Die Haushalte in Deutschland wenden gut ein Viertel ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten auf (2019: 25,9 Prozent) – der Anteil ist seit 2006 kontinuierlich zurückgegangen. Überdurchschnittlich hoch ist der Wohnkostenanteil bei Alleinstehenden (2019: 37,4 Prozent) und bei Personen, die armutsgefährdet sind (49,0 Prozent). Steigende Mieten führen dabei nicht in jedem Fall zu einer Steigerung der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung, sondern in erster Linie zu einer Veränderung der Sozialstruktur durch Zu- und Abwanderung.
Fakten
Im Jahr 2019 wendeten die Haushalte in Deutschland nach Angaben von Eurostat 25,9 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten auf (einschließlich der Kosten für Energie und Instandhaltung). Je nach Haushalt fällt der Anteil jedoch sehr unterschiedlich aus. Bei Alleinstehenden lag der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen bei 37,4 Prozent. Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen waren es hingegen lediglich 24,2 Prozent. Sowohl bei Haushalten mit einem Erwachsenen als auch bei Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen ändern Kinder und auch die Zahl der Kinder vergleichsweise wenig an dem Einkommensanteil, der für Wohnkosten verwendet wird – schwerer wiegt auch bei diesen Haushaltstypen, ob nur ein Erwachsener im Haushalt lebt oder mehrere Erwachsene.
Abseits kleinerer Schwankungen ist der Anteil am verfügbaren Haushaltseinkommen, der für Wohnkosten verbraucht wurde, zwischen 2006 und 2019 kontinuierlich von 33,4 auf 25,9 Prozent zurückgegangen. Das gilt für alle hier betrachteten Haushalte – für die Haushalte mit Kindern noch etwas stärker als für Haushalte ohne Kinder. Dieser Trend wird auch durch eine andere Erhebung von Eurostat bestätigt: 2006 wurde für 26,5 Prozent der Haushalte angegeben, dass die Wohnkosten eine starke finanzielle Belastung sind, 2012 lag der Wert bei 19,1 Prozent und 2019 nur noch bei 12,1 Prozent.
Nach Eurostat liegt eine Überbelastung durch Wohnkosten dann vor, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgibt – unabhängig davon, ob die Betroffenen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden leben. Im Jahr 2019 galt dies für 13,9 Prozent der Bevölkerung – 11,4 Millionen Menschen. Die sogenannte Überbelastungsquote schwankte in den zehn Jahren von 2000 bis 2019 leicht um 15,4 Prozent.
Deutlich andere Zahlen ergeben sich, wenn die Personen betrachtet werden, die armutsgefährdet sind. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Armutsgefährdete Personen gaben 2019 fast die Hälfte ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus (49,0 Prozent) – bei den Alleinstehenden unter ihnen waren es sogar 57,5 Prozent. Entsprechend gaben im Jahr 2019 auch mehr als ein Fünftel der armutsgefährdeten Personen an, dass die Wohnkosten eine starke finanzielle Belastung sind (21,9 Prozent). Schließlich lag die Überbelastungsquote bei den armutsgefährdeten Personen im Jahr 2019 bei 48,3 Prozent. Demgegenüber gaben von den Personen, die nicht armutsgefährdet sind, lediglich 8,0 Prozent mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen aus.
Auch andere Faktoren, wie zum Beispiel der Verstädterungsgrad, haben Einfluss auf die Wohnkostenbelastung. So lag der Anteil der überbelasteten Haushalte in den Städten im Jahr 2019 bei 16,2 Prozent. In den kleineren Städten lag der Anteil bei 12,7 Prozent und in ländlichen Gebieten bei 12,4 Prozent.
Der oben beschriebene Rückgang der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung schließt steigende Mieten nicht aus: Wenn sich bei einer Erhöhung der Miete auch das Einkommen erhöht, kann die Wohnkostenbelastung gleich bleiben. Zu dieser Situation kann es vermehrt kommen, wenn die Mieten im Bereich Neuvermietung deutlich steigen, da Mieter dann im Durchschnitt seltener umziehen, die Bestandsmieten aber in der Regel langsamer steigen. Bei einem Umzug kann eine Steigerung der Wohnkostenbelastung dadurch vermieden werden, dass die Wohnfläche reduziert wird oder vom Zentrum ins Umland ausgewichen wird. Selbst höhere Mieten bei Neuvermietung steigern nicht zwangsläufig die durchschnittliche Wohnkostenbelastung: Wenn der neue Haushalt ein entsprechend höheres Einkommen hat, kann der Anteil, der vom verfügbaren Einkommen für Wohnkosten ausgegeben wird, unverändert bleiben.
Steigende Mieten führen demnach nicht in jedem Fall zu einer Steigerung der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung, sondern in erster Linie zu einer Veränderung der Sozialstruktur durch Zu- und Abwanderung – gegenwärtig vor allem in den zentralen Lagen größerer Städte.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Als Kinder gelten Personen unter 18 Jahren sowie Personen zwischen 18 und 24 Jahren, sofern sie nicht erwerbstätig oder arbeitsuchend sind und mit mindestens einem Elternteil zusammenleben. Die verwendete Definition besagt auch, dass ein Haushalt von zwei Erwachsenen nicht notwendigerweise ein Paarhaushalt ist. Es kann sich hierbei auch um den Haushalt eines Erwachsenen mit seinem älteren Kind (älter als 24 Jahre) handeln.
Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Bei der Einkommensberechnung werden sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte berücksichtigt, die durch das Zusammenleben entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
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