Im Laufe des Jahres 2018 waren geschätzt 678.000 Personen in Deutschland ohne Wohnung. Davon waren 441.000 anerkannte wohnungslose Geflüchtete, 41.000 Personen lebten ohne jede Unterkunft auf der Straße und 196.000 waren andere Wohnungslose, die zum Beispiel bei Bekannten, (wieder) bei der Familie oder in Notunterkünften leben. Die Zahl der wohnungslosen Kinder und minderjährigen Jugendlichen lag 2018 bei 19.000. Die Gründe für die Wohnungslosigkeit, die von den Betroffenen am häufigsten genannt werden, sind Miet- und Energieschulden, Trennung/Scheidung, Ortswechsel und Konflikte im Wohnumfeld.
Fakten
Im Januar 2020 stimmte der Bundestag für die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Bis konkrete Daten vorliegen, kann die Zahl der wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen lediglich geschätzt werden.
Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) verringerte sich die Gesamtzahl der wohnungslosen Personen in Deutschland (ohne wohnungslose Aussiedler und Geflüchtete) zwischen 1997 und 2008 von 590.000 auf 223.000. In den Folgejahren stieg die Zahl der Wohnungslosen kontinuierlich an – auf 422.000 Personen im Jahr 2016. Ab 2017 beruhen die Angaben der BAG W auf einem neuen Schätzmodell. Die Zahl der Wohnungslosen lag in den Jahren 2017/2018 bei 234.000 bzw. 237.000 Personen. Als wohnungslos gelten alle Personen, die nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen. Zu den genannten 237.000 Wohnungslosen sind demnach noch 441.000 anerkannte wohnungslose Geflüchtete hinzuzuzählen (seit 2016 bei der Schätzung erfasst), sodass sich für das Jahr 2018 eine Gesamtzahl von 678.000 Wohnungslosen ergibt.
Von den 237.000 Personen, die im Laufe des Jahres 2018 wohnungslos waren (ohne Geflüchtete) lebten etwa 41.000 ohne jede Unterkunft auf der Straße. Rund 166.000 der wohnungslosen Personen waren alleinstehend (70 Prozent), 71.000 lebten mit Partnern und/oder Kindern zusammen (30 Prozent). Die BAG W schätzt die Zahl der wohnungslosen Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 19.000 (8 Prozent) und die Zahl der Erwachsenen auf 218.000 (92 Prozent). Von den Erwachsenen waren 159.000 Männer (73 Prozent aller Erwachsenen) und 59.000 Frauen (27 Prozent). Etwa 17 Prozent der Wohnungslosen stammten im Jahr 2018 aus einem anderen EU-Mitgliedstaat – rund 40.000 Personen. Laut BAG W prägt die EU-Binnenzuwanderung überdurchschnittlich stark die Straßenobdachlosigkeit – vor allem in den Großstädten stammten bis zu 50 Prozent der Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße lebten, aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Dem BAG-W-Statistikbericht für das Jahr 2018 liegen Daten zu 44.488 Klienten der Wohnungslosenhilfe zugrunde. Dabei werden zum Beispiel auch Daten von Personen berücksichtigt, die nicht wohnungslos sind, aber die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder die in unzumutbaren Verhältnissen leben (11,1 bzw. 3,4 Prozent aller Klienten). Nach Angaben des Statistikberichts stieg der Anteil der ausländischen Klienten an allen Klienten zwischen 2010 und 2018 von 13,6 auf 30,1 Prozent und der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund erhöhte sich in dieser Zeit von 21,7 auf 38,8 Prozent. Die Anteile lagen damit im Jahr 2018 deutlich höher als der jeweilige Anteil an der Bevölkerung (Ausländer: 13,1 Prozent / Personen mit Migrationshintergrund: 25,1 Prozent). Im Jahr 2018 hatten 67,1 Prozent der Klienten einen niedrigen Bildungsabschluss (2010: 74,7 Prozent). Im selben Jahr waren 11,3 Prozent erwerbs- oder berufstätig, bei 47,9 Prozent waren Sozialleistungen die Haupteinnahmequelle, 29,3 Prozent hatten gar kein Einkommen und 11,8 Prozent bezogen Renten oder Pensionen.
Laut Statistikbericht 2018 nannten 18,5 Prozent der Klienten Miet- und Energieschulden als Hauptauslöser für den drohenden oder letzten Wohnungsverlust. Darauf folgten die Auslöser Trennung/Scheidung (16,0 Prozent), Ortswechsel (15,4 Prozent) und Konflikte im Wohnumfeld (15,0 Prozent). Während Miet- und Energieschulden sowie Trennung/Scheidung etwas häufiger von Frauen als von Männern genannt wurden, war es bei den Auslösern Ortswechsel und Konflikte im Wohnumfeld umgekehrt. Den mit Abstand größten geschlechtsspezifischen Unterschied gab es bei dem Auslöser Gewalt durch Partner: Während dies im Jahr 2018 für 6,9 Prozent der Frauen der Hauptauslöser für den drohenden oder letzten Wohnungsverlust war, lag der Anteil bei den Männern bei lediglich 0,4 Prozent.
Bei diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungslosen keine statische Gruppe sind. Viele sind nur für einen begrenzten Zeitraum wohnungslos. Allerdings sind fast alle Wohnungslosen von mehr als einer Problemlage betroffen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit wohnungslos zu werden umso größer, je mehr Problemlagen und Risikofaktoren zusammentreffen.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Nach der Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ist wohnungslos, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum (oder Wohneigentum) verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen…
…im ordnungsrechtlichen Sektor,
die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, das heißt lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden.
…im sozialhilferechtlichen Sektor,
die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder SGB II übernommen werden.
die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht.
die als Selbstzahler in Billigpensionen leben.
die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen.
die ohne jegliche Unterkunft sind, "Platte machen".
… Aussiedler im Zuwanderersektor,
die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind.
Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungsnotfällen, werden aber bei den Wohnungslosenzahlen im engeren Sinne nicht berücksichtigt.
Von Wohnungslosigkeit bedroht ist,
wem der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht wegen Kündigung des Vermieters/der Vermieterin, einer Räumungsklage (auch mit nicht vollstrecktem Räumungstitel) oder einer Zwangsräumung.
wem der Verlust der derzeitigen Wohnung aus sonstigen zwingenden Gründen unmittelbar bevorsteht (zum Beispiel aufgrund von eskalierten sozialen Konflikten, Gewalt geprägten Lebensumständen oder wegen Abbruch des Hauses).
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