Im Jahr 2019 war das Armutsrisiko von Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie das von Personen ohne Migrationshintergrund (27,8 gegenüber 11,7 Prozent). Ausländische Personen mit Migrationshintergrund sind dabei häufiger von Armut betroffen als deutsche Personen mit Migrationshintergrund. Auch sind Personen, die selbst zugewandert sind, stärker armutsgefährdet als Personen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden. Die höchsten Armutsgefährdungsquoten hatten im Jahr 2019 Personen, die selbst oder deren Eltern aus Syrien (74,5 Prozent), Irak (66,5 Prozent), Afghanistan (63,8 Prozent) oder Pakistan (54,3 Prozent) stammten.
Fakten
Im Jahr 2019 hatten 21,2 Millionen der insgesamt 81,8 Millionen Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund (Zugewanderte und ihre Nachkommen) – das entspricht einem Anteil von 26,0 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Von den 21,2 Millionen Personen mit Migrationshintergrund waren 11,1 Millionen Deutsche und 10,1 Millionen Ausländer. Knapp zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund – 13,7 Millionen – waren selbst Migranten, hatten also eigene Migrationserfahrung (erste Generation). Personen ohne eigene Migrationserfahrung (zweite oder dritte Generation) machten gut ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund aus (7,6 Mio.).
Nach den Daten des Mikrozensus 2019 haben Personen mit Migrationshintergrund insgesamt ein deutlich höheres Armutsrisiko als Personen ohne Migrationshintergrund. Bei den Personen mit Migrationshintergrund lag der Anteil der armutsgefährdeten Personen mit 27,8 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den Personen ohne Migrationshintergrund (11,7 Prozent). Die Armutsgefährdung der Personen mit Migrationshintergrund ist dabei sowohl bei den Männern und Frauen als auch bei allen hier betrachteten Altersgruppen höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund. Dabei ist der Abstand zwischen den Armutsgefährdungsquoten bei den jüngeren Altersgruppen (unter 18 Jahre) größer als bei den älteren Altersgruppen (18 bis unter 65 Jahre).
Je nach Geburtsland bzw. Geburtsland der Eltern der Personen mit Migrationshintergrund bestehen große Unterschiede bei der Armutsgefährdung. Wenn das eigene Geburtsland bzw. das Geburtsland der Eltern ein anderer EU-Staat war, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 bei 17,8 Prozent und damit klar unter der Quote aller Personen mit Migrationshintergrund (27,8 Prozent). Am niedrigsten waren die Armutsgefährdungsquoten von Personen, die selbst oder deren Eltern aus Österreich (10,9 Prozent), dem Vereinigten Königreich (12,0 Prozent), Frankreich (12,1 Prozent), den Niederlanden (13,7 Prozent), Kroatien (14,6 Prozent) oder den USA (14,9 Prozent) stammten. Leicht unter dem Durchschnitt lagen Personen mit russischen Wurzeln (25,0 Prozent), leicht über dem Durchschnitt Personen mit türkischen Wurzeln (31,1 Prozent).
Bei Personen deren Geburtsland (bzw. das Geburtsland der Eltern) Ägypten, Algerien, Libyen oder Tunesien war, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 bei 41,3 Prozent, beim Nahen und Mittleren Osten lag der entsprechende Wert bei 43,4 Prozent. Die höchsten Armutsgefährdungsquoten hatten Personen, die selbst oder deren Eltern aus Syrien (74,5 Prozent), Irak (66,5 Prozent), Afghanistan (63,8 Prozent) oder Pakistan (54,3 Prozent) stammten.
Innerhalb der Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund sind die Personen mit eigener Migrationserfahrung noch stärker armutsgefährdet als Personen ohne eigene Migrationserfahrung – 2019 lagen die Werte bei 30,0 bzw. 23,8 Prozent. Die Armutsgefährdungsquote der Personen mit Migrationshintergrund ohne eigene Migrationserfahrung war damit aber immer noch doppelt so hoch wie die Quote der Personen ohne Migrationshintergrund (23,8 gegenüber 11,7 Prozent). Allerdings ist bei den in Deutschland geborenen Erwachsenen, die einen Migrationshintergrund haben, die Armutsgefährdung nur etwas höher als bei den Erwachsenen ohne Migrationshintergrund: Bei den hier betrachteten Altersgruppen der 18-Jährigen und Älteren schrumpft die Differenz zwischen den Armutsquoten auf 2,7 bis 5,4 Prozentpunkte.
Schließlich sind ausländische Personen mit Migrationshintergrund häufiger von Armut betroffen als deutsche Personen mit Migrationshintergrund: Bei den Personen mit eigener Migrationserfahrung lag die Armutsgefährdungsquote 2019 bei den Ausländern bei 35,8 Prozent und bei den Deutschen bei 20,2 Prozent. Bei den Personen mit Migrationshintergrund ohne eigene Migrationserfahrung lag die Quote bei den Ausländern bei 31,5 Prozent und bei den Deutschen bei 21,8 Prozent.
Für das höhere Armutsrisiko von Personen mit Migrationshintergrund sind mehrere Faktoren verantwortlich. Darunter die im Durchschnitt geringere schulische und berufliche Qualifikation, der höhere Anteil an Personen mit fehlendem Schul- bzw. Berufsabschluss, die eingeschränkte Anerkennung von Abschlüssen, Sprachbarrieren, der zum Teil eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt und zu speziellen Hilfen zur beruflichen Eingliederung, eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsdauer sowie die häufigere Ausübung von befristeten und/oder schlechter bezahlten Tätigkeiten. Natürlich sind nicht alle Personen mit Migrationshintergrund gleichermaßen von diesen Faktoren betroffen.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Bei der Einkommensberechnung werden sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte berücksichtigt, die durch das Zusammenleben entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
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Ab 2017 werden beim Mikrozensus nur noch bei der Bevölkerung in Privathaushalten alle Merkmale erhoben. Für die 1,233 Millionen Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (2019) liegen hingegen nur noch einige ausgewählte Angaben vor, die eine Bestimmung des Migrationshintergrunds nicht mehr zulassen. Die hier gemachten Angaben beziehen sich daher nur noch auf die Bevölkerung in Privathaushalten. Zur weiteren Methodik beim Mikrozensus 2019 siehe "Methodische Bemerkungen" in der Interner Link: Fachserie 1 Reihe 2.2.