Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialstaats in Deutschland. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Im Jahr 2020 wurde mit 56,77 Millionen Personen die bisher höchste Zahl an Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erreicht. Davon waren 68,8 Prozent aktiv Versicherte und 31,2 Prozent passiv Versicherte.
Fakten
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein wichtiger Teil des Sozialstaats in Deutschland. Die GRV schützt die Versicherten im Alter, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Darüber hinaus können Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und einige weitere Personen pflichtversichert sein (siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen).
Die Zahl der aktiv und passiv Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung lag in Westdeutschland in den 1960er-Jahren und bis zur Mitte der 1970er-Jahre bei rund 26 Millionen (ohne Personen mit Rentenbezug). Im Jahr 1982 lag die Zahl der Versicherten das erste Mal bei mehr als 30 Millionen und 1990 wurde die 40 Millionen-Marke klar überschritten. Während die Zahl der Versicherten in Ostdeutschland zwischen 1992 und 2020 von 8,74 auf 7,77 Millionen sank (minus 11,1 Prozent), erhöhte sie sich in Westdeutschland im selben Zeitraum stetig von 41,12 auf 49,0 Millionen (plus 19,2 Prozent). Aufgrund der Zunahme der Versichertenzahl in Westdeutschland wurde im Jahr 2020 mit 56,77 Millionen die bisher höchste Zahl an Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erreicht (Stichtag: 31.12.). Davon waren 68,8 Prozent aktiv Versicherte und 31,2 Prozent passiv Versicherte.
Von den aktiv Versicherten Ende 2020 waren 82,0 Prozent versicherungspflichtig beschäftigt (einschließlich pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte), 9,1 Prozent gingen einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung nach, ohne sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, und 7,5 Prozent waren sogenannte Anrechnungszeitversicherte (insbesondere Leistungsempfänger nach dem SGB II, sofern nicht gleichzeitig eine Pflichtversicherung vorliegt; Anrechnungszeiten sind z.B. Zeiten, in denen die versicherte Person wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit keine Beiträge zahlt oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, eine Fach- oder Hochschule besucht). Schließlich waren 2,5 Prozent der aktiv Versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld (nach SGB III), 0,8 Prozent waren als Selbstständige versichert und 0,5 Prozent gehörten zur Gruppe der freiwillig Versicherten. Bei diesen Anteilen ist allerdings zu berücksichtigen, dass aktiv Versicherte verschiedene Versichertenmerkmale aufweisen können und es deshalb zu Mehrfachzählungen kommt.
Bei den 17,73 Millionen passiv Versicherten handelt es sich entweder um latent Versicherte (84,1 Prozent aller passiv Versicherten) oder um sogenannte Übergangsfälle (15,9 Prozent). Latent Versicherte sind Personen, die zwar nicht im Berichtsjahr, aber zuvor einen Beitrag gezahlt haben oder eine Anrechnungszeit aufweisen können. Bei den Übergangsfällen handelt es sich um Versicherte, die in dem jeweiligen Berichtsjahr zu den aktiv Versicherten gehörten, deren aktive Versicherung aber vor dem Stichtag, hier 31.12., endete (außer Verstorbene und Bezieher einer Versichertenrente). Zur Gruppe der passiv Versicherten gehören beispielsweise Selbstständige oder Beamte, die aus einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenanwartschaften erworben haben oder auch ausländische Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersgrenze in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Versicherungspflicht: Die gesetzlich angeordnete Versicherung des Einzelnen (Pflichtversicherung). Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Entgelt oder als Auszubildende beschäftigt werden. Selbstständige sind entweder kraft Gesetzes (zum Beispiel Lehrer) oder auf Antrag (zum Beispiel Ärzte, Einzelhändler) versicherungspflichtig. Selbstständige Künstler und Publizisten sind kraft Gesetzes pflichtversichert. Auch Mütter oder Väter, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, sind kraft Gesetzes pflichtversichert.
Versicherungsfrei sind Personen, für die keine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehören: Geringfügig Beschäftigte und geringfügig selbstständig Tätige, wenn sie die Beschäftigung oder Tätigkeit vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben, geringfügig Beschäftigte, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, Personen, die aufgrund ihres Status und einer anderweitigen Absicherung nicht zum Kreis der Versicherten zählen (zum Beispiel Beamte, Richter oder Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen) und Personen, die bereits eine Altersrente oder Pension erhalten.
Versicherte (GRV)
Aktiv und passiv Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne Personen mit Rentenbezug, in absoluten Zahlen, 31.12.2020
insgesamt | Westdt. und Ausland | Ostdeutschland | |||
---|---|---|---|---|---|
Männer | Frauen | Männer | Frauen | ||
insgesamt | 56.771.213 | 25.940.321 | 23.062.027 | 4.039.269 | 3.729.596 |
aktiv Versicherte | 39.038.250 | 17.197.223 | 15.577.462 | 3.230.163 | 3.033.402 |
darunter: 1 | |||||
versicherungspflichtig Beschäftigte 2 | 32.012.601 | 14.487.125 | 12.317.591 | 2.702.318 | 2.505.567 |
Selbstständige insgesamt | 322.499 | 136.594 | 129.281 | 29.991 | 26.633 |
Leistungsempfänger nach SGB III 3 | 973.417 | 477.991 | 336.591 | 91.683 | 67.152 |
freiwillig Versicherte | 208.670 | 122.791 | 59.121 | 16.805 | 9.953 |
versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte | 3.562.876 | 1.351.974 | 1.926.431 | 123.153 | 161.318 |
Anrechnungszeitversicherte 4 | 2.938.380 | 1.174.997 | 1.239.695 | 266.780 | 256.908 |
passiv Versicherte | 17.732.963 | 8.743.098 | 7.484.565 | 809.106 | 696.194 |
davon: | |||||
latent Versicherte | 14.918.657 | – | – | – | – |
Übergangsfälle | 2.814.306 | – | – | – | – |
Fußnote: 1 Mehrfachnennungen sind möglich.
Fußnote: 2 Einschließlich pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte.
Fußnote: 3 Bezieher von Arbeitslosengeld (AlgA).
Fußnote: 4 Einschließlich Leistungsempfänger nach SGB II (Bezieher von Arbeitslosengeld II).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de