Im Jahr 2020 war unter den Personen mit Migrationshintergrund der Anteil ohne allgemeinen Schulabschluss sieben Mal so hoch wie unter den Personen ohne Migrationshintergrund. Auch der Anteil ohne berufsqualifizierenden Abschluss war fast drei Mal so hoch. Bei Ausländern mit eigener Migrationserfahrung lagen die entsprechenden Werte dabei am höchsten. Im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund sind Personen mit Migrationshintergrund insgesamt geringer qualifiziert, schlechter in den Arbeitsmarkt integriert und häufiger von staatlicher Unterstützung abhängig.
Fakten
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2020 bei 26,7 Prozent. Von den 21,9 Millionen Personen mit Migrationshintergrund waren 52,8 Prozent Deutsche und 47,2 Prozent Ausländer. 62,1 Prozent waren selbst zugewandert, hatten also eigene Migrationserfahrungen, 37,9 Prozent sind als Nachkommen der Zuwanderer in Deutschland geboren.
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2020 sind Personen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund geringer qualifiziert und schlechter in den Arbeitsmarkt integriert. Ohne die Personen, die 2020 noch in der Ausbildung oder noch nicht schulpflichtig waren, hatten 11,9 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund keinen allgemeinen Schulabschluss und 38,2 Prozent keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund lagen die entsprechenden Werte bei lediglich 1,7 bzw. 13,3 Prozent. Insgesamt hatten in Deutschland im Jahr 2020 rund 2,86 Millionen Personen keinen allgemeinen Schulabschluss. Davon hatten 68,7 Prozent einen Migrationshintergrund. An den Personen ohne berufsqualifizierenden Abschluss – insgesamt 12,36 Millionen – hatten die Personen mit Migrationshintergrund mit 47,1 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil.
Im Jahr 2020 waren Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so häufig erwerbslos wie Personen ohne Migrationshintergrund (6,8 gegenüber 2,8 Prozent aller Erwerbspersonen). Zudem waren Menschen mit Migrationshintergrund häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt (10,8 gegenüber 7,6 Prozent aller Erwerbstätigen). Weiter waren Erwerbstätige mit Migrationshintergrund 2020 fast doppelt so häufig als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig wie Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund (19,1 gegenüber 11,1 Prozent) – Angestellte (65,4 gegenüber 69,7 Prozent) und Beamte (2,1 gegenüber 6,5 Prozent) waren unter den Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund hingegen seltener zu finden.
Unter den Personen mit Migrationshintergrund sind die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung auffallend schlecht qualifiziert beziehungsweise in den Arbeitsmarkt integriert: Ohne die Personen, die 2020 noch in der Ausbildung oder noch nicht schulpflichtig waren, hatte jeder fünfte Ausländer mit eigener Migrationserfahrung keinen allgemeinen Schulabschluss und die Hälfte keinen berufsqualifizierenden Abschluss (19,6 bzw. 50,6 Prozent). Und obwohl die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung im Jahr 2020 nur einen Anteil von 10,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung hatten, waren 38,0 Prozent der Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) Ausländer mit eigener Migrationserfahrung. Bei den Beziehern von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen lag der Anteil der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung mit 35,8 Prozent ebenfalls sehr hoch. Bezogen auf die Gruppe selbst bestritten 10,1 Prozent der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung ihren Lebensunterhalt überwiegend mit Arbeitslosengeld II und 3,0 Prozent mit Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt:
Zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer,
zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
(Spät-)Aussiedler,
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben sowie
die mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.
Eine Person hat dann eine eigene Migrationserfahrung, wenn sie im Ausland geboren und zugewandert ist. Eine Person hat keine eigene Migrationserfahrung, wenn sie in Deutschland geboren ist.
Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Externer Link: Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein.
Weitere Informationen erhalten Sie
Nach dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO) gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) und Nichterwerbspersonen.