1. Bloß keine dicke Luft
Wer mit dem Fahrrad zur Schule fährt, soll davon nicht krank werden. Deshalb kümmert sich die EU um die Luftverschmutzung in europäischen Städten.
Richtig: Die Luftreinhaltepläne der EU sehen vor, dass die Luftverschmutzung so weit reduziert werden muss, dass sie möglichst wenig negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat.
(Externer Link: Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa)
2. Damit allen ein Licht aufgeht
Lehrpläne in Schulen müssen eine europäische Qualitätssicherung durchlaufen, damit alle Europäer/innen eine vergleichbare Schulausbildung bekommen.
Falsch: Tatsächlich sind die Bildungssysteme in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich. Eine Vereinheitlichung der Hochschulsysteme wurde von der EU im so genannten Externer Link: Bologna-Prozess begonnen.
3. Für alle das Gleiche
Auch Berufsanfänger/innen sollen von ihrem Gehalt gut leben können. Darum muss allen Arbeitnehmer/innen in der EU ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn bezahlt werden.
Falsch: Mindestlöhne sind in der EU eine nationale Angelegenheit. Trotzdem reicht die politische Diskussion um
4. Wissen, was drin ist
Wer gesunde Produkte kauft, soll diese auch bekommen. Darum darf man in der EU niemanden mit irreführender Werbungen hereinlegen. Wenn auf einem Joghurtbecher „fettarm“ steht, dann muss auch fettarmer Joghurt darin sein.
Richtig: Die Externer Link: EU-Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung sieht vor, dass Hersteller von Lebensmitteln nur mit Aufschriften werben, die mit dem Inhalt auch übereinstimmen. Werbung darf die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen.
5. Altersgerecht zocken
Alle Jugendlichen und auch deren Eltern sollen wissen, ob ein Computerspiel für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist oder nicht. Darum gibt es ein EU-Siegel zur Altersfreigabe.
Falsch: Jedes Mitgliedsland kann Alterseinstufungssysteme frei wählen. Trotzdem verwenden viele Länder beispielsweise das Externer Link: PEGI-System, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
6. Finger weg!
An Minderjährige darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Wer jünger als 18 Jahre ist, muss in der EU die Finger vom Fusel lassen.
Falsch: Hier gelten nationale Bestimmungen. Während in Bulgarien alkoholische Getränke erst ab 18 konsumiert werden dürfen, kann man sie Österreich unter Einschränkungen schon ab 16 erhalten. (Externer Link: Informationen zum Jugendschutz in den EU-Ländern)
7. Genormter Auslauf
Fairness gilt in der EU auch für Hühner: Aus Tierschutzgründen müssen ihnen in der Freilandhaltung pro Huhn vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung gestellt werden.
Richtig: Eigentlich gelten in Europa nationale Tierschutzbestimmungen. Doch in der EU gibt es klare Regeln, wenn es um die Haltung, den Transport oder die Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere geht. (Externer Link: Verordnung (EG) Nr.589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier) (Externer Link: EFSA zum Tierschutz in der EU)
8. Was zu verzollen?
Wer Schuhe aus Mailand oder ein Fahrrad aus Polen bestellt, muss nirgendwo in der EU Zoll bezahlen (Zölle sind Abgaben, die anfallen, wenn gekaufte Waren über die Landesgrenze gebracht werden)
Richtig: Aufgrund der Zollunion bildet die EU einen Externer Link: einheitlichen Handelsraum. Nur für außereuropäische Waren können bei der Einfuhr in die EU Zollgebühren anfallen.
9. Ehe für alle – überall!
Auch die zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen geschlossene Ehen werden in der EU überall gleichermaßen anerkannt.
Falsch: Nicht jeder EU-Mitgliedsstaat erlaubt Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen. Trotzdem hat der europäische Gerichtshof beschlossen, dass Ehepartner/innen unabhängig von ihrem Geschlecht überall zusammenleben dürfen. (Pressemitteilung 80/2018 des EU-Gh zum Begriff „Externer Link: Ehegatte“)
10. Eben mal rüber
In der EU gilt allgemeine Reisefreiheit. Wer innerhalb der EU eine Staatengrenze überquert, wird meistens nicht durch eine Passkontrolle aufgehalten.
Richtig: Ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten sowie einige außereuropäische Staaten sind mittlerweile dem Externer Link: Schengen-Abkommen beigetreten. Die Bürger/innen dieser Staaten können gemeinsame Binnengrenzen überall ohne Personenkontrolle überschreiten.
11. Bitte nicht übertreiben!
Die Staatsverschuldung eines Mitgliedsstaates wird von der EU kontrolliert. Liegt sie höher als erlaubt, kann sie Sanktionen verhängen.
Richtig: Der
12. Eine Armee für alle
Zwar ist das europäische Militär nach nationalen Verbänden gegliedert, aber eigentlich sind sie alle Teil des europäischen Verteidigungsbündnisses und somit der EU unterstellt.
Falsch: Zwar gab es erste Stimmen nach einer gemeinsamen, europäischen Armee schon in den 50er Jahren – verwirklicht wurde diese Idee bisher nicht. Aktuell wird in Europa wieder eine Externer Link: Debatte zu diesem Thema geführt.
13. Versorgung für die Kleinsten
Alle Kinder haben in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Dieser Anspruch gilt, sobald ein Kind ein Jahr alt ist.
Falsch: Für die Kinderbetreuung gelten nationale Regelungen. In der EU erhielten im Jahr 2016 übrigens etwa die Hälfte aller Kinder unter 3 Jahren keine formale Betreuung (Tagesstätte o.ä.), sondern wurden von ihren Eltern bzw. zu Hause betreut. Die Zielvorgabe von Barcelona, dass 33% der unter 3-Jährigen eine formale Betreuungseinrichtung besuchen, war 2016 also noch nicht erreicht. (Externer Link: eurostat-Pressemitteilung zur Kinderbetreuung vom 13.05.2016)
14. Deine Entscheidung
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der EU selbst entscheiden, ob sie einer Religion angehören wollen oder nicht.
Falsch: In den Externer Link: Leitlinien der EU steht, dass jede/r ein Recht auf Religionsfreiheit hat. Dieses Recht umfasst beispielsweise auch die Freiheit, die Religion zu wechseln. Konkrete gesetzliche Bestimmungen sind aber Sache der Mitgliedsländer.
15. Sicherer Sommerspaß
Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass die Wasserqualität von öffentlichen Badegewässern überprüft werden muss.
Richtig: Befinden sich gefährliche Stoffe im Wasser, muss die Öffentlichkeit so schnell wie möglich darüber informiert werden. (Externer Link: Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung)
16. Macht doch keinen Müll!
Die EU will die Menge an Plastikmüll verringern, die ihre Bürger/innen hinterlassen. Darum werden ab 2021 verschiedene Plastik-Einwegprodukte, wie Plastikteller, Trinkhalme, Wattestäbchen und andere Wegwerfprodukte aus Kunststoff verboten.
Richtig: Das EU-Parlament hat dem Richtlinienentwurf bereits zugestimmt. Verboten werden sollen beispielsweise Plastikstrohhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen. (Externer Link: euronews-Artikel zum geplanten Plastikverbot)