Welche Aufgaben hat der Deutsche Bundestag?
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen. Von diesen sind ca. 61,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl 2017 wahlberechtigt. Diese Bundesbürgerinnen und -bürger wählen alle vier Jahre ihre Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ (lt. Externer Link: Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes) in das wichtigste politische Entscheidungsgremium der Bundesrepublik Deutschland: in den Deutschen Bundestag, der seinen Sitz im Reichstag in Berlin hat. Die vier zentralen Aufgaben der gewählten Abgeordneten sind:Sie beschließen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben der Menschen (die Gesetze),
sie entscheiden jährlich über den Bundeshaushalt (2016 in Höhe von 316,9 Mrd. € ),
sie wählen die Bundeskanzlerin, bzw. den Bundeskanzler (als Chef/in der Bundesregierung) und
sie kontrollieren die Regierung.
Wie wird der Bundestag gewählt?
Bei der Bundestagswahl hat jede Bürgerin und jeder Bürger zwei Stimmen. Das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Für jeden dieser Wahlkreise wird ein Abgeordneter, bzw. eine Abgeordnete mit der Mehrheit der im Wahlkreis abgegebenen Erststimmen direkt gewählt: Wahlkreis 1: Schleswig Flensburg … Wahlkreis 299: Saar-Pfalzkreis. Du kannst in der aktuellen Karte für die Bundestagswahl 2017 nachschauen, zu welchem Wahlkreis dein Wohnort gehört und wie du Kontakt zu dem oder der Abgeordneten deines Wahlkreises gewinnen kannst. Mit der zweiten Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger die Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien, die auf den Landeslisten der Parteien stehen. Entsprechend dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen rücken weitere 299 Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten in den Bundestag (Verhältniswahl). Die Anzahl der Zweitstimmen ist letztlich ausschlaggebend für die Größe der Parteien (Fraktionen) im Bundestag. Ist in einem Bundesland bei einer Partei die Anzahl der gewonnenen Direktmandate größer als ihr Stimmenanteil an den Zweitstimmen der Landesliste, so behält sie diese als Überhangmandate. Um die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entsprechend den Zweitstimmenanteilen korrekt abzubilden, erhalten die andere Parteien Ausgleichsmandate. Bei der letzten Bundestagswahl kamen so 33 Überhang- und Ausgleichsmandate hinzu. Der jetzige 18. Deutsche Bundestag besteht somit aus 631 Abgeordneten.Wie sieht das Ergebnis der letzten Bundestagswahl 2013 aus?
Das Ergebnis der Bundestagswahl und die Zusammensetzung des Bundestages 2013 sehen wie folgt aus:
Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag (bpb) Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Interner Link: Verteilung der Zweitstimmen (Bundestagswahl 2013)
Interner Link: Sitzverteilung des 18. Deutschen Bundestages
Was macht die Bundestagswahl 2017 spannend?
Bei der bevorstehenden Wahl zum 19. Bundestag am 24.9.2017 kämpfen die Parteien wieder darum, einen möglichst hohen Anteil an den Sitzen im Bundestag zu gewinnen. Die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Parteien könnten sich dann ändern, wenn es z.B. der SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Martin Schulz gelingt, ähnlich stark zu werden wie die CDU/CSU (die mit der bisherigen Kanzlerin Angela Merkel in den Wahlkampf zieht). Bei knappen Mehrheitsverhältnissen stellt sich für beide Seiten dann besonders die Frage, welche Koalitionen mit welchen anderen Parteien gebildet werden können, um eine Mehrheit der Mandate für die Kanzlerwahl und für eine stabile Regierungsarbeit zu gewinnen. Die Koalitionsfrage wird noch schwieriger, wenn weitere kleine Parteien wie beispielsweise FDP oder AfD in den Bundestag kommen würden. Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet laut aktueller Umfragen die Fortsetzung der Großen Koalition, aber für Union und SPD ist das kein erstrebenswertes Wahlziel. Generell geht die Bindung der Wählerinnen und Wähler an die Parteien zurück, der Wahlausgang wird daher offener, zumal dann, wenn kleine Parteien erstarken und die Fünfprozenthürde überwinden. Der Ausgang der Bundestagswahl 2017 ist daher sehr offen und verspricht auch diesmal wieder spannend zu werden. Jede Stimme - auch und gerade der Jung- und Erstwählerinnen und -wähler - ist wichtig.Wie verhalten sich Jung- und Erstwählerinnen und Erstwähler bei der Bundestagswahl?
Nun könnte man meinen, wegen der Wichtigkeit dieser Wahlen und der großen politischen Bedeutung des gewählten Gremiums wäre jede Bürgerin und jeder Bürger in hohem Maße daran interessiert, sich an dieser Wahl auch zu beteiligen, um so die Kandidatinnen und Kandidaten ihres Vertrauens in das Parlament zu wählen. Aber die Wahlbeteiligung war bisher sehr unterschiedlich. Besonders auffällig ist dabei: Die Jung- und Erstwählerinnen und -wähler (18-21 Jahre) beteiligten sich gerade einmal mit 64,2%, die 21-25 Jährigen gerade noch mit 60,3% an der Bundestagswahl 2013. Zum Vergleich: Die „alten“ Wähler (60 Jahre und älter) beteiligten sich demgegenüber deutlich mehr mit fast 80%; die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag 2013 bei 72,4%. Die Daten zeigen sehr deutlich: Die geringe Wahlbeteiligung der Jugend ist ein großes Problem, über das es sich lohnt, gründlich nachzudenken. Niemand kann bisher genau sagen, woran diese geringe Wahlbeteiligung der Jung- und Erstwählerinnen und -wähler liegt, zumal das allgemeine Interesse an der Politik in den letzten Jahren bei den Jugendlichen zugenommen hat und das Vertrauen in die Demokratie durchaus stark ist, wie neuere Untersuchungen zeigen.
Linktipps für die eigene Recherche:
1) Aktuelle Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung veröffentlicht das Statistische Bundesamt: Externer Link: Destatis - Zahlen und Fakten zur Bevölkerung (Abruf vom 17.4.2017)
2) Aktuelle Zahlen über die Wahlberechtigten zur Bundestagswahl 2017 veröffentlicht der Bundeswahlleiter. Vgl. Externer Link: Bundewahlleiter - Wahlberechtigte nach Ländern. (Abruf vom 17.4.2017) Wahlberechtigt ist lt. Wahlgesetz, wer Deutsche/r ist, mindestens 18 Jahre alt ist, in den letzten Jahren mindestens drei Monate in Deutschland gelebt hat, in einem Ort gemeldet ist und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (z.B. durch Gerichtsbeschluss wegen einer Straftat), vgl. Externer Link: Wahlrecht Bundestag. (Abruf vom 17.4.2017). Die Senkung des Wahlalters z.B. auf 16 oder 14 oder 0 Jahre wird kontrovers diskutiert. Eine politische Mehrheit zeichnet sich noch nicht ab. Vgl. Externer Link: Fluter zur Senkung des Wahlalters oder auch Externer Link: Wählen ab 16) .
3) Die Sollwerte des Bundeshaushaltes findest du beim Bundesfinanzminister, der diesen Haushaltsentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegt. Vgl. Externer Link: Bundeshaushalt - Einzelplan. (Abruf vom 17.4.2017 )
4) Hier findest du die aktuelle Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag:Externer Link: Bundeswahlleiter - Wahlkreise. (Abruf vom 17.4.2017) Unter Externer Link: Bundestag - Modul Adler (Abruf vom 19.4.2017) findest du die sehr benutzerfreundliche und informative Serviceseite des Deutschen Bundestages, dort kannst du Antworten auf folgende Fragen finden:
Wo finde ich Informationen über einen bestimmten Abgeordneten?
Wie kann ich den Abgeordneten eines bestimmten Wahlkreises finden?
Wie kann ich Kontakt zum Abgeordneten in meinem Wahlkreis aufnehmen?
5) Der Bundeswahlleiter hat den Berechnungsvorgang, wie bei der Bundestagswahl 2013 aus Stimmen Mandate ermittelt werden, ausführlich erläutert. „Spezialisten“ können dies hier nachlesen: Externer Link: Bundeswahlleiter - Heft 3 Gut verständlich und informativ ist auch das Angebot der Landeszentralen für politische Bildung z.B. aus Baden Württemberg: Externer Link: Sitzberechnung zur Bundestagswahl für BW (Abruf vom 9.5.2017) Neben kleinen informativen Details zur Bundestagswahl findest du hier auch weitere interessante Hinweise wie z.B. "Um einen Bundestagssitz zu erringen, waren bei der Bundestagswahl 2013 etwa 60.000 Stimmen von Wählerinnen und Wählern nötig."
6) In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA vom 2.5.2017 sprechen sich 43% der Deutschen für eine Große Koalition aus. Vgl. Externer Link: Umfrage - Mehrheit der Deutschen für Fortbestand der großen Koalition (Abruf vom 17.5.2017)
7) Der Bundeswahlleiter: Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013, Heft 4: Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen, S. 11, Tabelle 1.6: Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen seit 1983; Externer Link: Bundeswahlleiter - Heft 4. (Abruf 18.4.2017) Vgl. Kevin Kobold: Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 – ein Vergleich der Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistiken, S. 723, Tabelle 5: Wahlbeteiligung und Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 (hrsg. Vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden). Eine anschauliche Übersicht über die Wahlbeteiligung von 1953 bis 2009 und der durchgängig geringen Beteiligung der Jugendlichen findet sich in einer ausführlichen
8) Vgl. Shell Deutschland Holding (Hrsg.): Jugendstudie 2015. Eine pragmatische Generation im Aufbruch, Frankfurt a.M. 2015, S. 157 und S. 173.
Das Arbeitsmaterial ist hier als Interner Link: PDF-Datei abrufbar.