Im Jahr 2019 haben rund 1,9 Millionen Frauen und Männer Elterngeld erhalten. Seit der Einführung wird auch das ElterngeldPlus immer stärker nachgefragt. 2019 entschieden sich 32,5 Prozent der berechtigten Frauen und 13,3 Prozent der Männer für ElterngeldPlus. Beim ElterngeldPlus verlängert sich die Bezugszeit, da ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht. Zwischen 2008 und 2017 ist die sogenannte Väterbeteiligung in allen Bundesländern gestiegen – deutschlandweit von 21,2 auf 40,4 Prozent. Allerdings ist die geplante Elterngeld-Bezugsdauer bei Männern nach wie vor wesentlich kürzer als bei Frauen.
Fakten
Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils (bezogen auf die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt). Dabei gilt prinzipiell: Je niedriger das Einkommen vor der Geburt des Kindes, desto höher die Ersatzrate. Bei Nettoeinkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro werden 67 Prozent durch das Basiselterngeld ersetzt. Bei höheren Einkommen sinkt die Ersatzrate stufenweise auf 65 Prozent. Ist das Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Das ElterngeldPlus berechnet sich zunächst wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Betrags, der den Eltern beim Basiselterngeld zustünde (berechnet ohne Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit).
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro (bei ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich). Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat (ElterngeldPlus: 37,50 Euro), bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300 Euro (ElterngeldPlus: 150 Euro) für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind – unabhängig vom oben genannten Mindest- bzw. Höchstbetrag.
Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen. Grundlage der Berechnung ist das Nettoeinkommen vor der Geburt. Von diesem wird das Nettoeinkommen nach der Geburt abgezogen. Die Differenz bildet den Einkommenswegfall, von dem das Elterngeld berechnet wird. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld (ab 1. September 2021: 32 Stunden).
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, ein Monat Basiselterngeld entspricht also zwei Monaten ElterngeldPlus. Elterngeld und ElterngeldPlus lassen sich aber auch kombinieren. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier aufeinanderfolgende Monate jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten (ab 1. September 2021: 24 bis 32 Stunden), gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat. Ab dem 1. September 2021 erhalten Eltern von Frühgeborenen zusätzliche Elterngeldmonate.
Im Jahr 2019 haben rund 1,9 Millionen Personen in Deutschland Elterngeld erhalten – 1,41 Millionen Frauen und 456.000 Männer (2016: 1,28 Mio. / 364 Tsd.). Die Väterbeteiligung – also der Anteil der Kinder, für die (mindestens) ein männlicher Leistungsbezieher Elterngeld bezogen hat – ist zwischen 2008 und 2017 deutschlandweit von 21,2 auf 40,4 Prozent gestiegen (+90,6 Prozent). Die Väterbeteiligung hat dabei in allen Bundesländern zugenommen: Am stärksten im Saarland (+120,2 Prozent) und Baden-Württemberg (+112,1 Prozent), am schwächsten in Berlin (+59,3 Prozent) und Bayern (+74,1 Prozent). Im Jahr 2017 war die Väterbeteiligung am höchsten in Sachsen (51,9 Prozent), Bayern (47,7 Prozent) und Thüringen (47,6 Prozent). Am niedrigsten war sie im Saarland (28,4 Prozent), in Bremen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 33,4 Prozent).
Bei den Elterngeldbeziehern im Jahr 2019 lag der durchschnittliche monatliche Auszahlbetrag im Bezugszeitraum bei den Männern und Frauen, die vor der Geburt erwerbstätig waren, bei 1.295 bzw. 735 Euro. Bei den Männern und Frauen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag der Auszahlbetrag lediglich bei 291 bzw. 280 Euro.
Mit 32,5 Prozent entschied sich im Jahr 2019 fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für ElterngeldPlus (3. Quartal 2015: 15,6 Prozent), bei den Männern waren es 13,3 Prozent (3. Quartal 2015: 4,6 Prozent). Im Jahr 2019 reichte die Spanne bei den Frauen von 22,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 43,8 Prozent in Thüringen. Unter den Männern wurde das ElterngeldPlus besonders häufig in Berlin in Anspruch genommen (23,0 Prozent).
Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von ElterngeldPlus lag sie bei 19,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 2,9 Monaten beim Basiselterngeld beziehungsweise mit 8,6 Monaten bei Bezug von ElterngeldPlus deutlich kürzer. Insgesamt lag die voraussichtliche Bezugsdauer bei den Elterngeldbeziehern im Jahr 2019 bei 72,3 Prozent der Männer bei bis zu 2 Monaten (Frauen: 0,4 Prozent). Bei 96,2 Prozent der Frauen lag die voraussichtliche Bezugsdauer bei mindestens 10 Monaten (Männer: 9,9 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Elterngeld wird seit dem 1.1.2007 nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt. ElterngeldPlus kann für alle Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, beantragt werden.
Für Nettoeinkommen von 1.240 Euro und mehr beträgt die Ersatzrate 65 Prozent. Bei Nettoeinkommen von 1.200 bis 1.240 Euro steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, die das Einkommen 1.240 Euro unterschreitet (beispielsweise liegt die Ersatzrate bei 1.230 Euro bei 65,5 Prozent). Bei Nettoeinkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro werden 67 Prozent durch das Elterngeld ersetzt. Ist das Nettoeinkommen in den Monaten vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben (pro zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent). Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (ab 1. September 2021: 300.000 Euro). Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Das gilt jedoch nicht für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren: Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen des elterngeldbeziehenden Elternteils vor der Geburt entspricht, allerdings höchstens 300 Euro beträgt. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Interner Link: BMFSFJ: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit