Zwischen 2005 und 2019 sind die Arbeitslosenzahlen in allen Bundesländern deutlich zurückgegangen. Durch die Corona-Pandemie wurde diese Entwicklung allerdings vorerst gestoppt. Im Jahr 2020 lag die Arbeitslosenquote in den Bundesländern zwischen 3,6 Prozent in Bayern und 11,2 Prozent in Bremen. In den ostdeutschen Bundesländern war die Quote insgesamt etwas höher als in den westdeutschen (7,3 gegenüber 5,6 Prozent).
Fakten
Von dem Problem der Arbeitslosigkeit sind die einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich betroffen. Während die Arbeitslosenquote im Jahr 2020 in Bremen bei 11,2 Prozent und in Berlin bei 9,7 Prozent lag, betrug sie in Bayern 3,6 Prozent und in Baden-Württemberg 4,1 Prozent. Insgesamt lag die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland im Jahr 2020 bei 7,3 Prozent und in Westdeutschland bei 5,6 Prozent. Von den 2,7 Millionen Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2020 waren 23,0 Prozent in Ostdeutschland und 77,0 Prozent in Westdeutschland gemeldet.
Mit 4,86 Millionen erreichte die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2005 bundesweit ihren höchsten Stand. Bis 2019 sank die Zahl der Arbeitslosen nicht nur deutschlandweit, sondern auch in allen Bundesländern erheblich: Relativ am stärksten gingen die absoluten Arbeitslosenzahlen zwischen 2005 und 2019 in den fünf ostdeutschen Flächenstaaten zurück. An der Spitze standen dabei Thüringen (minus 71,9 Prozent), Sachsen (minus 71,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt (minus 68,8 Prozent). Am niedrigsten – dabei aber immer noch hoch – war der Rückgang der absoluten Arbeitslosenzahlen in Bremen (minus 32,9 Prozent), Hamburg (minus 34,1 Prozent) und im Saarland (minus 38,6 Prozent). Bundesweit hat sich die Zahl der Arbeitslosen zwischen 2005 und 2019 von 4,9 auf 2,3 Millionen mehr als halbiert (minus 53,4 Prozent). Dabei lag der Rückgang in Ostdeutschland bei 66,3 Prozent und in Westdeutschland bei 46,9 Prozent.
Auch die Arbeitslosenquoten reduzierten sich in den ostdeutschen Ländern am stärksten: In Mecklenburg-Vorpommern verringerte sich die Quote im Zeitraum 2005 bis 2019 von 20,3 auf 7,1 Prozent, also um 13,2 Prozentpunkte. Auch in Sachsen-Anhalt (minus 13,1 Prozentpunkte), Sachsen (minus 12,8 Prozentpunkte), Brandenburg (minus 12,4 Prozentpunkte) sowie Thüringen (minus 11,8 Prozentpunkte) war der Rückgang überdurchschnittlich hoch.
Die insgesamt positive Entwicklung zwischen 2005 und 2019 wurde durch die Corona-Pandemie vorerst gestoppt: Die Arbeitslosenzahlen und die Arbeitslosenquoten sind von 2019 auf 2020 in allen Bundesländern gestiegen. Am stärksten in Berlin, wo sich die Arbeitslosenquote von 7,8 auf 9,7 Prozent erhöhte (plus 1,9 Prozentpunkte). Darauf folgten Hamburg und Bremen (plus 1,5 bzw. 1,3 Prozentpunkte). Deutschlandweit stieg die Zahl der Arbeitslosen von 2,27 auf 2,7 Millionen – das entsprach einem Plus von 18,9 Prozent (Westdt.: plus 20,4 Prozent / Ostdt.: plus 14,1 Prozent). Die Arbeitslosenquote erhöhte sich deutschlandweit von 2019 auf 2020 von 5,0 auf 5,9 Prozent – dabei stieg die Quote sowohl in West- als auch in Ostdeutschland um 0,9 Prozentpunkte.
Bei den Angaben zu den Ländern ist zu beachten, dass auch innerhalb der Länder zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Arbeitslosenquote bestehen. Beispielsweise lag im Jahr 2020 die Arbeitslosenquote bei den Arbeitsagenturen in Nordrhein-Westfalen zwischen 3,7 Prozent in Coesfeld und 12,7 Prozent in Gelsenkirchen.
Bezogen auf die Arbeitsagenturen fanden sich 2020 die höchsten Arbeitslosenquoten in Gelsenkirchen (12,7 Prozent), Duisburg (12,1 Prozent), Dortmund (11,4 Prozent) und Essen (11,0 Prozent). Auf der anderen Seite standen Freising (2,6 Prozent), Donauwörth und Ingolstadt (2,7 Prozent) sowie Würzburg (2,9 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Arbeitslose sind nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB III) Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind. Zudem müssen sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sein, die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Schüler, Studenten oder Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Die Arbeitslosenquote entspricht dem prozentualen Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbspersonen. Die Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammen. Je nach Definition werden die Arbeitslosen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) oder auf alle zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige) bezogen. Soweit es nicht anders erwähnt ist, werden im Text die Arbeitslosen auf alle zivilen Erwerbspersonen bezogen.