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Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes

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In absoluten Zahlen, 1991 bis 2021

In absoluten Zahlen, 1991 bis 2021

In Billionen Euro, Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich, 2010 bis 2021

Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern
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In fast allen Jahren zwischen 1960 und 2013 übertrafen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte die Einnahmen. Dementsprechend stiegen auch die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes. 2014 bis 2019 wurde sechsmal in Folge ein Finanzierungsüberschuss erzielt und die Schulden sanken von 2.044 auf 1.899 Milliarden Euro. Insbesondere durch steigende Ausgaben im Zuge der Corona-Pandemie erreichte die Verschuldung Ende 2021 mit 2.321 Milliarden Euro den höchsten jemals gemessenen Stand.

Fakten

Die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände, gesetzliche Sozialversicherung) waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Jahresende 2021 insgesamt mit 2.321 Milliarden Euro verschuldet. Der Hauptteil der aufgenommenen öffentlichen Schulden – 2.233 Milliarden Euro – diente der Finanzierung der Deckungslücken zwischen öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Die zusätzlichen Kassenkredite zur kurzfristigen Liquiditätssicherung lagen 2021 bei 88 Milliarden Euro. Am Jahresende 2021 entsprach die Schuldenlast in Deutschland rein rechnerisch 27.922 Euro je Einwohner. Beim Bund betrugen die Schulden 18.627 Euro je Einwohner, es folgten die Länder mit 7.680 Euro sowie die kommunalen Haushalte mit Schulden in Höhe von 1.744 Euro je Einwohner.

Von den Bundesländern wiesen im Jahr 2021 Sachsen mit 2.103 Euro und Bayern mit 2.619 Euro die niedrigste pro-Kopf-Verschuldung auf (Schulden auf Länder- und kommunaler Ebene). Darauf folgten Baden-Württemberg (5.155 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (6.284 Euro). Die mit Abstand höchste pro-Kopf-Verschuldung hatte Bremen mit 53.834 Euro. Und auch in den beiden anderen Stadtstaaten Hamburg und Berlin lag die Verschuldung mit 19.106 Euro beziehungsweise 16.897 Euro pro Kopf deutlich über dem Durchschnitt. Die höchste pro-Kopf-Verschuldung unter den Flächenländern hatten das Saarland (17.729 Euro), Schleswig-Holstein (12.994 Euro) und Nordrhein-Westfalen (12.939 Euro).

In fast allen Jahren zwischen 1960 und 2013 übertrafen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte die Einnahmen. Dementsprechend stiegen die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes – bei unterschiedlicher Abgrenzung in den einzelnen Erhebungsjahren – in diesem Zeitraum kontinuierlich: Von 1960 bis 1970 erhöhte sich der Schuldenstand (Kreditmarktschulden und Kassenkredite) in Westdeutschland von 29 auf 64 Milliarden Euro. Durch die beschleunigte Zunahme der Verschuldung seit Anfang der 1970er-Jahre betrug der Schuldenstand 1980 bereits 239 Milliarden Euro, 1990 waren es 538 Milliarden Euro.

Infolge der finanzpolitischen Aufgaben durch die deutsche Wiedervereinigung lagen die Zuwachsraten beim Schuldenstand in den Jahren 1991 bis 1994 zwischen 10,2 und 20,1 Prozent pro Jahr. Aber auch 2008/2009 lag die Zuwachsrate – vor allem bedingt durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise – bei 7,4 Prozent (plus 116,5 Milliarden Euro). Insgesamt stiegen die Schulden der öffentlichen Haushalte zwischen 1991 und 2009 von 600 auf 1.694 Milliarden Euro. 2010 erfolgte eine weitreichende Änderung des Erhebungsprogramms. Seitdem werden bei den Schulden der öffentlichen Haushalte nicht nur (wie seit 2006) ausgewählte, sondern alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors erfasst. Zwischen Ende 2010 und Ende 2012 erhöhte sich der Schuldenstand insgesamt von 2.012 auf 2.068 Milliarden Euro.

2014 und 2015 lagen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte das erste Mal seit den 1950er-Jahren in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über den Ausgaben und 2019 wurde zum sechsten Mal in Folge ein Finanzierungsüberschuss erzielt. In der Folge sanken die Schulden der öffentlichen Haushalte zwischen 2014 und 2019 von 2.044 auf 1.899 Milliarden Euro.

Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank der öffentliche Schuldenstand in Deutschland zwischen 2012 und 2019 von 80,7 auf 58,9 Prozent. Insbesondere durch steigende Ausgaben im Zuge der Corona-Pandemie erreichte die Verschuldung Ende 2021 mit 2.321 Milliarden Euro allerdings den höchsten jemals gemessenen Stand. Im Verhältnis zum BIP stieg der öffentliche Schuldenstand im Jahr 2020 auf 68,7 Prozent und 2021 auf 69,3 Prozent.

Von den Schulden im Jahr 2021 entfielen 1.548 Milliarden Euro auf den Bund (plus 30,3 Prozent gegenüber 2019), 638 Milliarden Euro auf die Länder (plus 10,3 Prozent) und 134 Milliarden Euro auf die kommunale Ebene (plus 2,1 Prozent). Auf der Ebene der Sozialversicherung lagen die Schulden im Jahr 2021 bei 45 Millionen Euro (minus 24,4 Prozent gegenüber 2019).

Kassenkredite sollen – zeitlich eng befristet – Liquiditätsengpässe überbrücken. Entgegen ihrem eigentlichen Zweck setzen aber insbesondere Kommunen Kassenkredite häufig zur Finanzierung laufender Ausgaben ein. Bis zum Beginn der 1990er-Jahre waren bei den Kommunen überjährige Kassenkredite nur wenig verbreitet. Zwischen 1992 und 2012/2013 stieg ihr Anteil an den Schulden jedoch stetig von 1,9 auf 35,1 Prozent. Seitdem sank der Anteil der Kassenkredite Jahr für Jahr und lag Ende 2021 bei 21,9 Prozent (Stand 2021: 29,4 Mrd. Euro). In Folge der Corona-Pandemie erhöhten sich vor allem beim Bund die Kassenkredite von 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 35,7 bzw. 51,0 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021.

Durch die Schuldenstände entstehen vor allem dann Probleme, wenn Staaten trotz hoher Schuldenquote zusätzliche Kredite aufnehmen. Laut der Deutschen Bundesbank gehören dazu "die potenzielle Verdrängung privater Investitionen, Unsicherheiten und Verzerrungen durch erwartete oder tatsächliche künftige Erhöhungen der Abgabenlast oder merkliche Risikoprämien auf den Kapitalmärkten infolge verstärkter Sorgen um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Darüber hinaus dürfte bei hohen Schuldenquoten die Wirksamkeit gezielter kreditfinanzierter Maßnahmen zur Abwehr von besonders schweren Krisen zunehmend begrenzt sein. Zudem erhöht sich die Gefahr von Konflikten zwischen Finanz- und Geldpolitik, die gravierende gesamtwirtschaftliche Kosten zur Folge haben, während umgekehrt solide Staatsfinanzen eine stabilitätsorientierte Geldpolitik erleichtern" (Deutsche Bundesbank: Monatsbericht April 2010). Weiter führt die Staatsverschuldung zu Zinsausgaben und damit zu einer Verengung des staatlichen Handlungsspielraums.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts: Schulden sowie weitere Verpflichtungen der Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der gesetzlichen Sozialversicherung sowie von deren Extrahaushalten. Dabei sind Extrahaushalte die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat zuzurechnen sind.

Kassenkredite (auch Kassenverstärkungskredite genannt) werden in der Regel zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen verwendet. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Schuldscheindarlehen, die für Liquiditätszwecke aufgenommen werden, zählen auch zu den Kassenkrediten. Für Liquiditätszwecke aufgenommene Wertpapierschulden (zum Beispiel Anleihen) sind dagegen nicht enthalten.

Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts

In absoluten Zahlen, 1950 bis 2021

insgesamt 1 Bund 2 Länder Gemeinden/
Gemeinde-
verbände 3
gesetzliche
Sozial-
versicherung
in Mio. € je Einw.
in €
in Mio. €
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich 4
2021 2.321.122 27.922 1.548.469 638.458 134.151 45
2020 2.172.850 26.140 1.403.481 635.969 133.357 44
2019 1.899.061 22.860 1.188.581 579.009 131.411 59
2018 1.915.767 23.113 1.213.302 570.525 131.813 127
2017 1.969.104 23.820 1.242.547 586.394 139.725 438
2016 2.009.310 24.451 1.257.065 608.731 143.079 434
2015 2.020.704 24.806 1.262.769 613.202 144.245 489
2014 2.043.918 25.257 1.289.854 614.055 139.448 561
2013 2.043.344 25.356 1.282.683 624.915 135.116 631
2012 2.068.289 25.725 1.287.517 644.929 135.178 665
2011 6 2.025.438 25.244 1.279.583 615.399 129.633 823
2010 7 2.011.677 24.607 1.287.460 600.110 123.569 539
Kreditmarktschulden und Kassenkredite zusammen 5
2009 1.694.368 20.698 1.053.814 526.745 113.810
2008 1.577.881 19.213 985.750 483.268 108.864
2007 1.552.371 18.871 957.270 484.475 110.627
2006 8 1.545.364 18.761 950.338 482.783 112.243
   
2006 1.527.890 18.549 933.860 481.787 112.243
2005 1.489.853 18.066 903.282 471.339 115.232
2003 1.357.723 16.454 826.527 423.666 107.531
2001 1.223.503 14.860 760.161 364.497 98.844
1999 1.199.582 14.614 770.330 327.330 101.922
1997 1.132.442 13.800 726.790 304.354 101.298
1995 1.018.767 12.478 658.339 261.722 98.705
1993 769.898 9.483 461.357 221.792 86.749
1991 599.511 7.498 347.834 180.059 71.618
   
1990 538.334 8.514 306.315 168.002 64.017
1985 388.436 6.366 204.027 126.393 58.016
1980 238.897 3.881 119.951 70.415 48.531
1975 130.008 2.103 58.066 34.047 37.895
1970 64.210 1.053 29.553 14.178 20.480
1965 44.697 754 22.596 8.977 13.124
1960 9 28.998 520 15.312 7.783 5.904
1955 10 21.357 405 11.542 7.799 2.016
1950 9.574 190 3.428 6.040 106

Fußnote: 1 Ab 1991 gesamtdeutsche Ergebnisse. Bis 2009 ohne gesetzliche Sozialversicherung. Aufgrund der unterschiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Haushalte ist die Vergleichbarkeit der einzelnen Erhebungsjahre eingeschränkt.

Fußnote: 2 Ab 1954 einschließlich Sondervermögen.

Fußnote: 3 Ab 2010 einschließlich aller Zweckverbände des Staatssektors, bis 2009 einschließlich aller kameral buchenden Zweckverbände.

Fußnote: 4 Wertpapierschulden, Kredite und Kassenkredite.

Fußnote: 5 Bis 2009 einschließlich Kassenkredite gegenüber dem öffentlichen Bereich.

Fußnote: 6 Ab 2011 je Einwohner in EUR berechnet mit den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung jeweils zum 30.06. mit Ausnahme von 2016 (Stand: 31.12.2015) auf Grundlage des Zensus 2011.

Fußnote: 7 Ab 2010 einschließlich aller öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, neues Erhebungsprogramm.

Fußnote: 8 Ab 2006 einschließlich ausgewählter öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors.

Fußnote: 9 Ab 1960 einschließlich Saarland.

Fußnote: 10 Ab 1952 einschließlich Berlin (West).

Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern

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