Ende 2020 lebten gut 11,4 Millionen Ausländer in Deutschland. Davon 3,6 Millionen bereits seit zwanzig Jahren oder länger und 2,7 Millionen erst seit vier Jahren oder kürzer. Je nach Staatsangehörigkeit der Ausländer schwankt die Aufenthaltsdauer erheblich. Bei den Ausländern, die als sogenannte Gastarbeiter angeworben wurden (zum Beispiel Türken, Italiener, Griechen), ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sehr viel höher als bei Ausländern aus den neuen EU-Staaten (Rumänien, Bulgarien) oder aus den Staaten, aus denen in den letzten Jahren die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber nach Deutschland kamen (Syrien, Afghanistan, Irak).
Fakten
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten Ende 2020 gut 11,4 Millionen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland. Davon knapp ein Drittel seit mindestens zwanzig Jahren (31,2 Prozent). 13,0 Prozent aller Ausländer lebten seit zehn bis unter zwanzig Jahren in Deutschland, 32,1 Prozent seit vier bis unter zehn Jahren. Fast jeder vierte Ausländer lebte Ende 2020 weniger als vier Jahre in Deutschland (23,8 Prozent).
Unter den größten Gruppen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben insbesondere die Ausländer, die als sogenannte Gastarbeiter angeworben wurden, einen langjährigen Aufenthalt: 85,5 Prozent der Türken, 65,0 Prozent der Italiener und 60,5 Prozent der Griechen lebten im Jahr 2020 seit mindestens fünfzehn Jahren in Deutschland. Die meisten Personen mit einer polnischen Staatsangehörigkeit sind zu einem späteren Zeitpunkt nach Deutschland gekommen. Entsprechend lag der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens fünfzehn Jahren bei den polnischen Staatsangehörigen bei 23,6 Prozent.
Bei anderen Staaten liegt der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens fünfzehn Jahren deutlich niedriger. So zum Beispiel bei den Zuwanderern aus den beiden EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien, für die noch bis zum 31.12.2013 die eingeschränkte Freizügigkeit galt. Ende 2020 lag der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von fünfzehn Jahren und mehr bei den rumänischen bzw. bulgarischen Staatsangehörigen in Deutschland bei 5,1 bzw. 5,9 Prozent. Auch bei den Staaten, aus denen 2015 und 2016 viele Personen als Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland kamen, ist der Anteil der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens fünfzehn Jahren entsprechend gering: Lediglich 1,6 Prozent der Syrer, 6,0 Prozent der Afghanen sowie 8,7 Prozent der Iraker lebten im Jahr 2020 seit mindestens fünfzehn Jahren in Deutschland.
43,3 Prozent aller Rumänen lebten Ende 2020 seit weniger als vier Jahren in Deutschland. Bei den Ausländern aus Bulgarien galt dies für gut ein Drittel (36,6 Prozent). Zusammen stellten Rumänen und Bulgaren 18,0 Prozent der 2,7 Millionen Ausländer, die am Stichtag 31.12.2020 seit weniger als vier Jahren in Deutschland lebten. 59,9 Prozent aller Afghanen und 59,0 Prozent aller Syrer lebten Ende 2020 seit vier bis unter sechs Jahren in Deutschland. Bei den Ausländern aus dem Irak galt dies für 48,7 Prozent. Allein aus diesen drei Staaten stammten rund 772.000 der zwei Millionen Ausländer, die Ende 2020 seit vier bis unter sechs Jahren in Deutschland lebten (38,4 Prozent).
Während die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller Ausländer 1992 noch bei 12,0 Jahren lag, betrug sie Ende 2003 bereits 16,0 Jahre und 2011 erreichte sie mit 19,0 Jahren ihren bisherigen Höchstwert. Bis 2018 ging die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer kontinuierlich zurück. 2018 lag sie bei 15,2 Jahren, 2020 bei 15,6 Jahren.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine bundesweite personenbezogene Datei, die zentral vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird. Sie enthält Informationen über alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten.
Die Bestandszahlen über die ausländische Bevölkerung aus dem AZR und aus der Bevölkerungsfortschreibung weichen infolge unterschiedlicher Abgrenzungen voneinander ab. Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse ist damit nicht möglich.
Freizügigkeit meint hier das Recht den Aufenthalt und Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union (EU) frei bestimmen und jederzeit ändern zu können.
Informationen zum Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung und zum Schutzstatus der Schutzsuchenden finden Sie
Informationen zur Einbürgerung finden Sie
Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsdauer
In absoluten Zahlen, Aufenthaltsdauer und Durchschnittsalter in Jahren, 31.12.2020
Aufenthaltsdauer von ... bis unter ... Jahre 1 | ausländische Bevölkerung | Durchschnitts- alter |
---|---|---|
Anzahl | in Jahren | |
insgesamt | 11.432.460 | 38,0 |
unter 1 | 572.615 | 25,4 |
1 bis 4 | 2.147.460 | 26,6 |
4 bis 6 | 2.009.055 | 28,7 |
6 bis 8 | 1.039.830 | 32,7 |
8 bis 10 | 618.085 | 35,4 |
10 bis 15 | 759.125 | 38,0 |
15 bis 20 | 724.310 | 42,5 |
20 bis 25 | 685.615 | 42,6 |
25 bis 30 | 759.795 | 46,6 |
30 bis 35 | 512.050 | 49,4 |
35 bis 40 | 267.210 | 51,0 |
40 und mehr | 1.337.310 | 64,1 |
Fußnote: 1 Die Aufenthaltsdauer entspricht (ohne Berücksichtigung von Aufenthaltsunterbrechungen) der Differenz zwischen dem 31.12.2020 und dem Datum der ersten Einreise nach Deutschland bzw. der Geburt in Deutschland.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters (AZR)