Nach Angaben des SchuldnerAtlas lag die Zahl der Erwachsenen, die von hoher Überschuldungsintensität betroffen sind, im Jahr 2019 bei 4,0 Millionen – 5,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Im Jahr 2019 wurden 62.600 Anträge auf Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt. Die voraussichtlichen Forderungen der Verfahren lagen bei 2,66 Milliarden Euro. Neben Arbeitslosigkeit (19,9 Prozent) wurden als Hauptauslöser der Überschuldung Erkrankung, Sucht, Unfall (16,3 Prozent) sowie unwirtschaftliche Haushaltsführung (14,3 Prozent) genannt. Nach Daten der Schuldnerberatungsstellen zu 142.000 Schuldnern lag die Verschuldung durchschnittlich bei 28.244 Euro.
Fakten
Im fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gelten Privathaushalte als überschuldet, wenn ihre Schuldensituation kaum noch handhabbar ist und sie Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllen können. Grundlage sind dabei Daten des Statistischen Bundesamtes, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) und dem Verband der Vereine Creditreform. Während die SCHUFA und der SchuldnerAtlas der Creditreform Daten zu nahezu allen wirtschaftlich aktiven Personen bereithalten, liefert die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes Informationen zur persönlichen Situation der Betroffenen.
Nach Angaben des SchuldnerAtlas ist die Zahl der Erwachsenen, die von hoher Überschuldungsintensität betroffen sind, zwischen 2006 und 2019 von 3,4 auf 4,0 Millionen gestiegen (2017: 4,2 Mio.). Der Anteil der Personen mit einer hohen Überschuldungsintensität an der erwachsenen Bevölkerung (Schuldnerquote) stieg dabei von 5,1 auf 5,8 Prozent (2017: 6,1 Prozent). Die Zahl der Haushalte mit hoher Überschuldungsintensität erhöhte sich im selben Zeitraum von geschätzt 1,64 auf 2,0 Millionen (2017: 2,1 Mio.). Eine hohe Überschuldungsintensität äußert sich in einer hohen Anzahl von miteinander verknüpften Negativmerkmalen (darunter unstrittige Inkasso-Fälle, dauerhafte Zahlungsstörungen bei verschiedenen Gläubigern oder dauerhafte Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen).
Verlässliche Daten zur Überschuldung von Privatpersonen, die allerdings nur einen Teil der Überschuldung erfassen, liefern die Gerichte: So wurden zwischen 1999 (dem Jahr der Einführung der neuen Insolvenzordnung) und 2019 knapp 1,45 Millionen Anträge auf Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt – 2019 waren es 62.600, der höchste Wert fällt mit 108.800 Anträgen in das Jahr 2010. Die voraussichtlichen Forderungen der Verfahren lagen im Jahr 2019 bei 2,66 Milliarden Euro, bezogen auf den Zeitraum 1999 bis 2019 waren es 85,5 Milliarden Euro. Zahlungsunfähige private Schuldner haben über das Verbraucherinsolvenzverfahren die Möglichkeit, nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase die restlichen Schulden erlassen zu bekommen, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen ist (für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das zuvor sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden). Die Überschuldeten, die auf den Gang zum Insolvenzgericht verzichten, werden in diesem Zusammenhang jedoch nicht erfasst.
Eine weitere wichtige Quelle ist die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, die auf den Daten der Schuldnerberatungsstellen basiert. Die Überschuldungsstatistik enthält sowohl Informationen zum Personenkreis als auch zu den Umständen, die zur Überschuldung geführt haben. Insgesamt haben 2019 gut 582.000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen. Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik beruhen auf anonymisierten Daten von rund 142.000 beratenen Personen.
Nach Daten der Schuldnerberatungsstellen aus dem Jahr 2019 war mit einem Anteil von 19,9 Prozent Arbeitslosigkeit der am häufigsten genannte Hauptgrund für die Überschuldung. Im Jahr 2009 lag der entsprechende Anteil noch bei 28,5 Prozent und damit weit vor allen anderen Gründen (bis 2014 ist der Anteil stetig zurückgegangen und hat sich dann stabilisiert). Neben Arbeitslosigkeit wurden als Hauptauslöser der Überschuldung Erkrankung, Sucht, Unfall (16,3 Prozent) sowie unwirtschaftliche Haushaltsführung (14,3 Prozent) genannt (2009: 11,1 bzw. 10,2 Prozent). An vierter Stelle stand mit 12,5 Prozent der Auslöser Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin (2009: 14,0 Prozent). Auch wenn für die Statistik immer nur ein Hauptgrund für die Überschuldung erfasst wird, sind in den meisten Fällen mehrere Faktoren verantwortlich.
Durchschnittlich waren die beratenen Schuldner, von denen Daten für 2019 vorliegen, mit 28.244 Euro verschuldet. Personen, die als Hauptgrund für die Überschuldung eine gescheiterte Immobilienfinanzierung angaben, waren mit durchschnittlich 114.440 Euro verschuldet. Personen, die in erster Linie aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit überschuldet sind, schuldeten ihren Gläubigern im Durchschnitt 75.157 Euro.
Mit zunehmendem Alter wächst die durchschnittliche Schuldenlast: Während beispielsweise die 20- bis unter 25-Jährigen mit durchschnittlich 7.836 Euro verschuldet waren, hatten die 35- bis unter 45-Jährigen Forderungen in Höhe von 25.968 Euro angesammelt. Die von den Schuldnerberatungsstellen im Jahr 2019 beratenen 65- bis unter 70-jährigen Personen waren im Durchschnitt mit 43.356 Euro verschuldet.
Bezogen auf alle Schuldner entfielen 41,3 Prozent der Schulden auf Kreditinstitute (Ratenkredite: 26,2 Prozent / Hypothekarkredite: 9,1 Prozent / Dispositions- und Rahmenkredite: 5,9 Prozent). 13,7 Prozent entfielen auf öffentliche Gläubiger (Finanzamt: 4,9 Prozent / sonstige: 8,8 Prozent) und 6,2 Prozent der Schulden bestanden gegenüber Inkassobüros.
Bei 40,2 Prozent der im Jahr 2019 beratenen Schuldner beliefen sich die Forderungen auf weniger als 10.000 Euro. 28,7 Prozent hatten Schulden in Höhe von 10.000 Euro bis unter 25.000 Euro und 18,1 Prozent in Höhe von 25.000 Euro bis unter 50.000. 8,5 Prozent der Schuldner hatten 50.000 Euro bis unter 100.000 Euro Schulden, bei 4,5 Prozent waren es mehr als 100.000 Euro (bei Letzteren lagen die Forderungen durchschnittlich bei knapp 215.000 Euro). Dabei hatten 12,2 Prozent der Schuldner die Schulden bei lediglich einem Gläubiger, bei 20,9 Prozent waren es überschaubare zwei bis vier. Bei 25,2 Prozent der beratenen Schuldner belief sich die Zahl der Gläubiger auf fünf bis neun, bei 25,8 Prozent auf zehn bis neunzehn. Nicht wenige Schuldner – 15,9 Prozent – hatten Schulden bei 20 oder mehr Gläubigern. Je mehr Gläubiger die Schuldner hatten, desto höher war im Durchschnitt die Höhe der Gesamtforderungen.
42,7 Prozent der im Jahr 2019 beratenen Schuldner hatten ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 900 Euro, bei 25,7 Prozent lag das Einkommen zwischen 900 Euro bis unter 1.300 Euro. Auf der anderen Seite hatten lediglich 1,6 Prozent der Schuldner ein monatliches Nettoeinkommen von 2.600 Euro bis unter 3.600 Euro bzw. nur 0,3 Prozent ein Einkommen von 3.600 Euro oder mehr. 2019 galt dabei: Je höher das Nettoeinkommen, desto höher waren auch die durchschnittlichen Schulden.
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