Wenn ihr im Internet aktiv seid, z. B. bei Sozialen Netzwerken wie Externer Link: Facebook (www.facebook.com) und Externer Link: Twitter (www.twitter.com) oder auf einer eigenen Webseite, gilt es, die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu wahren.
Das bedeutet, dass
ihr keine Informationen über andere Personen veröffentlicht, wenn sie nicht zugestimmt haben. Solche Informationen sind z.B. der Wohnort, das Alter, der vollständige Name, die Schule oder der Arbeitsplatz.
ihr keine Bilder oder Videos hochladet, auf denen Einzelpersonen zu erkennen sind, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
ihr andere Personen nicht in ihrer Ehre, z. B. durch beleidigende Kommentare, verletzt (siehe hierzu auch
Interner Link: M 03.04 ).
Veröffentlicht werden dürfen:
Bilder von Auftritten von Politikern (z. B. Angela Merkel) und anderen bekannten Persönlichkeiten (z. B. Schauspieler),
Bilder, die eine große Menschenmenge darstellen (z. B. auf einer Demonstration), auf denen aber keine Einzelpersonen erkennbar sind.
Im Zweifelsfall (z. B. wenn ihr mit der Person keine Rücksprache halten könnt): Die entsprechenden Informationen nicht veröffentlichen oder angeben.
Aufgaben:
Partnerarbeit: Denkt an euer eigenes, tägliches Verhalten im Internet: Beachtet ihr diese Regeln bereits? Warum bzw. warum nicht?
Partnerarbeit: Überlegt, an welchen Stellen eures Projektes / Vorhabens die Wahrung der Persönlichkeitsrechte wichtig sein kann und welche Beschränkungen sich daraus unter Umständen ergeben.
Partnerarbeit: Entwickelt Möglichkeiten, wie ihr euer Vorhaben umsetzen könnt und gleichzeitig diese Regeln einhaltet.