2019 lebten nur 36,2 Prozent der Bevölkerung als Elternteil oder Kind in einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind – die eine Hälfte als Eltern, die andere Hälfte als Kinder. Insbesondere in Ostdeutschland leben immer weniger Menschen in einer Familie mit Kindern unter 18: Der Anteil an der Bevölkerung sank in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 1996 und 2019 von 46,0 auf 33,6 Prozent – in Westdeutschland (ohne Berlin) verringerte sich der Anteil in diesen Jahren von 42,2 auf 36,7 Prozent.
Fakten
Im Jahr 2019 lebten lediglich 36,2 Prozent der Bevölkerung als Elternteil oder Kind in einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. 1996 lag dieser Anteil deutschlandweit noch bei 42,8 Prozent. Von den 29,7 Millionen Personen, die im Jahr 2019 in einer Familie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren lebten, waren 13,3 Millionen Eltern in einer Paargemeinschaft und 1,5 Millionen alleinerziehende Elternteile. 14,8 Millionen – und damit die Hälfte der hier betrachteten Familienmitglieder – waren Kinder. Dabei überwogen mit 91,1 Prozent Kinder unter 18 Jahren, lediglich 8,9 Prozent waren volljährig.
Auf Länderebene war der jeweilige Anteil der Bevölkerung, der in einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind lebt, im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt am niedrigsten (31,9 Prozent). Im Saarland, in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen lag der Anteil bei rund einem Drittel. Auf der anderen Seite standen Baden-Württemberg (37,5 Prozent), Hessen (37,3 Prozent), Nordrhein-Westfalen und Bayern (36,8 Prozent) sowie Hamburg (36,7 Prozent). 1996 waren die Anteile der in einer Familie lebenden Bevölkerung noch in allen ostdeutschen Flächenländern höher als in den westdeutschen Bundesländern – die Werte lagen zwischen 44,0 Prozent in Sachsen und 49,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt lebten im Jahr 1996 in den ostdeutschen Flächenländern 46,0 Prozent der Bevölkerung als Elternteil oder Kind in einer Familie, 2019 war es nur rund ein Drittel (33,6 Prozent).
In Westdeutschland (ohne Berlin) verringerte sich der Anteil der Bevölkerung, der in einer Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind lebt, zwischen 1996 und 2019 von 42,2 auf 36,7 Prozent – im Vergleich zu Ostdeutschland fiel der Rückgang nur halb so hoch aus (5,4 gegenüber 10,8 Prozentpunkten). Am größten war der Rückgang in Westdeutschland in Bayern, wo 1996 noch 43,6 Prozent der Bevölkerung in einer Familie lebten, 2019 aber nur 36,8 Prozent (minus 6,8 Prozentpunkte). Hamburg war bei dem Vergleich der Jahre 1996/2019 das einzige Bundesland, in dem sich der entsprechende Anteil erhöht hat – von 34,9 auf 36,7 Prozent (plus 1,8 Prozentpunkte).
Neben dem Rückgang des Anteils der in Familien lebenden Bevölkerung ist auch die absolute Zahl der Familien in Deutschland zurückgegangen. Zwischen April 1996 und 2019 sank sie von 9,4 auf 8,2 Millionen (minus 13,2 Prozent). Allerdings waren es 2019 etwa genauso viele Familien wie 2009 – dabei schwankte der Wert in diesem Jahrzehnt deutlich. In Ostdeutschland war der Rückgang besonders stark: Die Zahl der Familien reduzierte sich zwischen 1996 und 2019 von 2,2 auf 1,6 Millionen beziehungsweise um 29,2 Prozent (Westdeutschland: minus 8,2 Prozent). Im Jahr 2019 lebte von allen Familien in Deutschland nur knapp jede fünfte in Ostdeutschland (19,2 Prozent), 1996 war es noch knapp jede vierte (23,6 Prozent).
Die Zahl der Familien von Ehepaaren ist zwischen 1996 und 2019 um 25,4 Prozent gesunken – von 7,7 auf 5,7 Millionen (2015: 5,5 Mio.). Die Zahl der Familien von unverheirateten Paaren hat sich hingegen von 452.000 auf 942.000 mehr als verdoppelt (plus 108,4 Prozent). Die Zahl der Alleinerziehenden stieg von 1,3 Millionen im Jahr 1996 auf gut 1,5 Millionen im Jahr 2019 (plus 16,9 Prozent). Im Jahr 2015 gab es allerdings noch 1,6 Millionen Familien von Alleinerziehenden – 120.000 mehr als 2019.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Kinder sind hier ledige Personen ohne Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht im Mikrozensus prinzipiell nicht, als Familien gelten hier jedoch ausschließlich Eltern-Kind-Gemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen und gegebenenfalls weiteren minder- oder volljährigen Kindern im Haushalt.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner bzw. einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.
Grundlage für die Darstellung ist hier die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Bei der Bevölkerung in Privathaushalten wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Es wird mit rund 810.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu seinen Arbeits- und Lebensbedingungen befragt.
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