Von 1990 bis 1999 wurden rund 2,3 Mio. Personen eingebürgert. Die meisten mit zuvor russischer oder türkischer Staatsangehörigkeit. Während Eingebürgerte mit zuvor türkischer Staatsangehörigkeit – trotz jährlich rückläufiger Zahlen – auch von 2000 bis 2009 an der Spitze standen, spielten Eingebürgerte mit zuvor russischer Staatsangehörigkeit eine untergeordnete Rolle. Von den 681.000 Personen, die zwischen 2015 und 2020 eingebürgert wurden, hatte jede Siebte zuvor die türkische Staatsangehörigkeit, knapp ein Drittel die eines EU-Staates.
Fakten
In jedem Staat ist geregelt, wer die Staatsangehörigen sind und wie die Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht. In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit, ausgenommen sind aber insbesondere Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz.
In den Jahren 1990 bis 1999 wurden in Deutschland rund 2,3 Millionen Personen eingebürgert. Bezogen auf die bisherige Staatsangehörigkeit stammten dabei die meisten aus Russland oder der Türkei. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 wurden bis 2020 weitere 2,56 Millionen Personen eingebürgert. Während die jährliche Zahl der Einbürgerungen zwischen dem Jahr 2000 und 2008 von rund 186.700 auf 94.500 zurückging, nahm sie in den Folgejahren wieder zu. Mit Ausnahme des Jahres 2019 schwankt die Zahl der Einbürgerungen seit 2012 um 110.000.
Im Gegensatz zu den 1990er-Jahren spielten Eingebürgerte mit zuvor russischer Staatsangehörigkeit in den Jahren 2000 bis 2009 eine untergeordnete Rolle. Eingebürgerte mit zuvor türkischer Staatsangehörigkeit bildeten hingegen die größte Gruppe. Allerdings ist sowohl ihre absolute Zahl als auch ihr Anteil im Zeitraum 2000 bis 2009 rückläufig: Hatten im Jahr 2000 noch 82.900 Eingebürgerte zuvor die türkische Staatsangehörigkeit (44,4 Prozent aller Eingebürgerten), waren es 2009 lediglich 24.600 (25,6 Prozent).
Von den 681.000 Personen, die zwischen 2015 und 2020 eingebürgert wurden, hatte jede Siebte vor der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit (14,0 Prozent). Mit großem Abstand standen an zweiter und dritter Stelle die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit vom Vereinigten Königreich (5,5 Prozent) bzw. Polen (5,4 Prozent). Insgesamt hatten 30,5 Prozent der zwischen 2015 und 2020 eingebürgerten Personen zuvor die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates – darunter Personen aus Rumänien (4,0 Prozent), Italien (3,5 Prozent) und Griechenland (2,8 Prozent) – und 28,8 Prozent hatten die Staatsangehörigkeit eines europäischen Nicht-EU-Staates. Weitere 25,2 Prozent hatten vor der Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines asiatischen Staates – darunter Personen aus Irak (3,5 Prozent), Syrien (3,0 Prozent) und Iran (2,8 Prozent). Schließlich hatten 9,9 Prozent zuvor die Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Staates.
Etwas mehr als die Hälfte aller 2020 eingebürgerten Personen waren Frauen (51,9 Prozent). Von allen Eingebürgerten war jede achte Person unter 15 Jahre alt (12,3 Prozent) und jede sechste Person gehörte zur Gruppe der 15- bis unter 25-Jährigen (16,2 Prozent). Die Hälfte war 25- bis unter 45-jährig (50,1 Prozent) und 17,9 Prozent der eingebürgerten Personen gehörten zu den 45- bis unter 65-Jährigen. Lediglich 3,4 Prozent waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der 109.880 im Jahr 2020 eingebürgerten Personen lag bei 33,2 Jahren.
Bezogen auf die in der Tabelle betrachteten Staaten (Top 20 in den Jahren 2015-2020) war das Durchschnittsalter der Eingebürgerten aus dem Vereinigten Königreich mit 48,9 Jahren mit Abstand am höchsten. Wie in den Jahren zuvor ist der Austritt aus der EU der wichtigste Faktor bei der Zahl und der Zusammensetzung der Eingebürgerten aus dem Vereinigten Königreich (zwischen 2015 auf 2019 erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen von 622 auf 14.600, im Jahr 2020 waren es noch 4.900 Einbürgerungen). Auf das Vereinigte Königreich folgten die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit Italiens (Durchschnittsalter: 38,5 Jahre), Kroatiens (37,9 Jahre), der Ukraine (37,0 Jahre) sowie Marokkos (36,6 Jahre). Auf der anderen Seite standen die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit des Iraks (Durchschnittsalter: 26,3 Jahre), Syriens (26,8 Jahre), Kosovos (28,1 Jahre) sowie Afghanistans (28,8 Jahre). Bei der mit Abstand größten Gruppe unter den Eingebürgerten – den Personen, die zuvor die türkische Staatsangehörigkeit hatten – war im Jahr 2020 mehr als die Hälfte der Eingebürgerten zwischen 15 und unter 30 Jahre alt (55,1 Prozent). Entsprechend lag das Durchschnittsalter mit 29,3 Jahren ebenfalls im unteren Bereich.
Von den Personen, die 2020 eingebürgert wurden, hielten sich 26,8 Prozent zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens 20 Jahre in Deutschland auf. Bei 13,4 Prozent lag die vorherige Aufenthaltsdauer bei 15 bis unter 20 Jahren und bei 37,6 Prozent bei 8 bis unter 15 Jahren. Die verbleibenden 22,2 Prozent entfielen auf Eingebürgerte, die die deutsche Staatsbürgerschaft nach weniger als 8 Jahren Aufenthalt erhielten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller im Jahr 2020 Eingebürgerten lag bei 15,2 Jahren.
Wiederum bezogen auf die in der Tabelle betrachteten Staaten (Top 20 in den Jahren 2015-2020) war der Anteil der Eingebürgerten, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens 20 Jahre in Deutschland lebten, bei Personen aus Kroatien (72,6 Prozent), Italien (69,6 Prozent), der Türkei (63,8 Prozent) und Griechenland (61,6 Prozent) am höchsten und bei Personen aus Syrien (3,7 Prozent), Indien (4,7 Prozent), Rumänien (4,9 Prozent), Irak (5,1 Prozent) und Bulgarien (6,1 Prozent) am niedrigsten.
Im Jahr 2020 wurden 63,2 Prozent aller Einbürgerungen unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit vollzogen. Dieser Wert ist unter anderem deswegen so hoch, weil bei fast allen im Jahr 2020 in Deutschland eingebürgerten EU-Bürgern die bisherige Staatsangehörigkeit fortbesteht (98,7 Prozent). Bei der größten Einbürgerungsgruppe, den türkischen Staatsbürgern, behielten lediglich 9,8 Prozent auch nach der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit. Bei den nächstgrößeren Nicht-EU-Einbürgerungsgruppen war der entsprechende Wert unterschiedlich hoch: Syrien (99,9 Prozent), Vereinigtes Königreich (99,9 Prozent), Irak (95,1 Prozent), Iran (100,0 Prozent) sowie Kosovo (7,3 Prozent). Dabei gehört der Iran zu den Staaten, die eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 wurden wesentliche Neuerungen aufgenommen. Zum 1. Januar 2000 wurde neben dem bisher allein geltenden Abstammungsprinzip (ius sanguinis) das Geburtsortprinzip (ius soli) eingeführt. Nach dem Geburtsortprinzip können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: Externer Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/voraussetzungen-460586
Weiter wurde mit der Reform die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von 15 auf 8 Jahre verkürzt. Nach § 10 Abs. 1 StAG muss sich der Einbürgerungswillige unter anderem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und erklären, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen diese Grundordnung gerichtet sind. Zudem muss er den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen grundsätzlich selbst bestreiten können, prinzipiell seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Ferner müssen Einbürgerungswillige seit dem 1. September 2008 auch über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese sind in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen Kinder des Ausländers können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (§ 10 Abs. 2 StAG). Weist ein Ausländer die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen (insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, besonders guten schulischen, berufsqualifizierenden oder beruflichen Leistungen oder von bürgerschaftlichem Engagement) kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG).
Seit dem 20. Dezember 2014 müssen sich in Deutschland aufgewachsene Ius-soli-Kinder nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die sogenannte Optionspflicht besteht aber für Ius-soli-Deutsche, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind, weiter. Weitere Informationen zum Geburtsortsprinzip finden Sie hier: Externer Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-geburtsortsprinzip-460584
Weitere Informationen zur Einbürgerung und zum Einbürgerungstest erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
Eingebürgerte Personen
In absoluten Zahlen, Einbürgerungsquote und ausgeschöpftes Einbürgerungspotential, 1990 bis 2020
eingebürgerte Personen insgesamt | Einbürgerungs- quote 1 | ausgeschöpftes Einbürgerungs- potential (aEP) 2 | |
---|---|---|---|
2020 | 109.880 | 1,03 | 2,15 |
2019 | 128.905 | 1,25 | 2,54 |
2018 | 112.340 | 1,14 | 2,19 |
2017 | 112.211 | 1,18 | 2,22 |
2016 | 110.383 | 1,24 | 2,18 |
2015 | 107.317 | 1,39 | 2,15 |
2014 | 108.422 | 1,51 | 2,20 |
2013 | 112.353 | 1,64 | 2,30 |
2012 | 112.348 | 1,73 | 2,36 |
2011 | 106.897 | 1,44 | 2,28 |
2010 | 101.570 | 1,38 | 2,20 |
2009 | 96.122 | 1,30 | 2,12 |
2008 | 94.474 | 1,26 | 2,11 |
2007 | 113.030 | 1,51 | 2,57 |
2006 | 124.566 | 1,64 | 2,85 |
2005 | 117.241 | 1,56 | 2,79 |
2004 | 127.153 | 1,68 | 2,76 |
2003 | 140.731 | 1,86 | 3,17 |
2002 | 154.547 | 2,08 | 3,69 |
2001 | 178.098 | 2,43 | 4,43 |
2000 3 | 186.672 | 2,53 | 4,85 |
1999 | 248.206 | 3,40 | – |
1998 | 291.331 | 3,93 | – |
1997 | 278.662 | 3,72 | – |
1996 | 302.830 | 4,12 | – |
1995 | 313.606 | 4,41 | – |
1994 | 259.170 | 3,71 | – |
1993 | 199.443 | 2,99 | – |
1992 | 179.904 | 2,97 | – |
1991 | 141.630 | 2,54 | – |
1990 | 101.377 | 2,02 | – |
Fußnote: 1 Die Einbürgerungsquote bezieht die Einbürgerungen im Inland auf die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres.
Fußnote: 2 Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (aEP) bezieht die Einbürgerungen im Inland auf die seit mindestens 10 Jahren in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres.
Fußnote: 3 Seit 2000 ohne Aussiedler, da diese die deutsche Staatsbürgerschaft seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1.1.2000 durch einen anderen Rechtsakt erhalten.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Einbürgerungen
Eingebürgerte Personen
In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, nach bisheriger Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht, 2010 bis 2020
2015- 2020 | 2010- 2014 | 2015- 2020 | 2010- 2014 | |
---|---|---|---|---|
in abs. Zahlen | Anteile, in Prozent | |||
insgesamt | 681.036 | 541.590 | 100,0 | 100,0 |
davon: | ||||
männlich | 319.130 | 264.089 | 46,9 | 48,8 |
weiblich | 361.901 | 277.501 | 53,1 | 51,2 |
Türkei | 95.534 | 137.974 | 14,0 | 25,5 |
Vereinigtes Königreich | 37.120 | 1.827 | 5,5 | 0,3 |
Polen | 36.442 | 23.960 | 5,4 | 4,4 |
Rumänien | 27.152 | 12.335 | 4,0 | 2,3 |
Irak | 23.978 | 19.850 | 3,5 | 3,7 |
Italien | 23.859 | 11.213 | 3,5 | 2,1 |
Kosovo | 22.772 | 16.587 | 3,3 | 3,1 |
Syrien | 20.209 | 7.504 | 3,0 | 1,4 |
Ukraine | 19.909 | 18.754 | 2,9 | 3,5 |
Griechenland | 18.941 | 14.205 | 2,8 | 2,6 |
Iran | 18.733 | 13.343 | 2,8 | 2,5 |
Kroatien | 15.644 | 7.518 | 2,3 | 1,4 |
Afghanistan | 15.554 | 15.002 | 2,3 | 2,8 |
Serbien | 14.842 | 13.583 | 2,2 | 2,5 |
Marokko | 14.466 | 14.068 | 2,1 | 2,6 |
Russland | 12.832 | 14.412 | 1,9 | 2,7 |
Vietnam | 12.477 | 12.120 | 1,8 | 2,2 |
Bulgarien | 10.894 | 8.186 | 1,6 | 1,5 |
Bosnien und Herzegowina | 10.664 | 8.912 | 1,6 | 1,6 |
Indien | 10.636 | 5.224 | 1,6 | 1,0 |
EU-Staaten1 | 207.984 | 103.558 | 30,5 | 19,1 |
europäische Nicht-EU-Staaten | 195.894 | 221.477 | 28,8 | 40,9 |
Asien | 171.386 | 133.730 | 25,2 | 24,7 |
Afrika | 67.586 | 52.480 | 9,9 | 9,7 |
Amerika | 29.615 | 21.575 | 4,3 | 4,0 |
Fußnote: 1 2020: Ohne Vereinigtes Königreich ("Brexit").
Quelle: Statistisches Bundesamt: Einbürgerungen