In Deutschland sind mehr als 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – davon die meisten allein durch Angehörige. Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegebedürftigkeit steil an. Die Pflegequote der 90-Jährigen und Älteren lag 2019 bei gut 76 Prozent. Ein großes Problem im Bereich der Pflege ist, dass der Pflegepersonalbedarf aufgrund des demografischen Wandels noch stärker gestiegen ist als die Zahl der Beschäftigten.
Fakten
Im Dezember 2019 waren 4,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt: 80,2 Prozent bzw. 3,3 Millionen Personen. Davon erhielten 2,1 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld. Das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt werden bzw. die Pflege ohne ambulante Pflegedienste organisiert wird. Bei weiteren 983.000 Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt wurden, erfolgte die Pflege zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Ein Fünftel der Pflegebedürftigen – 818.000 Personen – wurde Ende 2019 vollstationär in Heimen betreut.
Mit zunehmendem Pflegegrad nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, ab: Von den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und 2 wurden Ende 2019 die allermeisten zu Hause versorgt (97,8 bzw. 91,0 Prozent). Beim Pflegegrad 3 waren es noch drei von vier (76,8 Prozent) und beim Pflegegrad 4 noch deutlich mehr als die Hälfte (58,0 Prozent). Lediglich beim Pflegegrad 5, also bei den Schwerstpflegebedürftigen, wurden etwas mehr Personen in Heimen als zu Hause versorgt (124.000 bzw. 117.000 Personen). Von den gut 117.000 Schwerstpflegebedürftigen, die Ende 2019 zu Hause versorgt wurden, wurden knapp 73.000 allein von Angehörigen betreut.
Insgesamt steigt die Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter an. Während Ende 2019 bei den 75- bis unter 80-Jährigen etwa jede siebte Person pflegebedürftig war (13,7 Prozent), war es bei den 80- bis unter 85-Jährigen mehr als jede vierte (26,4 Prozent) und bei den 85- bis unter 90-Jährigen rund die Hälfte (49,4 Prozent). Schließlich lag die Pflegequote der 90-Jährigen und Älteren bei 76,3 Prozent – in dieser Altersgruppe waren also drei von vier Personen pflegebedürftig. Auffallend ist, dass Frauen ab etwa dem 80. Lebensjahr eine deutlich höhere Pflegequote aufweisen als Männer. Beispielsweise lag Ende 2019 die Pflegequote bei den 85- bis unter 90-jährigen Frauen bei 55,1 Prozent, bei den Männern dieser Altersgruppe lag die Quote bei lediglich 39,6 Prozent. Laut Statistischem Bundesamt kann ein Grund hierfür sein, dass ältere Männer seltener alleine leben als ältere Frauen und dadurch pflegebedürftigen Männer häufiger zuerst von ihren Frauen versorgt werden.
Entsprechend der Pflegequoten und der im Durchschnitt höheren Lebenserwartung von Frauen waren von den 4,1 Millionen Pflegebedürftigen 62,3 Prozent weiblich und 37,7 Prozent männlich. Weiter waren Ende 2019 zwei Drittel 75 Jahre oder älter (67,9 Prozent). 3,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren jünger als 15 Jahre alt, 11,9 Prozent gehörten zur Gruppe der 15- bis unter 60-Jährigen (161.000 bzw. 490.000 Personen).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der in Pflegeheimen Beschäftigten zwischen 1999 und 2019 von knapp 441.000 auf rund 796.500 erhöht (plus 80,6 Prozent). Die Personalzahl in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten (SGB XI) nahm im selben Zeitraum von rund 183.800 auf 421.550 zu (plus 129,4 Prozent). In den Pflegeheimen basiert das starke Beschäftigungswachstum zwischen 1999 und 2019 vor allem auf Teilzeitbeschäftigten, die Zahl der Vollzeitbeschäftigten erhöhte sich moderat um 9,6 Prozent. Bei den ambulanten Diensten stieg neben der Teilzeitbeschäftigung auch die Zahl der Vollzeitbeschäftigten deutlich (plus 105,8 Prozent). Der Haupteinsatzbereich der Beschäftigten war Ende 2019 die körperbezogene Pflege (Pflegeheime: 62 Prozent / ambulante Dienste: 68 Prozent). Ausschließlich für das Pflegeheim bzw. den ambulanten Dienst im Rahmen des SGB XI arbeiteten 78 bzw. 28 Prozent der Beschäftigten. Die übrigen Beschäftigten arbeiteten zu unterschiedlichen Anteilen auch in anderen Bereichen – zum Beispiel im Altenheimbereich oder im Bereich der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V. Der Frauenanteil betrug beim Pflegeheim-Personal 83 Prozent und beim Personal in den ambulanten Diensten 86 Prozent. Die Teilzeitquote lag in den Pflegeheimen bei 63 Prozent und bei den ambulanten Diensten bei 69 Prozent. Bei einer Gewichtung nach der jeweiligen Arbeitszeit entsprach das Personal im Jahr 2019 rund 577.300 Vollzeitäquivalenten bei den Pflegeheimen und rund 288.300 Vollzeitäquivalenten bei den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten.
Ausgehend vom dargestellten Beschäftigungswachstum im Bereich der Pflege resultiert der Fachkräftemangel also in erster Linie daraus, dass aufgrund des demografischen Wandels der Pflegepersonalbedarf noch stärker gestiegen ist als die Zahl der Beschäftigten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird sich der Bedarf in Zukunft weiter erhöhen: Die Pflegewahrscheinlichkeit liegt nach Angaben des BMG bei den über 80-Jährigen bei 41,6 Prozent. Nach Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich aber die Zahl der über 80-Jährigen zwischen 2020 und 2050 von 5,7 auf 9,6 Millionen erhöhen bzw. wird der Bevölkerungsanteil dieser Altersgruppe von 7,2 auf 13,0 Prozent steigen (2060: 8,8 Mio. / 12,3 Prozent).
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (einschließlich Verwaltungskosten) stiegen zwischen 1995 und 2008 von 5,0 auf 19,1 Milliarden Euro und dann weiter auf 53,9 Milliarden Euro im Jahr 2021. Von 2008 bis 2021 entspricht das einem Anstieg von 8,3 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen erhöhten sich zwischen 1995 und 2021 von 8,41 auf 52,5 Milliarden Euro. Von den Leistungsausgaben in Höhe von 50,2 Milliarden Euro im Jahr 2021 entfielen laut Geschäftsstatistik der Pflegekassen 35,5 Milliarden Euro auf den ambulanten und 14,7 Milliarden Euro auf den stationären Bereich.
Ende 2019 gab es 14.688 zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Mehrzahl befand sich in privater Trägerschaft (66,5 Prozent), der Anteil der freigemeinnützigen Träger (zum Beispiel Diakonie oder Caritas) betrug 32,1 Prozent. Öffentliche Träger hatten einen Anteil von lediglich 1,3 Prozent. Die Zahl der Pflegeheime lag Ende 2019 bei 15.380. Gut die Hälfte befand sich in freigemeinnütziger Trägerschaft (52,8 Prozent). Der Anteil der Privaten betrug 42,7 Prozent, öffentliche Träger hatten einen Anteil von 4,5 Prozent. Von den insgesamt rund 969.500 Plätzen entfielen gut 877.000 auf die vollstationäre Dauerpflege (90,5 Prozent). Die Auslastung der verfügbaren Plätze lag bei der vollstationären Dauerpflege Ende 2019 bei 90,6 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
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Die langfristigen Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Prognosen, sondern liefern "Wenn-Dann-Aussagen". Sie gehen vom gegenwärtigen Altersaufbau aus und setzen die jeweils beschriebenen Annahmen um.
Zu den einzelnen Varianten siehe: Interner Link: Bevölkerung Deutschlands bis 2060, Ergebnisse der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, Hauptvarianten 1 bis 9.