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Schwangerschaftsabbrüche | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Schwangerschaftsabbrüche

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Nach Altersgruppen, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021

Nach Altersgruppen, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021

Nach Altersgruppen, in absoluten Zahlen, 2021

Quelle: Statistisches Bundesamt: Schwangerschaftsabbrüche
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In den zehn Jahren von 2012 bis 2021 gab es in Deutschland mehr als eine Million Schwangerschaftsabbrüche. Im Jahr 2021 erfolgten drei von vier Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwei Monate der Schwangerschaft. Sehr viele Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, hatten zuvor noch keine Lebendgeburt – im Jahr 2021 lag ihr Anteil bei 40,9 Prozent. Im selben Jahr waren deutschlandweit 58 Prozent der Frauen zum Zeitpunkt des Eingriffs ledig, 38 Prozent waren verheiratet und 4 Prozent waren geschieden oder verwitwet.

Fakten

In den Jahren 2000/2001 erreichte die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland mit knapp 135.000 einen Höchststand. In den Folgejahren ist die Zahl der Abbrüche insgesamt gesunken, 2016 lag sie bei rund 98.700. Nach einer leichten Steigerung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den Jahren 2017 bis 2020, sank die Zahl der Abbrüche im Jahr 2021 deutlich – auf 94.596. Auch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren veränderte sich im Zeitverlauf. In den Jahren von 1997 bis 1999 war die Anzahl mit 66 leicht niedriger als 2000/2001 mit 68. Seitdem ist sie tendenziell gesunken und lag 2021 – nach vorläufiger Berechnung – bei 56 Schwangerschaftsabbrüchen je 10.000 Frauen. Dieser Rückgang geht überdurchschnittlich stark auf die Verringerung der Schwangerschaftsabbrüche bei den unter 30-Jährigen zurück. So fiel die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen bei den 20- bis unter 25-Jährigen zwischen 2001 und 2021 von 130 auf 82 und bei den 25- bis unter 30-Jährigen von 117 auf 88. Noch stärker war der relative Rückgang bei den 15- bis unter 20-jährigen Frauen – allerdings liegt der Anteil dieser Altersgruppe an allen Schwangerschaftsabbrüchen seit dem Jahr 2011 unter einem Zehntel (2021: 6,6 Prozent).

84,8 Prozent aller Frauen, die im Jahr 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, entfielen auf die Gruppe der 20- bis unter 40-Jährigen – dabei hatten die 30- bis unter 35-Jährigen mit 24,5 Prozent den höchsten Anteil. 8,3 Prozent der Frauen waren 40 Jahre oder älter, darunter 0,02 Prozent 50 Jahre oder älter. Die unter 18-jährigen Frauen hatten einen Anteil von lediglich 2,6 Prozent an allen Schwangerschaftsabbrüchen – allerdings war der Anteil zwischen 1997 und 2004 noch von 4,0 auf 6,1 Prozent gestiegen und erst dann stetig gesunken. Bei 259 Abbrüchen waren die Frauen unter 15 Jahre alt, das entsprach 0,3 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche.

Bei einer Gliederung der Schwangerschaftsabbrüche nach Bundesländern ergeben sich erhebliche Unterschiede. In Deutschland standen im Jahr 2020 eintausend Lebendgeborenen 129,3 Schwangerschaftsabbrüche gegenüber – zwanzig Jahre zuvor waren es noch 175,5 Abbrüche je eintausend Lebendgeborenen. In Rheinland-Pfalz lag der entsprechende Wert im Jahr 2020 mit 85,4 am niedrigsten. Es folgten Baden-Württemberg mit 94,5 und Bayern mit 97,0. Die höchsten Quoten hatten die Stadtstaaten Berlin (253,0) und Bremen (191,4) sowie die ostdeutschen Flächenländer Sachsen-Anhalt (203,3) und Mecklenburg-Vorpommern (191,8).

Im Jahr 2021 wurden 96,7 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche ambulant vorgenommen – 81,0 Prozent in gynäkologischen Praxen und 15,7 Prozent ambulant in Krankenhäusern. 3,3 Prozent erfolgten stationär im Krankenhaus. Mit 95,8 Prozent wurden die meisten Eingriffe nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische oder kriminologische Indikation war in 4,1 bzw. 0,1 Prozent der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch (siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen). In 9,4 Prozent aller Fälle wurde die Schwangerschaft vor der fünften Schwangerschaftswoche abgebrochen, bei jeweils rund einem Drittel in der fünften oder sechsten beziehungsweise in der siebten oder achten Woche (32,8 bzw. 33,6 Prozent). 3,3 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche erfolgten in der zwölften Schwangerschaftswoche oder später.

Sehr viele Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, hatten zuvor noch keine Lebendgeburt. Im Jahr 2021 lag ihr Anteil bei 40,9 Prozent. Gut ein Fünftel der Frauen hatte zuvor bereits eine Lebendgeburt (21,7 Prozent). 23,5 Prozent hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch zwei Lebendgeburten, 9,3 Prozent drei und 3,1 Prozent vier Lebendgeburten. 1.446 Frauen (1,5 Prozent) hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch fünf oder mehr Lebendgeburten. Bezogen auf die unter 50-jährigen Frauen nimmt der Anteil der Frauen, die keine Lebendgeburt vor dem Schwangerschaftsabbruch hatten, mit zunehmendem Alter ab. Beispielsweise hatten im Jahr 2021 von den 20- bis unter 25-jährigen Frauen 69,2 Prozent keine Lebendgeburt vor dem Schwangerschaftsabbruch. Bei den 30- bis unter 35-jährigen Frauen lag der Anteil bei 27,5 Prozent und bei den 35- bis unter 40-Jährigen bei 16,8 Prozent. Im Jahr 2021 waren deutschlandweit 58,2 Prozent der Frauen zum Zeitpunkt des Eingriffs ledig, 38,0 Prozent waren verheiratet, 3,6 Prozent geschieden und 0,2 Prozent verwitwet.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Dabei gelten folgende Ausnahmen:

1. Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB)

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straflos, wenn

  • die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird,

  • die schwangere Frau den Abbruch verlangt und

  • sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat.

2. Indikationsstellung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig im Falle

  • einer medizinischen Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB), wenn der Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau abzuwenden; in diesen Fällen besteht keine zeitliche Begrenzung,

  • einer kriminologischen Indikation (§218a Abs. 3 StGB) bis zur 12. Woche nach der Empfängnis, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger) beruht.

Schwangerschaftsabbrüche

Nach Altersgruppen und Anzahl der vorangegangenen Lebendgeborenen, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2021

Alter der Frauen
von ... bis
unter ... Jahren
insgesamt davon: mit ... vorangegangenen Lebendgeborenen
keine 1 2 3 4 5 und mehr
Anzahl
unter 15 259 257 1 1
15 - 18 2.183 2.052 122 8 1
18 - 20 4.040 3.516 447 68 8 1
20 - 25 17.904 12.397 3.256 1.687 426 104 34
25 - 30 21.154 9.956 4.885 4.063 1.607 470 173
30 - 35 23.187 6.371 5.956 6.822 2.712 868 458
35 - 40 17.973 3.013 4.201 6.605 2.708 949 497
40 - 45 7.300 1.037 1.554 2.790 1.202 460 257
45 - 50 580 82 115 208 106 45 24
50 und mehr 16 5 5 2 3 1
               
insgesamt 94.596 38.686 20.542 22.254 8.772 2.896 1.446
Alter der Frauen
von ... bis
unter ... Jahren
Anteile
an allen
Abbrüchen,
in Prozent
davon: mit ... vorangegangenen Lebendgeborenen
keine 1 2 3 4 5 und mehr
Anteile an der jeweiligen Altersgruppe, in Prozent
unter 15 0,3 99,2 0,4 0,4
15 - 18 2,3 94,0 5,6 0,4 0,0
18 - 20 4,3 87,0 11,1 1,7 0,2 0,0
20 - 25 18,9 69,2 18,2 9,4 2,4 0,6 0,2
25 - 30 22,4 47,1 23,1 19,2 7,6 2,2 0,8
30 - 35 24,5 27,5 25,7 29,4 11,7 3,7 2,0
35 - 40 19,0 16,8 23,4 36,7 15,1 5,3 2,8
40 - 45 7,7 14,2 21,3 38,2 16,5 6,3 3,5
45 - 50 0,6 14,1 19,8 35,9 18,3 7,8 4,1
50 und mehr 0,02 31,3 31,3 12,5 18,8 6,3
               
insgesamt 100,0 40,9 21,7 23,5 9,3 3,1 1,5

Quelle: Statistisches Bundesamt: Schwangerschaftsabbrüche

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