Erläuterung
Flüchtlinge
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die "… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will." (2014: 19,5 Millionen)
Binnenvertriebene
"… Personen oder Personengruppen, die zur Flucht gezwungen oder verpflichtet wurden oder ihre Häuser oder üblichen Wohnsitze verlassen mussten, insbesondere infolge von oder zum Zwecke der Vermeidung der Auswirkungen von bewaffneten Konflikten, Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überquert haben". (2014: 38,2 Millionen)
Aus: Externer Link: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/fragen-antworten.html
Asylsuchende
„sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung angesucht haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Asylverfahren entscheidet sich, ob die asylsuchende Person internationalen Schutz bekommt und damit als Flüchtling gilt.“ (2014: 1,8 Millionen)