Vor allem bei Müttern hängt die Erwerbstätigenquote maßgeblich vom Alter des jüngsten Kindes ab. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland nimmt die Erwerbstätigkeit der Mütter mit steigendem Alter der Kinder zu. Die Erwerbstätigenquoten der Väter sind nicht nur deutlich höher als die der Mütter, sondern die Beteiligung am Erwerbsleben ist auch sehr viel unabhängiger vom Alter des jüngsten Kindes. Zudem sind Väter häufiger vollzeitbeschäftigt. Ein wichtiger Faktor bei der Erwerbstätigkeit der Mütter ist ihre berufliche Qualifikation.
Fakten
Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 10,6 Millionen Mütter und 8,8 Millionen Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Dabei waren 7,5 Millionen Mütter und 8,0 Millionen Väter erwerbstätig. Die Erwerbstätigenquote lag damit bei den Müttern bei 71,1 Prozent und bei den Vätern bei 91,3 Prozent (hier immer "realisierte Erwerbstätigkeit" – siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen).
Bei den Müttern hängt die Erwerbstätigenquote maßgeblich vom Alter des jüngsten Kindes ab. Im Jahr 2018 war von den Müttern, bei denen das jüngste Kind jünger als ein Jahr alt war, nur jede Elfte erwerbstätig (8,9 Prozent). War das jüngste Kind ein Jahr bzw. zwei Jahre alt, steigt die Erwerbstätigenquote deutlich auf 42,2 bzw. 60,8 Prozent. Bei Müttern mit jüngstem Kind im Alter von drei bis fünf Jahren gingen fast drei Viertel einer Erwerbstätigkeit nach (73,3 Prozent). Waren die jüngsten Kinder im Jahr 2018 sechs- bis neunjährig erhöht sich die Erwerbstätigenquote der Mütter weiter auf 79,6 Prozent. Ist das jüngste Kind zehn Jahre alt oder älter, nimmt die Erwerbstätigenquote weiter zu, jedoch deutlich moderater. Wenn das jüngste Kind im Haushalt bereits erwachsen ist, reduziert sich die Erwerbstätigenquote auf 78,3 Prozent.
Bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes nimmt sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland die Erwerbstätigkeit der Mütter mit steigendem Alter der Kinder zu. Dabei ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in Ostdeutschland insgesamt höher als in Westdeutschland (2018: 75,0 gegenüber 70,3 Prozent). Bei den Müttern mit jüngstem Kind im Krippenalter, also von unter drei Jahren, war der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland nochmals größer (43,0 gegenüber 34,8 Prozent).
Die Erwerbstätigenquoten der Väter in West- und Ostdeutschland sind nicht nur deutlich höher als die der Mütter, sondern die Beteiligung am Erwerbsleben ist auch sehr viel unabhängiger vom Alter des jüngsten Kindes. In Westdeutschland lagen die Erwerbstätigenquoten der Väter im Jahr 2018 zwischen 86,8 Prozent (jüngstes Kind jünger als ein Jahr alt) und 93,6 Prozent (jüngstes Kind im Alter von zehn bis vierzehn Jahren). In Ostdeutschland lagen die Erwerbstätigenquoten der Väter zwischen 81,2 Prozent (jüngstes Kind jünger als ein Jahr alt) und 92,5 Prozent (jüngstes Kind im Alter von fünfzehn bis siebzehn Jahren).
Väter sind nicht nur häufiger erwerbstätig als Mütter, sondern auch häufiger vollzeitbeschäftigt. In Westdeutschland waren im Jahr 2018 von den Müttern, deren jüngstes Kind jünger als ein Jahr alt war, lediglich 3,9 Prozent vollzeitbeschäftigt. Bei den Männern lag der entsprechende Wert bei 81,3 Prozent. Bei den Müttern in Westdeutschland nimmt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten an allen Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes stetig zu – auf 30,6 Prozent, wenn das jüngste Kind volljährig oder älter ist.
In Ostdeutschland sind die Mütter insgesamt deutlich häufiger vollzeitbeschäftigt als in Westdeutschland – 40,2 gegenüber 21,4 Prozent. Von den Müttern in Ostdeutschland, deren jüngstes Kind jünger als ein Jahr alt war, waren – wie in Westdeutschland – nur wenige vollzeitbeschäftigt (4,6 Prozent). Aber schon wenn ihr jüngstes Kind ein Jahr alt ist, steigt der Anteil der vollzeitbeschäftigten Mütter an allen Müttern in Ostdeutschland auf 24,1 Prozent (West: 9,4 Prozent). Mit einem jüngsten Kind im Alter von zwei Jahren waren im Jahr 2018 in Ostdeutschland 34,0 Prozent aller Mütter Vollzeit erwerbstätig (West: 12,8 Prozent).
Größer als der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland ist der Unterschied bei der beruflichen Qualifikation: Insgesamt drei Viertel der Mütter mit einem akademischen Abschluss gingen 2018 einer Erwerbstätigkeit nach (75 Prozent). Bei Müttern mit einem beruflichen Abschluss lag der Anteil insgesamt bei 78 Prozent. Von den Müttern ohne beruflichen bzw. akademischen Abschluss ging weniger als die Hälfte einer Erwerbstätigkeit nach (48 Prozent). Besonders groß ist der Unterschied, wenn das jüngste Kind noch nicht zur Schule geht: Mit einem jüngsten Kind im Alter von einem Jahr lag im Jahr 2018 die Erwerbstätigkeit der Mütter ohne berufliche Qualifikation bei 16 Prozent. Bei den Müttern mit einem beruflichen Abschluss waren hingegen 46 Prozent und bei den Müttern mit akademischen Abschluss sogar 55 Prozent erwerbstätig. Wenn das jüngste Kind zwei Jahre alt ist, steigt die Erwerbstätigenquote der Mütter ohne berufliche Qualifikation zwar um 10 Prozentpunkte auf 26 Prozent, die Erwerbstätigenquoten der Mütter mit beruflichem bzw. akademischem Abschluss erhöhen sich jedoch noch stärker auf 68 bzw. 73 Prozent.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kehren Akademikerinnen nicht nur schneller in den Beruf zurück, sie gehen auch häufiger einer Vollzeittätigkeit nach: Knapp ein Drittel aller Mütter mit akademischem Abschluss arbeitete 2018 Vollzeit (32 Prozent). Bei Müttern mit einem nicht-akademischen beruflichen Abschluss war es jede Vierte (26 Prozent) und bei Müttern ohne Abschluss lag der entsprechende Anteil bei lediglich 14 Prozent. Die stärkere Vollzeitorientierung akademischer Mütter gilt bei allen Altersstufen der Kinder.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Hier werden nur Mütter und Väter im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren betrachtet, die mit mindestens einem Kind in einer Familie zusammenleben. Kinder sind dabei ledige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Im Mikrozensus wird die Erwerbstätigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) erhoben. Danach zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen, die in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben oder selbstständig oder mithelfend tätig waren. Auch Personen im Mutterschutz oder in Erziehungszeit zählen beim ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen. Hierdurch wird jedoch die tatsächliche Erwerbtätigkeit insbesondere von Müttern mit kleinen Kindern überschätzt. Das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit erlaubt eine realistischere Einschätzung des tatsächlichen Erwerbsverhaltens. Realisierte Erwerbstätigkeit ist gegeben, wenn eine Person erwerbstätig im Sinne des ILO-Konzepts ist und diese Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen hat.
Die Erwerbstätigenquote entspricht hier dem Anteil der erwerbstätigen Mütter bzw. Väter ("realisierte Erwerbstätigkeit") im Alter von 15 bis 64 Jahren an allen Müttern bzw. Vätern derselben Altersgruppe. Die Vollzeitquote entspricht dabei dem Anteil der Erwerbstätigen, die sich selbst als Vollzeittätige einstufen, an allen Erwerbstätigen. Die Teilzeitquote ist entsprechend definiert. Unabhängig von der Selbsteinstufung gelten Personen mit 37 oder mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt und Personen mit weniger als 25 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt. Bei Personen mit 25 bis einschließlich 36 Wochenarbeitsstunden bleibt die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.