Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlgA) richtet sich nach dem Lebensalter und nach der Dauer der vorherigen Versicherungspflicht. Für die Höhe ist das vorherige Einkommen maßgeblich. Bei einer Unterteilung der Leistungsbezieher in Altersgruppen fällt ein Verteilungsmerkmal auf: Je jünger die AlgA-Leistungsbezieher sind, desto niedriger ist die durchschnittliche Anspruchshöhe. Zudem beziehen die Älteren die Leistungen im Durchschnitt länger als die Jüngeren.
Fakten
Das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (AlgA) ist eine beitragsfinanzierte und in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben. In den meisten Fällen ist die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn die arbeitslose Person in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (bei Personen, die häufig befristet beschäftigt waren, kann sich die Anwartschaftszeit auf sechs Monate verkürzen). Daneben gibt es weitere Zeiten, die beim Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden können – zum Beispiel freiwillige Versicherung während einer Selbstständigkeit, Erziehung eines Kindes (bis zum 3. Lebensjahr), Bezug von Krankengeld, freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst. Weiter muss die arbeitslose Person für den Bezug von AlgA mindestens 15 Stunden pro Woche eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben können und diese auch suchen.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter und nach der Dauer der vorherigen Versicherungspflicht in der Regel in den vorangehenden fünf Jahren. Bei AlgA-Beziehern, die jünger als 50 Jahre alt sind, besteht nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 12 Monaten 6 Monate lang ein Anspruch auf AlgA. Nach 16, 20 beziehungsweise 24 Monaten steigt die Anspruchsdauer auf 8, 10 beziehungsweise 12 Monate. Während vor Vollendung des 50. Lebensjahres maximal 12 Monate AlgA bezogen werden kann, erhöht sich bei den über 50-, 55- beziehungsweise 58-Jährigen die Dauer des AlgA-Anspruchs auf 15, 18 beziehungsweise 24 Monate – unter der Voraussetzung, dass sie in den letzten fünf Jahren 30, 36 beziehungsweise 48 Monate lang in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das im letzten Jahr vor der Entstehung des Leistungsanspruches erzielt wurde, maßgeblich. Aus dem sogenannten Bemessungsentgelt errechnet sich – durch Abzug der Sozialversicherungspauschale, der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags – das pauschalierte Nettoentgelt oder Leistungsentgelt. Dabei wird auch die Lohnsteuerklasse berücksichtigt. Haben Arbeitslosengeldbezieher mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommensteuergesetzes), beträgt ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts, ansonsten 60 Prozent.
Entsprechend dieser Faktoren fällt die Höhe des AlgA-Bezugs sehr unterschiedlich aus. So erhielten beispielsweise von den 826.851 AlgA-Leistungsbeziehern im Juni 2021 17,0 Prozent, rund 140.500 Personen, weniger als 600 Euro. Bei gut einem Drittel lag das AlgA zwischen 600 und unter 1.000 Euro (35,5 Prozent). Rund jeder vierte AlgA-Leistungsbezieher bezog zwischen 1.000 und unter 1.400 Euro (25,6 Prozent), jeder Neunte zwischen 1.400 und unter 1.800 Euro (11,3 Prozent). Schließlich erhielt jeder zehnte AlgA-Leistungsbezieher ein Arbeitslosengeld von monatlich 1.800 Euro oder mehr (10,6 Prozent / 87.588 Personen).
Bei einer Unterteilung der AlgA-Leistungsbezieher in Altersgruppen und einem Vergleich der jeweiligen Anspruchshöhe fällt ein Verteilungsmerkmal auf: Je jünger die AlgA-Leistungsbezieher sind, desto niedriger ist die durchschnittliche Anspruchshöhe. Während die monatliche Anspruchshöhe im Juni 2021 bei den unter 25-jährigen AlgA-Leistungsbeziehern bei durchschnittlich 665,71 Euro lag, bezogen die 25- bis unter 55-Jährigen 1.055,38 Euro. Die Anspruchshöhe der 55-jährigen und älteren AlgA-Leistungsbezieher lag mit 1.176,48 Euro am höchsten.
Im Juni 2021 endete für rund 187.000 Personen der AlgA-Bezug. Bei 8,8 Prozent dieser Abgänge lag die Bezugsdauer bei weniger als einem Monat. 10,6 Prozent hatten einen bis unter zwei Monate AlgA erhalten, 9,1 Prozent zwei bis unter drei Monate. 28,2 beziehungsweise 32,1 Prozent aller Abgänge bezogen drei bis unter sechs Monate beziehungsweise sechs Monate bis unter ein Jahr AlgA. Schließlich lag bei 11,2 Prozent die Bezugsdauer bei einem Jahr oder länger.
Auch bei der AlgA-Bezugsdauer gibt es Unterschiede zwischen den Altersgruppen: Je jünger die Gruppe der Abgänge, desto kürzer ist die durchschnittliche Bezugsdauer. Diese betrug im Juni 2021 beispielsweise bei den unter 25-Jährigen 142 Tage, bei den 45- bis unter 55-Jährigen 181 Tage und bei den 55-Jährigen und Älteren 264 Tage.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die rechtlichen Grundlagen für das Alg enthält das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Nicht alle AlgA-Empfänger sind arbeitslos: Zeitlich eingeschränkt wird Arbeitslosengeld beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit oder im Falle der Betreuung eines erkrankten Kindes gezahlt (Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__146.html). Arbeitslosengeld wird auch an Personen gezahlt, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung der Leistungsfähigkeit eine Beschäftigung nicht ausüben können und deren verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist (Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html). Auch Empfänger von Teilarbeitslosengeld – AlgT (Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__162.html) sowie Teilnehmer an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html) erhalten Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (AlgA), ohne arbeitslos zu sein.
Beim Arbeitslosengeld besteht neben der Leistung Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (AlgA) noch die Leistung Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW). AlgW erhalten Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 81 SGB III befinden.