Viele Schüler und Studierende profitieren von der BAföG-Förderung. Das Ziel, die Bildungsteilhabe unabhängig vom Elternhaus zu machen, wurde jedoch nicht vollständig erreicht. Auf der einen Seite hat sich der Anteil der vollgeförderten Schüler und Studierenden an allen Geförderten in den letzten 30 Jahren deutlich erhöht. Auf der anderen Seite ist die Zahl der insgesamt Geförderten seit 2012 um rund ein Drittel zurückgegangen – obwohl die Schülerzahlen nahezu konstant geblieben sind und die Zahl der Studierenden gestiegen ist. Nach wie vor kann über die Ausgestaltung des BAföG Einfluss auf die Chancengerechtigkeit genommen werden.
Fakten
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 verabschiedet, um junge Menschen zu unterstützen, deren Eltern nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Seit Beginn der Erhebung im Jahr 1975 wurden bisher gut 36 Millionen Personen durch das BAföG gefördert, davon waren knapp zwei Drittel Studierende. Allerdings wurde das BAföG in 50 Jahren 26-mal geändert, allein 13-mal seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Dadurch veränderten sich der Kreis der Förderberechtigten und die Bedarfssätze.
Bezogen auf die Jahre 1991 bis 2020 erreichte die Zahl der geförderten Schüler im Jahr 2010 ihren Höchststand und die der geförderten Studierenden im Jahr 2012. Zwischen 2010 und 2020 sank die Zahl der geförderten Schüler stetig von rund 323.800 auf 173.500 (minus 46,4 Prozent) – der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung. Der finanzielle Aufwand reduzierte sich im selben Zeitraum von 854 auf 652 Millionen Euro (minus 23,6 Prozent). Die Zahl der geförderten Studierenden ging zwischen 2012 und 2020 von rund 671.000 auf 465.500 zurück – das entsprach einem Rückgang um 30,6 Prozent. Der finanzielle Aufwand für die Förderung nahm in diesem Zeitraum um 6,5 Prozent ab – von 2,36 auf 2,21 Milliarden Euro. Allerdings lagen die Ausgaben 2002 mit 1,35 Milliarden Euro noch deutlich niedriger.
Die rückläufigen Förderungszahlen lassen sich nicht mit rückläufigen Schüler- oder Studierendenzahlen erklären. Während sich die Zahl der Schüler zwischen 2010 und 2020 insgesamt nur sehr leicht verringert hat, ist die Studierendenzahl sogar deutlich gestiegen: Allein zwischen dem Wintersemester 2012/13 und dem WS 2020/21 hat sich die Zahl der Studierenden von 2,5 auf 2,94 Millionen erhöht. Das entsprach einem Plus von 444.700 Studierenden bzw. 17,8 Prozent.
Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Zahl der Geförderten langfristig zurückgegangen, weil viele Änderungsgesetze den Kreis der Förderungsberechtigten verkleinert und die Förderungshöhe verringert haben. Nach Ansicht des DGB "bleiben die Bedarfssätze – vor allem aufgrund der rasanten Entwicklung der Mieten – weiterhin hinter den realen Lebenshaltungskosten zurück". Zudem erfolgt die Anhebung der Einkommensfreibeträge nach Ansicht des DGB "immer wieder nicht oder verspätet".
Auch wenn es deutliche Fortschritte bei der Chancengerechtigkeit gibt, hat die soziale Herkunft immer noch großen Einfluss auf den Bildungsweg: Laut Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft beginnen lediglich 27 Prozent der Grundschüler aus einem Nichtakademikerhaushalt später ein Studium. Bei Akademikerkindern sind es 79 Prozent. Beim Masterabschluss vergrößert sich der Abstand noch weiter – die entsprechenden Werte liegen bei 11 bzw. 43 Prozent. Um die Chancengerechtigkeit in Deutschland weiter zu erhöhen, müssen nach Auffassung des Stifterverbandes finanzielle und mentale Hürden sowie Informationsdefizite beseitigt werden. Finanzielle Hürden könnten dabei durch eine umfassende BAföG-Reform abgebaut werden.
Neben dem Ziel, mit der BAföG-Förderung die Bildungsteilhabe unabhängiger vom Elternhaus zu machen, wird auch das Ziel verfolgt, die Bildungschancen von Mädchen und jungen Frauen zu erhöhen. Im Jahr 1980, als erstmals das Geschlecht der Geförderten ausgewiesen wurde, war fast die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger weiblich (48 Prozent). Bis zum Jahr 2000 stieg der Frauenanteil auf 55 Prozent, im Jahr 2020 lag er bei 58 Prozent.
Seit 1990 erhalten Studierende die BAföG-Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Dabei ist die Rückzahlung auf 10.010 Euro gedeckelt (77 Raten in Höhe von 130€). Schüler müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Die Höhe des Förderbetrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom eigenen Einkommen sowie dem der Eltern, der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) oder der Ausbildungsstätte (weiterführende Schule, berufliche Schule oder Hochschule). Ein Schüler oder Studierender gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die den errechneten Gesamtbedarf in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert gelten diejenigen, bei denen eigenes Einkommen, Vermögen oder die Unterstützung durch Angehörige angerechnet wird. Im Jahr 2020 erhielten 71,1 Prozent der geförderten Schüler und 44,1 Prozent der geförderten Studierenden eine Vollförderung – 1991 lagen die Werte mit 47,4 bzw. 33,4 Prozent noch deutlich niedriger. Der durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person ist zwischen 1991 und 2020 sowohl bei Schülern (von 228 auf 503 Euro) als auch bei Studierenden (von 290 auf 574 Euro) gestiegen.
Ein Großteil der Studierenden bestreitet seinen überwiegenden Lebensunterhalt nicht mit der BAföG-Förderung, sondern mit der Unterstützung von Angehörigen sowie aus eigener Erwerbstätigkeit – 2019 galt dies für 86 Prozent. Die eigene Erwerbstätigkeit wurde dabei immer wichtiger: Während im Jahr 1991 nur etwas mehr als 11 Prozent der Studierenden ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit finanzierten, waren es 2019 knapp 33 Prozent. Im selben Zeitraum ging der Anteil derer, die überwiegend von Angehörigen, meistens den Eltern, unterstützt wurden, von knapp 63 auf gut 53 Prozent zurück. Bei nur etwa einem Siebtel der Studierenden (knapp 14 Prozent) waren andere Quellen – darunter das BAföG – am wichtigsten für die Finanzierung des Lebensunterhalts. 1991 galt dies noch für knapp 26 Prozent.
Nach Ergebnissen der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks wurden bei der Befragung im Jahr 2016 86 Prozent der Studierenden finanziell von ihren Eltern unterstützt, im Schnitt mit 541 Euro. 61 Prozent waren erwerbstätig und verdienten monatlich 384 Euro. BAföG erhielten 18 Prozent der Studierenden, durchschnittlich 435 Euro im Monat. Dabei gaben 79 Prozent der Geförderten an, ohne BAföG nicht studieren zu können.
Neben den Leistungen nach dem BAföG erhielten im Jahr 2020 gut 178.000 Personen das sogenannte Aufstiegs-, früher auch Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – 1996 wurden lediglich rund 28.700 Personen gefördert. Im Jahr 2020 standen Förderleistungen in Höhe von insgesamt 783 Millionen Euro für Schulungen, Weiterbildungen oder anderen Maßnahmen zur Verfügung. Davon entfielen 483 Millionen Euro auf Zuschüsse und 301 Millionen Euro auf Darlehen. Die Geförderten erhalten dabei unter anderem Mittel zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für den Lebensunterhalt oder auch für Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts. Zwei von fünf Geförderten im Jahr 2020 waren Frauen (40,3 Prozent). 1996 lag der Anteil noch bei rund 15 Prozent. Auf Platz 1 der am stärksten geförderten Fortbildungsberufe standen im Jahr 2020 die 39.600 geförderten, staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher – mit einem Frauenanteil von 83 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Bei der Gesamtzahl der Geförderten wird jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat. Der durchschnittliche Monatsbestand gibt hingegen an, wie viele Personen – rein rechnerisch – ganzjährig gefördert wurden.
Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten Sie weitere Informationen zur BAföG-Förderung sowie zur Antragstellung.
Für Studierende, Schülerinnen und Schüler:
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Aufstiegs-BAföG:
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