Um den Vorgang der Urteilsbildung in der Schule und im Alltag von Jugendlichen als soziale Praxis zu initiieren, nachvollziehbar und routinisierbar zu machen, wird in einfachen Regeln dargelegt, wie das Spiel "Urteilsbildung" laufen soll, wie Urteilsbildung möglich ist und welche minimale Struktur dieser Praxis gegeben werden kann, ohne die Lösung der Streitfragen inhaltlich zu präjudizieren. Es bieten sich die nachfolgend beschriebenen sieben Regeln (Grammatik) der Urteilsbildung an, die sich in der Lehre in der Hochschule und Schule bereits grundsätzlich bewährt haben, aber der Etablierung anhand vieler konkreter Beispiele bedürfen. Dabei wird durch die Fallorientierung (Regel 1) ein konkreter Bezug auf die Lebenssituation der Jugendlichen hergestellt, die normative Orientierung (Regel 2) eng mit der Faktenanalyse (Regel 3) verbunden, so dass die Urteilenden innerhalb überschaubarer Zeit Einzelurteile bilden können (Regel 4), die die Basis für ein ausgewogenes, aber vorläufige Gesamturteil bilden (Regel 5), das einer kritischen Diskussion und Beurteilung (Regel 6) unterzogen wird – insgesamt ein geregeltes Verfahren, das selbst gewollt (Regel 7) und häufig eingesetzt insgesamt dazu beiträgt, eine soziale Praxis der Urteilsbildung zu etablieren.
Regel 1: Das zu bearbeitende Problem sollte ein praktischer, in der Gegenwart bedeutsamer Konflikt- oder Entscheidungsfall sein, der aus der Sicht der Handelnden relevant und entscheidbar ist. Auf der Basis der bisherigen Kenntnisse und Wertungen sollten Jugendlichen erste vorläufige Urteile fällen.
Erläuterung: Bearbeitet werden sollen mit dieser Vorgabe vorrangig Fragestellungen vom Typ "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich entscheiden?", nicht aber Fragestellungen vom Typ "Was ist...?" oder "Wie funktioniert das?", weil nur so der Prozess der Urteilsbildung im umfassenden Sinne in Gang gesetzt wird.
Regel 2: Die normativen Kriterien zur Beurteilung des konkreten Falles sind so zu wählen, dass sie auch für die Beurteilung ähnlicher Fälle Gültigkeit beanspruchen können. Hierfür ist die praktische Vernunft zuständig.
Erläuterung: Normative Kriterien bilden neben dem Faktenwissen (siehe Regel 3) das zentrale Element eines jeden reflektierten Urteils. Sie können zu einem Großteil aus den vorläufigen Urteilen, aber auch aus tradierten und bewährten Urteilen anderer eruiert werden. Angesichts neuer Entscheidungsprobleme, die sich z. B. infolge von technischem Fortschritt ergeben, sind allerdings innovative und besonders intensive Bemühungen um die Entwicklung neuer Kriterien notwendig. Sollten im Laufe der Fallbearbeitung neue Gesichtspunkte auftauchen, kann die Liste der normativen Kriterien jederzeit erweitert werden. Der Verbindlichkeitsanspruch der Kriterien stützt sich nicht auf empirische Belege, sondern orientiert sich an allgemeingültigen Sollensvorstellungen. (Als norma normans dienen hier die Goldene Regel oder noch besser der Kategorische Imperativ.)
Regel 3: Die für die Bearbeitung des Falles relevanten Aussagen über die Wirklichkeit (Sachverhaltsfeststellungen) müssen auf sachliche Richtigkeit und auf ihren empirischen Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Hierfür ist die theoretische Vernunft zuständig.
Erläuterung: Ausgehend von den Kriterien zur Beurteilung des Falles sind nun die Sachverhaltsfragen zu klären (Beweisaufnahme). Die für den Fall relevanten normativen Kriterien grenzen den Suchraum der zu klärenden Sachfragen deutlich ein. Alle Methoden und Strategien der empirisch-analytisch arbeitenden Wissenschaften können genutzt werden, um die Qualität des empirischen Wissens über die Fall-Wirklichkeit zu verbessern (vgl. Gigerenzer 2013). Häufig geht es auch darum, bei kontroversen Sachverhaltsaussagen die Glaubwürdigkeit der "Zeugenaussagen" festzustellen, wozu hermeneutische Verfahren benötigt werden. Bisweilen bleibt nichts anderes übrig, als Lücken in der Beweislage zu konstatieren.
Regel 4: Die Passung von Beurteilungskriterien (Sollen) und Aussagen über die Wirklichkeit (Sein) ist schrittweise zu verbessern. Der Primat liegt bei der praktischen Vernunft (Dialektik zwischen theoretischer und praktischer Vernunft).
Erläuterung: In Standardfällen (wie Kaufentscheidungen) ist die Passung beider Seiten (Soll und Ist) recht gut zu erreichen, da die relevanten normativen Beurteilungsgesichtspunkte klar und bekannt sind und die empirischen Nachweise schnell erarbeitet werden können. Schwierig gestaltet sich dieser Punkt der Urteilsbildung bei Entscheidungsfragen in der persönlichen Lebensführung (vgl. Sander/Igelbrink 2015), besonders dann, wenn technische Neuerungen entstehen und/oder gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch sehr kontrovers zu beurteilende Probleme vorliegen. Das kreative und mehrfache Hin- und Herwenden des Blickes (vom Sollen zum Sein, vom Sein zum Sollen), eine gut funktionierende Dialektik zwischen praktischer und theoretischer Vernunft bezogen auf den zu behandelnden Fall – die Güterabwägung – macht die Qualität eines Urteils aus.
Regel 5: Die Gesamtentscheidung ist so zu fällen, dass die Einzelurteile angemessen berücksichtigt werden (Gesamturteil.)
Erläuterung: Das Gesamturteil sollte nicht nur logisch und stilistisch aus "einem Guss" sein, sondern auch inhaltlich eine angemessene Berücksichtigung der einzelnen Urteile widerspiegeln. Dies ist besonders dann schwer zu erreichen, wenn eine Gewichtung der Einzelurteile unsicher oder kontrovers ist. Letztlich gilt in Zweifelsfällen eine einfache Maxime, die jedoch ihrerseits wieder schwierig zu berücksichtigen ist, nicht weil sie nicht einsehbar oder praktikabel wäre, sondern weil aus ihrer Befolgung einschneidende Konsequenzen resultieren können: In Entscheidungskonflikten sind diejenigen Entscheidungen zu bevorzugen, aus denen der geringste Fehler (Schaden) entsteht und die negativen Folgen für die Benachteiligten (Schwächsten) am geringsten sind.
Regel 6: Urteile sind zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung des Urteils ist darauf zu achten, dass Unsicherheiten und Widersprüche in der Urteilsbildung nicht kaschiert, sondern sichtbar werden.
Erläuterung: Urteilsbildung findet in der Regel in begrenzter Zeit, mit begrenztem Personal, mit begrenzten Mitteln und auf der Basis von unsicheren Informationen statt. Sie ist mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden und von daher als vorläufig anzusehen. Um anderen Menschen, die das Urteil übernehmen oder selbst in die Urteilsbildung einsteigen wollen, die Chance zu geben, die Qualität des Urteils abzuschätzen und eventuell an Schwachpunkten weiterzuarbeiten, ist es nicht nur notwendig, die Entscheidung und ihre Begründung zu veröffentlichen, sondern auch die Unstimmigkeiten, Kritikpunkte und problematischen Aspekte mitzuteilen.
Regel 7: Setze die Regeln 1-6 in Kraft – z. B. dadurch, dass sie von denen, die gemeinsam an einem Entscheidungskonflikt arbeiten, beschlossen und bei der Bearbeitung des Falles beachtet werden.
Erläuterung: Die Bürger und Bürgerinnen schaffen durch Selbsteinsetzung der Vernunft die Basis dafür, dass die (ihre) Vernunft ihre Arbeit – und zwar im Zusammenwirken des Einzelnen mit Anderen – aufnehmen kann. Die Einsetzung und Umsetzung dieser Regel wird als ein verfassungsgebender Akt zu verstanden, zu dem die Menschen sich selbst als mündige Bürger und Gerichtshöfe der Vernunft befähigen. So wird die Basis dafür gelegt, dass "Selbstdenken", "an der Stelle jedes anderen denken" und "jederzeit mit sich einstimmig denken" initiiert und das Projekt der Aufklärung auf der Basis individuellen Urteilens gemeinsam mit anderen in Gang gehalten und soziale Praxis werden kann.
Die Druckausgleichsstrategie der Rollentheorie, das Verhandlungsmodell des Symbolischen Interaktionismus, das Optimierungsmodell des prS-Konzeptes und das soziale Arrangieren in der Beziehungspraxis werden nun ergänzt durch das Modell der verantwortlichen Urteilsbildung. Auf dieser Basis kann mit guten Gründen und hohem Realitätsbezug gesagt werden, wie strittige Fälle verantwortlich entschieden werden können und wann Anpassung und wann Wiederstand angebracht ist. Opportunistische Anpassungsstrategien werden überwunden , wenn verantwortliche Urteilsbildung zu einer zentralen und sozial hochgeschätzten Aufgabe der zur Mündigkeit berufenen Subjekte wird und den Kern eines humanen Identitätskonzeptes der Akteure bildet.