskonvention auf Beispiele an und verfassen eine Rede zur Lage eines betroffenen Jugendlichen.

  • erschließen die Notwendigkeit des Schutzes, der durch die Artikel der Konvention gewährleistet werden soll, anhand von aktuellen Daten über die Erfüllung ausgewählter Grundbedürfnisse in Industrieländern.

  • erkennen die Auswirkungen und Möglichkeiten der Kinderrechte auch für ihren Alltag, insbesondere für die Mitbestimmung.

Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen

Um den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass die UN-Kinderrechtskonvention die Wahrung elementarer Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat, überlegen sie zunächst, welche Wünsche ihrer Meinung nach einen zentralen Stellenwert aufweisen und vergleichen daran anschließend ihre Vorstellungen mit den Artikeln der Konvention. Interner Link: M 02.01 bietet eine Sammlung an Bildimpulsen, deren Fokus auf zentrale Lebensnotwendigkeiten gerichtet ist.

Trinkwasser - ein kostbares Gut (© UNICEF)

Zum Einstieg können die einzelnen Bilder ausgedruckt und jeweils ein Bild an eine Schülerin/einen Schüler ausgeteilt werden. Falls Sie weitere Bilder benötigen (Klassengröße), können geeignete Motive z. B. auf Externer Link: www.younicef.de gefunden werden. Die Schülerinnen und Schüler stehen auf und suchen sich einen Partner. Die Paare beschreiben sich gegenseitig ihre Bilder und stellen dann einen kurzen Vergleich mit ihrem eigenen Leben an. An der Tafel sollten die beiden Arbeitsaufträge während der Aktivität gut sichtbar sein: Anschließend suchen sie sich einen neuen Partner und wiederholen die Aktivität. Dies kann je nach Zeitrahmen 3 bis 5 mal wiederholt werden. Zum Schluss heftet jeder Schüler/jede Schülerin sein/ihr Bild an die Tafel, sodass die Bilder im weiteren Verlauf für die gesamte Gruppe sichtbar sind. Alternativ können die Bilder als Arbeitsblatt ausgeteilt und dann per Meldekette beschrieben werden. Durch den Vergleich ihrer eigenen Lebenswelt mit den Darstellungen erkennen die Jugendlichen, dass Kinder überall auf der Welt ähnliche Wünsche haben, diese allerdings evtl. nicht erfüllt werden. Zur Überleitung wird dieser Gedankengang kurz aufgegriffen. In der anschließenden Erarbeitungsphase untersuchen die Jugendlichen in Einzelarbeit genau, um welche Bedürfnisse es sich hierbei konkret handeln kann. Es sollte hervorgehoben werden, dass die Schülerinnen und Schüler sammeln, was die Jugendlichen brauchen (z. B. "Wasser") und nicht beschreiben, was sie nicht haben (z. B. "kein Essen"). Im Plenum tragen die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse zusammen und die Lehrerin/der Lehrer hält diese in Stichpunkten an der Tafel fest. Befinden sich die Bilder an der Tafel, können die entsprechenden Bedürfnisse neben die Bilder geschrieben werden.

Mögliche Ergebnisse

Die Bilder 2, 4, 5, 6 und 8 stellen Kinder/Jugendliche dar, deren Grundbedürfnisse nicht erfüllt sind. Sie verweisen auf Freizeit, Spiel, Erholung (2); Hilfe für Menschen mit Behinderung, gesundheitliche Versorgung, Schutz vor Krieg (4); elterliche Fürsorge, ein sicheres Zuhause (5); angemessene Lebensbedingungen, eine Grundversorgung (6, 8).

Bilder 1, 3, 7 und 9 stellen Kinder/Jugendliche dar, deren Grundbedürfnisse erfüllt sind. Sie verweisen auf Freizeit, Spiel, Erholung (1); elterliche Fürsorge (3) und Bildung (7, 9).

Diese Sammlung kann anschließend von den Schülerinnen und Schülern aufgegriffen, erweitert und bewertet werden. Nach der Interner Link: Think-Pair-Share-Methode nehmen sie eine Hierarchisierung der Bedürfnisse vor (Interner Link: M 02.02). Durch den Austausch mit einem Partner und in der Gruppe können die Schülerinnen und Schüler sich darüber klar werden, welche Bedürfnisse eher ihren persönlichen Neigungen entsprechen (z. B. "jeden Tag Spaghetti zum Mittagessen") und welche allgemeiner Natur sind (z. B. "Versorgung mit Nahrungsmitteln"). Die Ergebnisse werden mittels eines Interner Link: Bedürfnis-Bazars (eine abgewandelte Form des Interner Link: Museumsgangs) vorgestellt und bewertet (abgewandelte Punktabfrage).

Die UN-Kinderrechtskonvention

Ausgehend von den Ergebnissen können die Schülerinnen und Schüler den Nutzen sowie die Schwerpunkte der UN-Kinderrechtskonvention verstehen und einordnen. Zum Einstieg entwickeln die Schülerinnen und Schüler in einem Blitzlicht spontane Ideen zur Gewährleistung gewisser Grundbedürfnisse. Die Ideen können von der Lehrerin oder dem Lehrer oder von zwei Schülerinnen oder Schülern auf einer Folie festgehalten werden. Auf die Sammlung kann zum Ende der Stunde noch einmal zurückgegriffen werden. Die Schülerinnen und Schüler erkunden nun, wie die Konvention dazu beitragen soll, Rechte zu sichern. Hierzu erarbeiten sie die informativen Materialien Interner Link: M 02.03 und Interner Link: M 02.04. Eine Lösungsskizze zu den Aufgaben liefert Interner Link: Info 02.01. Nachdem die Lerngruppe einen Überblick über die Entstehung, Zielsetzung und Auswirkungen der Konvention erlangt hat, kann sie die einzelnen Rechte anschließend im Detail erarbeiten und bewerten (Interner Link: M 02.05). Sie überlegen nicht nur, welche Rechte der Konvention ihnen besonders wichtig erscheinen, sondern kommentieren ebenfalls die Auswahl der Rechte. Hierbei kann auf die Liste der zuvor gesammelten Bedürfnisse aus der vorhergehenden Stunde zurückgegriffen werden. Weiterhin können sie die zu Beginn dieser Stunde aufgestellten Ideen zur Durchsetzung der Rechte wieder aufgreifen und anhand der neu gewonnenen Informationen die Wirksamkeit der Konvention in Ansätzen beurteilen.

Fallbeispiele

In einer anschließenden Anwendungsphase können die neuen Inhalte gefestigt und erprobt werden. Die Schülerinnen und Schüler ordnen konkrete Fallbeispiele (Interner Link: M 02.06) einzelnen Rechten zu und überlegen, was in den jeweiligen Beispielen unternommen werden müsste, um die missliche Lage der Kinder zu beenden. Die Überlegungen können für eine Stillarbeitsphase, Hausaufgabe oder schriftliche Übung genutzt werden. Hierbei verfassen die Schülerinnen und Schüler eine Rede aus der Sicht einer/eines der in Interner Link: M 02.06 genannten Jugendlichen. Die Aufgabe erfordert zum einen die Einnahme eines Perspektivwechsels, zum anderen den Rückgriff auf Bekanntes. Sie formulieren, welche Bedingungen sich im Leben der/des Jugendlichen ändern müssen und stellen Forderungen an das direkte Umfeld (z.B. Familie) und auch an die Regierung bzw. die internationale Staatengemeinschaft. Sie können die Rede abschließend im Plenum vortragen.

Lage von Kindern und Jugendlichen in Industrieländern

Index der Entbehrungen in 29 Industrieländern (2009) (© UNICEF)

In der darauffolgenden Stunde untersuchen die Schülerinnen und Schüler, inwiefern die von der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Rechte in einer Auswahl an Industrieländern verwirklicht sind. Hierzu überlegen sie zunächst anhand einer Liste von Beispielen zur notwendigen Grundversorgung (z. B. täglich frisches Obst und Gemüse, regelmäßige Freizeitaktivitäten), welche dieser Dinge für sie unverzichtbar sind. Sie liefern dann eine Einschätzung dazu, wie viel Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland auf zwei oder mehr dieser Dinge verzichten müssen. Diese Voreinschätzung kann knapp an der Tafel festgehalten werden. Die Lernenden überprüfen ihre Vermutung mittels einer Grafik, die die Entbehrungen in 29 Industrieländern im Vergleich aufzeigt. Es wird deutlich, dass wirtschaftliche Entwicklung nicht automatisch mit einer Verbesserung der Verhältnisse von Kindern und Jugendlichen einhergeht. Den Schülerinnen und Schülern kann so vor Augen geführt werden, dass in einer Klasse von 25 Jugendlichen sich durchschnittlich zwei in dieser Lage befinden. In skandinavischen Ländern und sogar in dem krisengeschüttelten Spanien stellt sich die Lage der unter 18-Jährigen diesbezüglich positiver dar. Extremwerte weisen – nach Portugal, Lettland und Ungarn – Bulgarien (ca. 57 %) und Rumänien (ca. 73 %) auf. Die Ansprüche, die mit der UN-Kinderrechtskonvention zum Ausdruck gebracht werden, erscheinen in Anbetracht dieser Zahlen selbst in westlichen Industrienationen noch nicht ausreichend verwirklicht.

"Wir fordern unsere Rechte ein!"

In der abschließenden Sequenz des Bausteins können die Schülerinnen und Schüler die spezielle Bedeutung ihres Rechts, gehört zu werden, erarbeiten und reflektieren. Den Einstieg in die Thematik bietet eine Sammlung von authentischen Einstellungen Jugendlicher dazu, in welchem Grad ihre Meinung für die öffentliche Teilhabe und das politische Leben von Relevanz sind (Interner Link: M 02.09). Die Aussagen sind sowohl kritisch ("Erwachsene schätzen unsere Meinung nicht.") als auch optimistisch ("Gemeinsam können wir von unserem Recht Gebrauch machen."). Indem die Schülerinnen und Schüler zu diesen Aussagen Stellung beziehen, kann ein Stimmungsbild zu den Einstellungen und persönlichen Erlebnissen in der Klasse eingeholt werden. Dieses Stimmungsbild wird im Laufe der Stunde ausdifferenziert und um Faktenwissen und Handlungsalternativen erweitert. In der Erarbeitungsphase erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die bereits bekannten Artikel 12 und 13 (Interner Link: M 02.05) im Detail und erfahren konkrete Möglichkeiten der Teilhabe und Mitbestimmung in ihrer Schule und Gemeinde. Der Text (Interner Link: Info 02.03) wird mittels eines Lückenvortrages erschlossen, d.h. der Arbeitstext (Interner Link: M 02.10) enthält freie Stellen, die von den Schülerinnen und Schülern ausgefüllt werden (Durchführung siehe Interner Link: Lückenfüller).

Zur weiteren Arbeit muss jeder Schülerin/jedem Schüler der vollständige Text vorliegen. In Einzelarbeit können die Implikationen des Artikels zusammengefasst und anschließend im Unterrichtsgespräch an der Tafel gesammelt werden. An dieser Stelle dienen Interner Link: Info 03.02 und Interner Link: Info 02.04 als passende Hintergrundinformationen für die Gestaltung des Unterrichts. Hieraus wird ersichtlich, welche Regelungen für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen laut Gemeindeordnung für das eigene Bundesland aktuell bestehen (Interner Link: Info 03.02) und welche öffentlichen Ansprechpartner und Einrichtungen in Deutschland für Kinder und Jugendliche existieren (Interner Link: Info 02.04). Darüber hinaus empfiehlt es sich, die konkreten Mitbestimmungsmöglichkeiten des eigenen Wohnortes bzw. Schulortes zu kennen und den Jugendlichen darzulegen.

Abschließend kann durch einen Rückgriff auf den Stundeneinstieg das Zitat des litauischen Mädchens (Interner Link: M 02.09) noch einmal kritisch beleuchtet werden. Die Schülerinnen und Schüler beziehen Stellung zu der These, dass das Recht, gehört zu werden, nicht beachtet wird. Die deutschlandweiten, bundesland- sowie ortsspezifischen Angebote sollten hierbei berücksichtigt werden.

  • Sind sie geeignet, die Interessen der Jugendlichen stark zu machen?

  • Werden die Möglichkeiten ausreichend von öffentlicher Seite kommuniziert?

  • Welche Beteiligungsmöglichkeiten erscheinen besonders attraktiv?

  • Welche Möglichkeiten könnten für ein geplantes Projekt genutzt werden?

Diese Diskussionspunkte können genutzt werden, um weitergehendes Interesse an den Partizipationsformen (Interner Link: Baustein 3) zu wecken, konkrete Projektideen zu entwickeln und die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu bestimmen (Interner Link: Baustein 4). Als spielerische Übung können die Schülerinnen und Schüler ein Kreuzworträtsel zum Thema "Kinderrechte" lösen (Interner Link: M 02.11 und Interner Link: Info 02.05).

Eine tabellarische Übersicht über den Verlauf des Bausteins 2 steht als Interner Link: PDF-Dokument zum Download bereit.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Prof. Dr. phil., geb. 1944; Erziehungswissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Anschrift: Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Erziehungswissenschaft, Georgskommende 33, 48143 Münster.
E-Mail: E-Mail Link: sander@uni-muenster.de