Die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten ist seit dem Jahr 2007 rückläufig. Bis 2019 sank sie von 64.700 auf 50.600. Der Anteil der Männer lag dabei im Jahr 2019 bei 94 Prozent. Lediglich 1,1 Prozent beziehungsweise 551 der 50.600 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten befanden sich in Sicherungsverwahrung und lediglich 3,6 Prozent saßen am Stichtag 31. März 2019 eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Im Jahr 2019 waren knapp sieben von zehn Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten vor der Inhaftierung vorbestraft, 38,5 Prozent saßen nicht zum ersten Mal im Gefängnis.
Fakten
Die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Deutschland erhöhte sich zwischen 1995 und 2007 stetig von rund 46.500 auf 64.700 – das entspricht einer Steigerung um 39,1 Prozent. Seit diesem Höchststand ist die Zahl jedoch bis 2019 um 21,8 Prozent auf knapp 50.600 gesunken (jeweils 31. März). Von den 50.589 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten des Jahres 2019 waren 94,1 Prozent männlich und 5,9 Prozent weiblich. Die unter 25-Jährigen hatten dabei einen Anteil von 13,4 Prozent, gut die Hälfte der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten war 25- bis unter 40-jährig (51,0 Prozent) und gut ein Drittel war 40 Jahre oder älter (35,6 Prozent). Der Großteil der 50.589 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten war zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden (91,6 Prozent), rund jede vierzehnte Person saß eine Jugendstrafe ab (7,3 Prozent) und lediglich 1,1 Prozent beziehungsweise 551 Personen befanden sich in Sicherungsverwahrung.
Bei 37,5 Prozent der Personen, die am 31. März 2019 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren, lag die voraussichtliche Vollzugsdauer bei neun Monaten oder weniger. Gut bzw. knapp ein Viertel hatte eine voraussichtliche Vollzugsdauer von mehr als neun Monaten bis zu zwei Jahren (28,3 Prozent) bzw. von mehr als zwei bis zu fünf Jahren (22,6 Prozent). Bei 7,7 Prozent lag die Vollzugsdauer zwischen mehr als fünf und 15 Jahren. Voraussichtlich lebenslang waren 3,9 Prozent aller Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren, inhaftiert.
Im Jahr 2019 waren knapp sieben von zehn Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten vor der Inhaftierung vorbestraft (68,3 Prozent) – davon 15,0 Prozent allein mit einer Geldstrafe und 75,6 Prozent mit einer Jugend- und/oder Freiheitsstrafe. 9,3 Prozent entfielen auf sonstige Strafenverbindungen und freiheitsentziehende Maßregeln. Unter den Vorbestraften waren 18,7 Prozent ein einziges Mal vorbestraft, 12,7 Prozent hatten zwei und 19,9 Prozent drei oder vier Vorstrafen. 32,6 Prozent waren fünf- bis zehnmal und 13,7 Prozent elf- bis zwanzigmal vorbestraft. 21 und mehr Vorstrafen hatten 2,4 Prozent aller vorbestraften Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten.
Von den Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten am 31. März 2019 waren 19.480 erneut eingewiesen worden (38,5 Prozent). Dabei lag bei 26,2 Prozent die letzte Haft maximal ein Jahr zurück. 17,8 Prozent wurden im zweiten Jahr nach ihrer letzten Entlassung inhaftiert. Bei 31,6 Prozent erfolgte die erneute Einweisung im dritten bis fünften Jahr nach der letzten Entlassung, bei 24,4 Prozent waren mehr als fünf Jahre vergangen.
Bezogen auf den 31. März 2019 war bei mehr als einem Fünftel der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten Diebstahl und Unterschlagung der Grund für die Inhaftierung (22,8 Prozent). Der zweithäufigste Grund waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (13,4 Prozent). An dritter Stelle standen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (12,5 Prozent) – vor allem gefährliche Körperverletzung (3.642 Straftaten) und Körperverletzung (2.312 Straftaten). Raub und Erpressung (11,8 Prozent), Betrug und Untreue (11,0 Prozent), Straftaten gegen das Leben (7,3 Prozent – darunter 1.962 vollendete Morde, 439 versuchte Morde und 1.269 Totschlagsfälle) und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (7,1 Prozent) hatten ebenfalls hohe Anteile.
Nach einer Befragung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) im Jahr 2018 unterscheiden sich die Lebenslagen von (ehemaligen) Straffälligen erheblich von denen Nichtstraffälliger. Von den Menschen, die sich 2018 an die Straffälligenhilfe wendeten und deren Daten erhoben wurden, bestritten laut der Befragung 53,3 Prozent ihren Lebensunterhalt hauptsächlich auf Basis von SGB-II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld). Eigene Erwerbstätigkeit nannten nur 13,9 Prozent als Haupteinnahmequelle, 7,6 Prozent verfügten über gar kein Einkommen.
Von den Befragten, die sich nicht in Haft befanden, verfügten lediglich 36,3 Prozent über gesicherten Individualwohnraum. 29,7 Prozent wohnten in Einrichtungen bzw. Wohnprojekten, 15,2 Prozent wohnten bei der Familie, Bekannten oder Partnern. Ein Zehntel ist wohnungslos (darunter Obdachlosenunterkunft, prekäre Unterkunft wie z.B. Gartenlaube, Flüchtlingsunterkunft). Das Thema Wohnen wurde mit 22,1 Prozent auch am häufigsten als größtes Problem der Befragten genannt. Darauf folgten Probleme mit Behörden (14,9 Prozent), Suchtprobleme (14,6 Prozent) sowie das Thema Schulden (10,9 Prozent). Dabei sind viele der Befragten mit mehreren Problemen konfrontiert.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel, die neben der Freiheitsstrafe angeordnet werden kann. Sie ist eine der schärfsten – und am stärksten kritisierten – Sanktionen des Strafrechts, da der Täter in staatlicher Verwahrung verbleibt, auch wenn er seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung also präventiv an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt (und regelmäßig überprüft) werden und sich zuvor in einer Straftat geäußert haben.
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