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Alter bei Rentenbeginn (GRV) | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Alter bei Rentenbeginn (GRV)

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Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten, Anteile der Zugangsalter im jeweiligen Berichtsjahr in Prozent, 1993 bis 2020

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten, Anteile der Zugangsalter im jeweiligen Berichtsjahr in Prozent, 1993 bis 2020

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten, Anteile der Zugangsalter in Prozent, 2000 und 2020

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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In den vergangenen Jahren ist das durchschnittliche Alter, in dem Altersrenten erstmalig in Anspruch genommen wurden, deutlich gestiegen. Bei den Frauen stieg es zwischen 1999 und 2020 von 62,2 auf 64,2 Jahre und bei den Männern von 62,1 auf 64,1 Jahre. Ein Grund für den langfristigen Anstieg des Renteneintrittsalters ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen, ein anderer das Auslaufen von Altersrentenarten, die teilweise schon mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden konnten.

Fakten

Wenn bei der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden, können sich Abschläge ergeben – die Rentenhöhe wird also gemindert. Der Rentenabschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent – pro Jahr also 3,6 Prozent – und ist insgesamt auf 18,0 Prozent begrenzt. Der Abschlag bei einer geminderten Rente gilt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, gegebenenfalls auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente.

Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Seit dem Jahr 2012 – also für die Geburtsjahrgänge ab einschließlich 1947 – wurde die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen. Beispielsweise können alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist bei den besonders langjährig Versicherten die Rente ab 65 Jahren abschlagsfrei. Bei den dazwischenliegenden Geburtsjahrgängen hebt sich das abschlagsfreie Rentenalter schrittweise an.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hat sich der Anteil der Versicherten, die ihre Rente später beziehen, seit Ende der 1990er-Jahre deutlich erhöht. Während beispielsweise zwischen 1993 und 1997 der Anteil der 63-Jährigen und Älteren an allen Rentenzugängen bei den Versichertenrenten noch von 43,3 auf 31,8 Prozent zurückging, erhöhte er sich zwischen 1998 und 2010 von 33,2 auf 51,6 Prozent. In den darauffolgenden Jahren stieg der Anteil der 63-jährigen und älteren Personen an allen Rentenzugängen steil an – auf 80,7 Prozent im Jahr 2020 (2019: 81,1 Prozent).

In den vergangenen Jahren ist das durchschnittliche Alter, in dem Altersrenten erstmalig in Anspruch genommen wurden, deutlich gestiegen. Bei den Frauen stieg es zwischen 1999 und 2020 von 62,2 auf 64,2 Jahre und bei den Männern von 62,1 auf 64,1 Jahre. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gibt es vor allem zwei Gründe für den langfristigen Anstieg des Renteneintrittsalters. Zum einen die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen, zum anderen das Auslaufen von vorgezogenen Altersrentenarten: Die Altersrenten für Frauen sowie die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit konnten in der Vergangenheit teilweise schon mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden.

Zwischen den Jahren 2000 bis 2011 hat sich der Anteil der Altersrenten, die von Abschlägen betroffen sind, bei den Zugängen von 14,5 auf 48,4 Prozent erhöht. In den Folgejahren ist der Anteil ebenso schnell wieder gesunken – auf 23,4 Prozent im Jahr 2020. In Westdeutschland sank der Anteil zwischen 2011 und 2020 von 43,5 auf 21,8 Prozent und in Ostdeutschland von 73,9 auf 30,1 Prozent. Der Anteil der Altersrenten, die von Abschlägen betroffen sind, lag im Jahr 2020 in Westdeutschland bei den Frauen nur leicht höher als bei den Männern (23,9 gegenüber 19,5 Prozent). In Ostdeutschland sind die Frauen sehr viel häufiger als die Männer von Abschlägen bei den Altersrenten betroffen (2020: 37,1 gegenüber 22,5 Prozent).

Die durchschnittliche Anzahl der Abschlagsmonate bei den von Abschlägen betroffenen Altersrentenzugängen lag im Jahr 2020 bei 27,0 Monaten – das waren mehr als 2013 (23,6 Monate) und fast doppelt so viel wie im Jahr 2000 (14,0 Monate), aber deutlich weniger als der Höchstwert von 39,4 Monaten im Jahr 2009. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei den von Abschlägen betroffenen Altersrentenzugängen lag im Jahr 2020 bei 1.174 Euro pro Monat. Bei den Männern lagen die Bruttorenten in Westdeutschland über denen in Ostdeutschland (1.478 gegenüber 1.227 Euro), bei den Frauen waren die Renten in Westdeutschland hingegen niedriger als in Ostdeutschland (964 gegenüber 1.122 Euro).

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Zu den Versichertenrenten gehören Renten wegen Alters sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Zu den Renten wegen Todes gehören Witwen- und Witwerrenten, Halbwaisen- und Vollwaisenrenten sowie Erziehungsrenten.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Rentenarten erhalten Sie Interner Link: hier...

Alter bei Rentenbeginn (GRV)

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten, Anteile der Zugangsalter im jeweiligen Berichtsjahr in Prozent, 1965 bis 2020

Jahr Zugangsalter in Jahren Anzahl
bis 49 50-54 55-59 60 61 62 63 64 65 66 und
älter
Anteile der Zugangsalter an allen Zugängen, in Prozent
Deutschland
2020 4,5 3,3 5,3 1,4 2,7 2,0 33,7 7,0 36,8 3,2 1.004.855
2019 4,5 3,3 5,1 1,3 2,8 1,8 34,0 6,2 37,2 3,7 977.663
2018 5,2 3,7 5,5 2,5 1,8 1,8 34,1 5,6 37,3 2,5 952.337
2017 5,5 3,9 5,4 2,3 2,0 1,9 34,4 5,6 36,7 2,3 924.457
2016 5,8 4,0 5,4 2,5 1,8 3,4 33,3 5,5 36,0 2,4 957.714
2015 1 5,5 3,9 5,0 2,4 1,7 3,8 33,4 6,8 35,7 1,7 1.023.804
2014 1 6,3 4,3 5,2 2,8 1,8 5,0 23,5 7,7 41,9 1,6 930.008
2015 2 5,3 3,8 4,8 2,3 1,6 3,7 32,2 6,6 35,0 4,8 1.062.849
2014 2 5,8 4,0 4,9 2,6 1,6 4,7 21,9 7,2 39,4 7,7 994.415
2013 7,4 5,0 6,2 3,5 3,0 5,4 19,5 5,1 43,4 1,5 824.941
2012 7,8 5,1 6,3 5,7 4,6 5,4 17,6 4,5 41,4 1,7 829.450
2011 7,6 4,9 6,0 17,0 4,4 5,4 13,5 3,7 35,0 2,4 878.991
2010 8,0 5,1 6,4 19,2 4,5 5,0 12,4 2,9 32,9 3,4 856.224
2005 6,9 4,3 5,0 18,7 6,2 7,9 10,7 3,7 34,8 1,8 937.227
2000 6,3 3,8 7,6 38,1 4,9 3,0 8,6 1,2 24,6 1,8 1.092.603
1995 5,9 5,2 9,3 35,8 5,3 3,9 7,4 1,8 22,4 3,0 1.295.249
1993 6,0 6,8 9,9 27,4 4,0 2,7 9,7 1,5 28,9 3,2 1.059.361
Westdeutschland
1993 5,4 5,9 11,5 23,3 4,3 3,0 11,1 1,5 30,4 3,8 812.824
1990 5,7 6,1 11,0 24,4 3,5 2,6 10,8 1,2 31,5 3,3 740.639
1985 7,9 7,2 14,8 26,0 5,3 3,5 9,6 1,8 19,8 4,1 609.619
1980 7,6 7,6 16,9 27,0 7,9 3,9 7,7 2,5 15,1 3,7 635.280
1975 5,7 4,9 7,4 13,2 6,6 6,9 17,2 6,5 24,4 7,1 675.230
1970 6,2 3,3 9,6 11,4 7,2 5,7 5,6 5,2 37,0 8,7 588.705
1965 6,6 5,3 11,2 9,9 6,2 5,4 5,0 4,2 39,7 6,5 481.696

Fußnote: 1 Unter Herausrechnung der Fälle der "neuen Mütterrenten".

Fußnote: 2 Sondereffekt durch "neue Mütterrenten" im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

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