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Unterbeschäftigung | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Unterbeschäftigung

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Komponenten der Unterbeschäftigung in absoluten Zahlen, 2005 bis 2020

Komponenten der Unterbeschäftigung in absoluten Zahlen, 2005 bis 2020

Komponenten der Unterbeschäftigung in Tausend, 2005 bis 2020

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt 2011, Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2019, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 2020
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Im Jahr 2020 waren 3,5 Millionen Personen unterbeschäftigt (ohne Kurzarbeit). Davon waren knapp 2,7 Millionen Personen registrierte Arbeitslose und gut 820.000 Personen waren Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder galten aus anderen Gründen nicht als arbeitslos.

Fakten

Die gesetzlich definierte Arbeitslosigkeit entspricht nicht in jeder Hinsicht der individuellen Wahrnehmung von Arbeitslosigkeit. Beispielsweise gelten Teilnehmer an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht als arbeitslos. Dieser Personenkreis wird jedoch teilweise als "arbeitslos" wahrgenommen. Um diesen Unterschied auch statistisch zu erfassen, veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusätzlich zur Zahl der Arbeitslosen Daten zur sogenannten Unterbeschäftigung in Deutschland. Diese enthält neben den registrierten Arbeitslosen auch Personen, die an bestimmten – aber nicht pauschal allen – Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen rechtlichen Sonderstatus aufweisen. Diese Personen befinden sich in unterschiedlicher Nähe zur gesetzlich definierten Arbeitslosigkeit. Ohne diese Regelungen würde die Zahl der Arbeitslosen entsprechend höher ausfallen.

Im Jahr 2020 waren 3,52 Millionen Personen unterbeschäftigt (ohne Kurzarbeit). Die registrierte Arbeitslosigkeit machte mit knapp 2,7 Millionen Personen 76,6 Prozent der Unterbeschäftigung aus. Zur Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne zählt die BA Personen im Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung sowie Personen, für die die Sonderregelungen für Ältere gelten. Im Jahr 2020 waren das knapp 173.000 bzw. gut 171.000 Personen (jeweils 4,9 Prozent aller Unterbeschäftigten ohne Kurzarbeit). Bei den Personen, für die die Sonderregelungen für Ältere gelten, handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nur deshalb nicht als arbeitslos gelten, weil sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist (§ 53a Abs. 2 SGB II).

Gut 302.000 Personen (8,6 Prozent aller Unterbeschäftigten) nahmen im Jahr 2020 an Qualifizierungsmaßnahmen teil: 160.000 Personen im Bereich der beruflichen Weiterbildung (darunter auch Förderung von Menschen mit Behinderung) und 142.000 im Bereich der Fremdförderung. Letzteres sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die nicht von Arbeitsagenturen oder Jobcentern durchgeführt werden – darunter vor allem Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Bei weiteren 102.000 Personen (2,9 Prozent aller Unterbeschäftigten) wurde im Jahr 2020 die Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt gefördert – insbesondere durch sogenannte Arbeitsgelegenheiten und Teilhabe am Arbeitsmarkt (59.400 bzw. 39.800 Personen).

Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Dabei erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte neben der Fortzahlung der Kosten der Unterkunft und des Arbeitslosengeldes II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von ein bis zwei Euro je geleisteter Arbeitsstunde (Mehraufwandsvariante). Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht von jedem Unternehmen angeboten werden, sondern nur von geeigneten Trägern.

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II ist eine Förderung für Langzeitarbeitslose. Dabei werden bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis zu fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse gezahlt. In den ersten beiden Förderjahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent. Die geförderten Arbeitsplätze müssen nicht gemeinnützig sein. Neben den Lohnkostenzuschüssen werden auch Weiterbildungskosten (bis zu 3.000 Euro) und Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) übernommen.

Schließlich waren 1,6 Prozent der Unterbeschäftigten (ohne Kurzarbeit) kurzfristig arbeitsunfähig und bei 0,5 Prozent wurde die Selbstständigkeit gefördert (rund 56.400 bzw. 19.100 Personen).

Beim Thema Unterbeschäftigung wird die Kurzarbeit häufig gesondert betrachtet. Dies hat vor allem damit zu tun, dass Kurzarbeit kurzfristig den Arbeitsmarkt stabilisieren soll, sich auf die sogenannte Normalbeschäftigung richtet und bei gesamtwirtschaftlichen Krisen von vielen Unternehmen in Anspruch genommen wird – entsprechend stark schwanken die Zahlen in diesem Bereich. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Teil der Beschäftigten nur noch einen Teil der üblichen Arbeitszeit oder setzt komplett aus. Die Unternehmen müssen bei Kurzarbeit nur die geleisteten Arbeitsstunden entlohnen und der Verdienstausfall der Arbeitnehmer wird teilweise durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen.

In den Jahren 2011 bis 2019 lag die durchschnittliche Zahl bei der Kurzarbeit bei rund 52.000 Kurzarbeiter-Beschäftigtenäquivalenten (Zahl der Kurzarbeiter multipliziert mit dem durchschnittlichen Arbeitszeitausfall). In Krisenzeiten sind die Werte sehr viel höher: In Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise lagen die Zahlen 2009/2010 bei 321.000 bzw. 168.000. Der bisherige Höchststand wurde im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie mit 1,22 Millionen Kurzarbeiter-Beschäftigtenäquivalenten erreicht.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie Interner Link: hier...

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) sind erwerbsfähig, hilfebedürftig und haben das 15. Lebensjahr vollendet und die von Jahrgang zu Jahrgang verschiedene Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren noch nicht erreicht. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln sichern kann. Weitere Informationen auch zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Sie Interner Link: hier...

Unterbeschäftigung

Komponenten der Unterbeschäftigung in absoluten Zahlen, 2005 bis 2020

2016 2017 2018 2019 2020
in Tsd.
Arbeitslose 2.691 2.533 2.340 2.267 2.695
Aktivierung und berufliche Eingliederung 204 208 190 210 173
Sonderregelungen für Ältere 1 163 162 167 171 171
Qualifizierung 2 317 409 395 357 302
Förderung von Beschäftigung
am 2. Arbeitsmarkt 3
98 102 96 100 102
Arbeitsunfähigkeit 79 78 74 74 56
Förderung der Selbstständigkeit 4 26 25 23 21 19
Kurzarbeit 5 48 45 43 47 1.217
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt 934 1.029 988 980 2.040
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt
ohne Kurzarbeit
886 984 945 933 824
Unterbeschäftigung 3.625 3.562 3.329 3.247 4.736
Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit 3.577 3.517 3.285 3.200 3.519
2011 2012 2013 2014 2015
in Tsd.
Arbeitslose 2.976 2.897 2.950 2.898 2.795
Aktivierung und berufliche Eingliederung 161 144 161 162 167
Sonderregelungen für Ältere 1 365 317 288 246 199
Qualifizierung 2 274 236 242 251 261
Förderung von Beschäftigung
am 2. Arbeitsmarkt 3
214 173 152 129 99
Arbeitsunfähigkeit 86 86 85 87 82
Förderung der Selbstständigkeit 4 136 75 23 30 29
Kurzarbeit 5 57 60 71 49 50
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt 1.294 1.091 1.022 953 886
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt
ohne Kurzarbeit
1.236 1.031 951 904 837
Unterbeschäftigung 4.270 3.988 3.972 3.851 3.681
Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit 4.213 3.928 3.901 3.803 3.631
2005 2007 2008 2009 2010
in Tsd.
Arbeitslose 4.861 3.760 3.258 3.415 3.239
Aktivierung und berufliche Eingliederung 83 81 82 172 225
Sonderregelungen für Ältere 1 325 328 631 473 394
Qualifizierung 2 149 149 200 283 300
Förderung von Beschäftigung
am 2. Arbeitsmarkt 3
289 366 366 374 344
Arbeitsunfähigkeit 32 26 69 84 91
Förderung der Selbstständigkeit 4 323 245 180 145 154
Kurzarbeit 5 63 36 46 321 168
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt 1.265 1.230 1.575 1.851 1.677
Entlastung Arbeitsmarktpolitik insgesamt
ohne Kurzarbeit
1.202 1.194 1.529 1.530 1.508
Unterbeschäftigung 6.126 4.990 4.833 5.266 4.915
Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit 6.063 4.954 4.787 4.945 4.747

Fußnote: 1 Bis einschließlich 2015: Inklusive Altersteilzeit und Regelungen nach §428 SGB III.

Fußnote: 2 2020: Berufliche Weiterbildung (inklusive Förderung von Menschen mit Behinderung: 160.062 Personen sowie Fremdförderung: 142.174 Personen.

Fußnote: 3 2020: Arbeitsgelegenheiten: 59.413 Personen, Teilhabe am Arbeitsmarkt: 39.823 Personen, Beschäftigungszuschuss: 1.565 Personen sowie Förderung von Arbeitsverhältnissen: 1.090 Personen.

Fußnote: 4 2020: Gründungszuschuss: 18.072 Personen sowie Einstiegsgeld (Variante Selbständigkeit): 1.022 Personen / 2004 bis 2007: Inklusive Überbrückungsgeld / 2004 bis 2009: Inklusive Existenzgründungszuschüsse.

Fußnote: 5 Kurzarbeiter-Beschäftigtenäquivalent: Zahl der Kurzarbeiter multipliziert mit dem durchschnittlichen Arbeitszeitausfall.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt 2011, Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2019, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 2020

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