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Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes

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In absoluten Zahlen, 1980 bis 2022

In absoluten Zahlen, 1980 bis 2022

In absoluten Zahlen, 1980 und 2022

Quelle: Statistisches Bundesamt: Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
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Die ehemals in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten und ihre Hinterbliebenen werden durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Zwischen 1993 und 2022 stieg die Zahl der Versorgungsempfänger von 1,1 auf knapp 1,8 Millionen. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2021 auf 52,5 Milliarden Euro. Für die Hinterbliebenenversorgung – also für Witwen-, Witwer- und Waisengeld – wurden 8,2 Milliarden Euro aufgewendet.

Fakten

Der öffentliche Dienst deckt ein breites Spektrum öffentlicher Dienstleistungen ab. Die personalintensivsten Bereiche sind das Bildungswesen, die soziale Sicherung sowie die innere und äußere Sicherheit. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen werden Arbeitnehmer, Beamte und Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten eingesetzt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zwischen 1991 und 2008 um etwa ein Drittel von 6,7 auf 4,5 Millionen. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung war die Privatisierung von Bundesbahn, Bundespost sowie von kommunalen Krankenhäusern. In den Folgejahren erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stetig und lag 2021 bei 5,1 Millionen. Damit war 2021 mehr als jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Während die Altersversorgung der Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes organisiert ist, werden die ehemals in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten und ihre Hinterbliebenen durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie ihre Hinterbliebenen, die ein Ruhegehalt, Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld beziehen, bilden zusammen die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes. Finanziert wird die Beamtenversorgung aus den Haushalten der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, also im Wesentlichen aus Steuermitteln.

Von den knapp 1,76 Millionen Versorgungsempfängern Anfang 2022 erhielten 1,38 Millionen ein Ruhegehalt, rund 357.000 bezogen Witwen- oder Witwergeld und 20.600 Waisengeld. Auf den Bundesbereich entfielen rund 595.000 Versorgungsempfänger, darunter gut 97.000 Beamte und Richter, knapp 91.000 Berufssoldaten sowie etwa 134.000 beziehungsweise 264.400 Personen aus den Bereichen Bahn und Post. Auf den Landesbereich entfielen 999.000 Versorgungsempfänger, darunter 530.000 Personen aus dem Schuldienst und gut 190.000 aus dem Vollzugsdienst. Beim kommunalen Bereich lag die Zahl der Versorgungsempfänger Anfang 2022 bei knapp 138.000, bei der Sozialversicherung bei 26.300.

Zwischen 1975 und 1992 erhöhte sich die Zahl der Versorgungsempfänger um lediglich 0,43 Prozent pro Jahr beziehungsweise um knapp 80.000 Empfänger im gesamten Zeitraum. Im Gegensatz dazu kam es zwischen 1993 und 2020 zu einem rasanten Anstieg der Versorgungsempfängerzahl um 1,58 Prozent pro Jahr. Bezogen auf den gesamten Zeitraum stieg die Zahl der Versorgungsempfänger um mehr als 590.000 (plus 52,6 Prozent). Besonders auffällig ist der Zuwachs im Landesbereich: Die Zahl der Versorgungsempfänger hat sich zwischen 1993 und 2020 um eine halbe Million auf gut 956.000 erhöht und damit mehr als verdoppelt (plus 110 Prozent).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamt lässt sich dieser Anstieg überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Im Schuldienst des Landesbereichs hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger zwischen 2000 bis 2020 fast verdreifacht (plus 181 Prozent). 2022 stammte aus diesem Bereich ein Drittel aller Pensionärinnen und Pensionäre (33,1 Prozent) – die größte Gruppe unter den Ruhegehaltsempfängern in Deutschland.

Im Jahr 2022 erhielten die Pensionärinnen und Pensionäre laut Statistischem Bundesamt ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.170 Euro brutto im Monat (2021: 3.160 Euro / 2000: 2.150 Euro). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2021 auf 52,5 Milliarden Euro. Für die Hinterbliebenenversorgung – also für Witwen-, Witwer- und Waisengeld – wurden 8,2 Milliarden Euro aufgewendet. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung fallen fast die gesamten Ausgaben auf Westdeutschland, da es in der DDR keinen Beamtenstatus gab und deshalb – zumindest bisher – nur wenig Versorgungsempfänger in Ostdeutschland leben. Insgesamt erhöhten sich die Versorgungsausgaben von 2000 bis 2021 von 30,7 auf 60,7 Milliarden Euro. Der Anteil der Versorgungsleistungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg zwischen 1994 und 2021 stetig von 1,3 auf 1,7 Prozent. Allerdings lag der BIP-Anteil – trotz dieser Steigerung – nicht höher als Mitte der 1970er-Jahre.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.

Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes

In absoluten Zahlen, 1975 bis 2022

2005 2010 2015 2020 2021 2022
in Tsd.
insgesamt 1.387,4 1.474,7 1.586,8 1.716,3 1.737,3 1.758,0
davon:
Bundesbereich 646,6 623,6 604,7 599,8 595,0
davon:
Bund 162,1 173,7 180,5 186,4 187,2 188,1
davon:
Beamte und Richter 77,5 84,5 89,0 94,8 96,2 97,4
Berufssoldaten 84,6 89,2 91,4 91,6 91,0 90,6
Bundeseisenbahnvermögen 2 223,5 192,7 162,9 141,9 138,0 134,2
Postnachfolgeunternehmen 3 271,1 273,9 273,3 268,5 266,5 264,4
rechtlich selbständige Einrichtungen 6,3 6,9 7,9 8,1 8,3
Landesbereich 600,1 698,1 822,5 956,2 977,8 999,0
kommunaler Bereich 107,5 110,2 118,7 130,6 134,2 137,7
Sozialversicherung 4 18,5 19,7 22,0 24,9 25,6 26,3
1975 1980 1985 1990 1 1995 2000
in Tsd.
insgesamt 1.034,7 1.076,3 1.077,6 1.097,6 1.165,0 1.295,2
davon:
Bundesbereich
davon:
Bund 71,7 87,9 97,2 110,2 139,1 152,9
davon:
Beamte und Richter 44,4 51,9 54,3 58,5 64,5 73,4
Berufssoldaten 27,3 35,9 42,9 51,7 74,6 79,5
Bundeseisenbahnvermögen 2 283,8 286,8 271,4 253,8 242,3 243,4
Postnachfolgeunternehmen 3 172,6 172,7 169,1 176,8 195,5 260,5
rechtlich selbständige Einrichtungen
Landesbereich 392,5 411,8 424,0 441,9 467,7 515,1
kommunaler Bereich 104,2 106,1 104,0 102,5 103,4 104,6
Sozialversicherung 4

Fußnote: 1 Bis 1992: Westdeutschland, ab 1993: Deutschland.

Fußnote: 2 Bis 1993 Deutsche Bundesbahn.

Fußnote: 3 Ab 1995 Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG.

Fußnote: 4 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes

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