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Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

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In absoluten Zahlen, 1970 bis 2020

In absoluten Zahlen, 1970 bis 2020

In Milliarden Euro, 1970 bis 2020

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird in erster Linie über Beitragseinnahmen und Zuschüsse des Bundes finanziert. Die Finanzierung basiert dabei auf dem sogenannten Umlageprinzip. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Im Jahr 2020 übertrafen in der allgemeinen Rentenversicherung die Ausgaben die Einnahmen um knapp 3,9 Milliarden Euro (338,3 gegenüber 334,4 Mrd. Euro).

Fakten

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird in erster Linie über Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse finanziert. Die Finanzierung basiert dabei auf dem sogenannten Umlageprinzip. Im Kern bedeutet dies, dass die Einnahmen eines Jahres für die Ausgaben desselben Jahres verwendet werden. Die jeweils aktiv erwerbstätige Generation finanziert dabei sowohl über Beiträge als auch über Steuern die gesetzlichen Renten der älteren Generation. Die Renten der heute gesetzlich Versicherten werden wiederum von den künftigen Steuer- und Beitragszahlern finanziert. Die genaue Ausgestaltung dieses "Generationenvertrags" ist allerdings auch von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig, da es kein Recht auf eine bestimmte Rentenhöhe gibt, sondern lediglich Ansprüche auf eine relative Beteiligung erworben werden.

Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. In Westdeutschland haben sich die Einnahmen und Ausgaben zwischen 1970 und 1990 mehr als vervierfacht (plus 303 bzw. 312 Prozent). Und in Deutschland stiegen die Einnahmen von 1991 bis 2020 von 139 auf 334 Milliarden Euro (plus 140 Prozent), die Ausgaben erhöhten sich im selben Zeitraum von 134 auf 338 Milliarden Euro (plus 153 Prozent).

Von den Einnahmen in Höhe von 334,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 entfielen 252,7 Milliarden Euro auf Beiträge und 80,5 Milliarden Euro auf die Zuschüsse des Bundes zur allgemeinen (75,3 Mrd. Euro) und knappschaftlichen Rentenversicherung (5,2 Mrd. Euro). Von den Beitragseinnahmen im Jahr 2020 entfielen 88,7 Prozent auf Pflichtbeiträge. Die Beitragssätze lagen in den Jahren 2018 bis 2021 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,7 Prozent und damit auf dem Niveau von 1995. In den Jahren 2007 bis 2011 lagen die Beitragssätze bei 19,9 und 26,4 Prozent.

Versicherungsfremde Leistungen (siehe: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen) der Rentenversicherung werden durch einen Bundeszuschuss finanziert. Der reguläre Bundeszuschuss wurde seit April 1998 um einen zusätzlichen Bundeszuschuss ergänzt – damit kann der Beitragssatz in jedem Jahr niedriger festgesetzt werden, als es ohne den Zuschuss möglich wäre. Ebenso erstattet der Bund Aufwendungen der Rentenversicherung für einigungsbedingte Leistungen und zahlt seit Juni 1999 auch die Beiträge für Kindererziehungszeiten.

Der – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften – an die allgemeine Rentenversicherung zu leistende allgemeine Bundeszuschuss lag im Jahr 2020 bei 48,2 Milliarden Euro. Der im Rahmen des Defizitausgleichs an die knappschaftliche Rentenversicherung zu zahlende Bundeszuschuss belief sich auf gut 5,2 Milliarden Euro. Der zusätzliche Bundeszuschuss, dessen jährliches Volumen dem Steueraufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes entspricht, betrug knapp 12,8 Milliarden Euro. Weitere knapp 14,4 Milliarden Euro flossen der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss zu. Zusammen mit den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten (16,2 Mrd. Euro) betrugen die Leistungen des Bundes im Jahr 2020 insgesamt knapp 97 Mrd. Euro.

Von den Ausgaben der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 338,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 entfielen 303,7 Milliarden Euro auf die Rentenausgaben, darunter 19,9 Milliarden Euro für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Ausgaben für die Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) lagen im selben Jahr bei knapp 23,1 Milliarden Euro. Die Leistungen zur Teilhabe, also die Ausgaben für die Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, betrugen 6,9 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten lagen 2020 bei 4,2 Milliarden Euro.

Im Jahr 2020 übertrafen in der allgemeinen Rentenversicherung die Ausgaben die Einnahmen um knapp 3,9 Milliarden Euro. Das Vermögen am Jahresende 2020 verminderte sich damit auf 46,2 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr sank die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2020 um knapp 3,4 Milliarden Euro auf rund 37,1 Milliarden Euro – das entsprach knapp 1,6 Monatsausgaben im Jahr 2020. In der knappschaftlichen Rentenversicherung waren aufgrund der Ausgestaltung des Bundeszuschusses gemäß § 215 SGB VI (Defizithaftung des Bundes) Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Rentenbestandteile, denen als Maßnahme des sozialen Ausgleichs keine oder zu niedrige Beitragsleistungen zugrunde liegen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Die allgemeine Rentenversicherung bekommt aus dem Bundeshaushalt jährlich Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen für die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen (Bundeszuschuss). Da diese in die gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Mehrkosten nicht einseitig auf die Beitragszahler umgelegt werden können, müssen sie von der Allgemeinheit getragen, das heißt aus Steuermitteln finanziert werden. Zusätzliche Bundeszuschüsse erhält auch die knappschaftliche Rentenversicherung. Versicherungsfremde Leistungen sind insbesondere:

  • Kriegsfolgelasten (zum Beispiel Externer Link: Ersatzzeiten, Leistungen nach dem Externer Link: Fremdrentenrecht),

  • arbeitsmarktbedingte Leistungen (zum Beispiel Renten wegen Arbeitslosigkeit),

  • Anrechnungszeiten (zum Beispiel Besuch einer Fach- oder Hochschule) [Externer Link: LINK],

  • Zurechnungszeit [Externer Link: LINK],

  • einigungsbedingte Leistungen (zum Beispiel Auffüllbeträge),

  • Familienleistungen (zum Beispiel Kindererziehungszeiten) und

  • Entgeltpunkte für langjährige Versicherung.

Der Beitragssatz bezieht sich auf den Bruttoverdienst. Im Jahr 2021 lag der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent (knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 Prozent). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Im Jahr 2021 lag die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 7.100 Euro und in Ostdeutschland bei 6.700 Euro pro Monat (knappschaftliche Rentenversicherung: 8.700 Euro / 8.250 Euro).

Alle Rentenversicherungsträger haben eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage. Dort werden die überschüssigen Einnahmen gesammelt. Reichen in einem Monat die Einnahmen nicht aus, um alle Ausgaben zu decken, kann auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen werden.

Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

In absoluten Zahlen, 1960 bis 2020

Einnahmen darunter: Ausgaben darunter:
Beiträge Bundes-
zuschuss
zusätzliche
Bundes-
zuschüsse
Renten-
ausgaben 1
in Mio. Euro
Deutschland
2020 334.413 252.730 53.396 27.149 338.300 303.676
2019 326.677 247.979 51.474 26.087 324.816 291.359
2018 312.282 236.404 49.849 24.915 307.851 277.102
2017 299.461 225.244 49.046 24.001 298.932 268.860
2016 286.188 215.422 46.602 23.107 288.430 259.345
2015 276.161 207.317 45.498 22.203 277.749 249.568
2014 269.359 201.647 45.117 21.522 266.193 238.991
2013 260.669 194.334 44.286 20.990 258.770 232.297
2012 260.467 193.687 45.446 20.123 255.370 229.231
2011 255.771 189.850 45.334 19.241 251.045 225.411
2010 251.254 185.288 45.791 19.095 249.197 224.352
2009 246.044 181.572 44.686 18.680 245.833 220.841
2008 244.205 180.028 44.329 18.190 240.430 216.182
2007 238.289 174.726 44.353 17.864 237.106 213.649
2006 243.099 180.545 43.895 17.463 235.537 212.421
2005 231.687 168.954 44.319 17.324 235.616 211.861
2004 232.468 169.399 44.131 17.264 235.433 210.522
2003 231.882 169.425 43.894 17.280 233.871 207.749
2002 223.593 165.481 42.178 14.479 227.719 202.355
2001 220.317 164.694 41.165 12.177 220.282 195.776
2000 214.566 163.367 40.717 9.078 213.986 190.198
1999 211.848 160.506 41.846 7.976 206.969 184.139
1998 204.286 153.763 44.306 4.908 202.550 180.238
1997 197.240 153.658 42.229 196.269 174.479
1996 188.014 146.160 39.454 191.629 168.955
1995 179.303 139.921 37.470 184.380 162.625
1991 139.452 108.688 25.808 133.735 117.912
Westdeutschland
1990 114.998 90.758 20.371 110.093 97.420
1985 90.169 71.787 17.155 89.449 78.333
1980 74.321 58.036 15.010 72.839 61.122
1975 51.417 39.889 9.596 51.670 41.158
1970 28.560 22.302 5.402 26.710 22.245
1965 17.105 12.118 4.127 16.139 13.319
1960 10.734 7.418 2.728 10.024 8.506

Fußnote: 1 Von 1999 bis 2010 ohne gem. § 291c SGB VI vom Bund erstattete einigungsbedingte Leistungen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

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