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Steuereinnahmen nach Steuerarten
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Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021
Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021
Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021
Mit rund 830 Milliarden Euro waren Steuern die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte im Jahr 2021. Die Steuern mit dem höchsten Aufkommen waren die Lohn- und die veranlagte Einkommensteuer (291 Mrd. €) und die Umsatzsteuern (251 Mrd. €). Nach der Steuerverteilung hatten die Länder im Jahr 2021 mit 355 Milliarden Euro den größten Anteil am Steueraufkommen (42,7 Prozent). An zweiter Stelle stand der Bund mit 314 Milliarden Euro (37,7 Prozent).
Fakten
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland gaben im Jahr 2021 – bereinigt um Zahlungen untereinander – für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben 1.762 Milliarden Euro aus. Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen oder – wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – über Kredite. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (ohne Kredite) im Jahr 2021 auf 1.629 Milliarden Euro.
Mit rund 830 Milliarden Euro hatten Steuern im Jahr 2021 den größten Anteil an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte, gefolgt von den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung in Höhe von rund 590 Milliarden Euro. Zwischen 1992 und 2021 stiegen die Steuereinnahmen insgesamt von 374 auf 833 Milliarden Euro. Allerdings wurde diese Entwicklung mehrfach unterbrochen: Im Zeitraum 2001 bis 2005 stagnierten die Steuereinnahmen und lagen leicht niedriger als in den Jahren 1999 und 2000. Weiter führte die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 zu einem Rückgang der Steuereinnahmen um 37 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres (minus 6,6 Prozent). Schließlich verringerten sich die Steuereinnahmen mit Beginn der Corona-Pandemie, also von 2019 auf 2020, von 799 auf 740 Milliarden Euro – das war der größte absolute und relative Rückgang bei den Steuereinnahmen seit der Wiedervereinigung Deutschlands (minus 59,6 Mrd. € bzw. minus 7,5 Prozent). Allerdings schloss sich von 2020 auf 2021 direkt der größte Zuwachs an (plus 93,5 Mrd. € bzw. plus 12,6 Prozent).
An den Steuereinnahmen in Höhe von 833 Milliarden Euro im Jahr 2021 hatten die Lohnsteuer (218 Mrd. €) und die veranlagte Einkommensteuer (72 Mrd. €) mit 290,7 Milliarden Euro den größten Anteil. Darauf folgten die Steuern vom Umsatz mit 250,8 Milliarden Euro, also die Mehrwertsteuer (188 Mrd. €) und die Einfuhrumsatzsteuer (63 Mrd. €). Der Anteil der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuern am Gesamtaufkommen lag in den Jahren 2002 bis 2013 bei durchschnittlich 62 Prozent, seit 2014 schwankt er zwischen 65 und 66 Prozent. Dabei erhöhte sich der Anteil der veranlagten Einkommensteuer zwischen 2005 und 2021 stetig von 2,2 auf 8,7 Prozent. Weitere aufkommensstarke Steuerarten waren im Jahr 2021 die Gewerbesteuer (61 Mrd. € / 7,3 Prozent), die Körperschaftsteuer (42 Mrd. € / 5,1 Prozent) und die Energiesteuer (37 Mrd. € / 4,5 Prozent).
Das Grundgesetz weist Bund und Ländern, zum Teil auch den Gemeinden, bestimmte Steuern gemeinschaftlich zu (Art. 106 GG). Im Jahr 2021 entfielen auf die Gemeinschaftsteuern 74,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen (621 Mrd. €). Die Bundessteuern hatten einen Anteil von 11,8 Prozent (98 Mrd. €), die Landessteuern von 3,8 Prozent (32 Mrd. €) und die Gemeindesteuern von 9,3 Prozent (77 Mrd. €). Die restlichen 0,6 Prozent waren Zolleinnahmen (5 Mrd. €).
Allerdings entsprechen die Anteile bei der Erhebung der Steuern nicht den Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung zwischen den Gebietskörperschaften: Grundsätzlich erhalten Bund und Länder vom Aufkommen der Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer) jeweils 42,5 Prozent und die Gemeinden die verbleibenden 15 Prozent. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge entfallen zu jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder und zu 12 Prozent auf die Gemeinden. Von der Körperschaftsteuer erhalten Bund und Länder jeweils die Hälfte. Das Aufkommen der Umsatzsteuer (einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer) wird nicht jedes Jahr zu gleichen Teilen auf die Gebietskörperschaften verteilt. Die Aufteilung erfolgt durch die Anwendung prozentualer Quoten sowie durch Berücksichtigung einzelner Festbeträge. Im Jahr 2021 erhielt der Bund 45,1 Prozent des bundesweiten Aufkommens aus der Umsatzsteuer, die Länder 51,2 Prozent und die Gemeinden 3,7 Prozent.
Zu den Steuern, deren gesamtes Aufkommen dem Bund zusteht, gehören die meisten Verbrauchsteuern (darunter Energiesteuer und Tabaksteuer) sowie beispielsweise die Versicherungsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Den Ländern steht unter anderem das gesamte Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Rennwett- und Lotteriesteuer sowie der Biersteuer zu.
Bezogen auf die Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften nach der Steuerverteilung hatten die Länder im Jahr 2021 mit 355 Milliarden Euro den größten Anteil am Steueraufkommen (42,7 Prozent). An zweiter Stelle stand der Bund mit 314 Milliarden Euro (37,7 Prozent) und an dritter die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 125 Milliarden Euro (15,0 Prozent). Die verbleibenden 4,6 Prozent bzw. 38 Milliarden Euro wurden als Eigenmittel an die Europäische Union abgeführt.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die öffentlichen Haushalte umfassen den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Sozialversicherung, die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die kommunalen Zweckverbände sowie Sondervermögen des Bundes und der Länder. Die EU-Anteile sind die aus Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU, Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel der EU, Zölle, Abschöpfungen) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer. Je nach Erhebung sind die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Steuerarten erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/glossar.html
Die grundgesetzlichen Regelungen zu den Bundes- und Landessteuern finden Sie hier: Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html
Informationen zum Finanzkraftausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen erhalten Sie
Steuereinnahmen nach Steuerarten
Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021
Einnahmen, in Mio. Euro | Anteile, in Prozent | |
---|---|---|
insgesamt | 833.189 | 100,0 |
Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 GG | ||
insgesamt | 621.096 | 74,5 |
Lohnsteuer | 218.407 | 26,2 |
veranlagte Einkommensteuer | 72.342 | 8,7 |
nicht veranlagte Steuern vom Ertrag | 27.394 | 3,3 |
Abgeltungsteuer (einschl. ehem. Zinsabschlag) | 10.029 | 1,2 |
Körperschaftsteuer | 42.124 | 5,1 |
Umsatzsteuer | 187.631 | 22,5 |
Einfuhrumsatzsteuer | 63.169 | 7,6 |
Bundessteuern | ||
insgesamt | 98.171 | 11,8 |
Versicherungsteuer | 14.980 | 1,8 |
Tabaksteuer | 14.733 | 1,8 |
Kaffeesteuer | 1.058 | 0,1 |
Alkoholsteuer | 2.089 | 0,3 |
Alkopopsteuer | -5 | 0,0 |
Schaumweinsteuer | 341 | 0,0 |
Zwischenerzeugnissteuer | 22 | 0,0 |
Energiesteuer | 37.120 | 4,5 |
Heizölsteuer | 998 | 0,1 |
Erdgassteuer | 3.021 | 0,4 |
Stromsteuer | 6.691 | 0,8 |
Kraftfahrzeugsteuer | 9.546 | 1,1 |
Luftverkehrsteuer | 566 | 0,1 |
Kernbrennstoffsteuer | 0 | 0,0 |
Solidaritätszuschlag | 11.028 | 1,3 |
pauschalierte Eingangsabgaben | 2 | 0,0 |
sonstige Bundessteuern | 0 | 0,0 |
Landessteuern | ||
insgesamt | 31.613 | 3,8 |
Vermögensteuer | 0 | 0,0 |
Erbschaftsteuer | 9.824 | 1,2 |
Grunderwerbsteuer | 18.335 | 2,2 |
Rennwett- und Lotteriesteuer | 2.333 | 0,3 |
Lotteriesteuer | 1.654 | 0,2 |
Feuerschutzsteuer | 537 | 0,1 |
Biersteuer | 584 | 0,1 |
Zölle | ||
insgesamt | 5.122 | 0,6 |
Gemeindesteuern | ||
insgesamt | 77.187 | 9,3 |
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 412 | 0,0 |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 14.574 | 1,7 |
Gewerbesteuer | 61.103 | 7,3 |
sonstige Steuern der Gemeinden 1 | 1.098 | 0,1 |
Fußnote: 1 Ohne steuerähnliche Einnahmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern
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