Seit vielen Jahrzehnten nimmt die durchschnittliche Zahl der Haushaltsmitglieder je Haushalt ab. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt inzwischen in Ein- oder Zweipersonenhaushalten (2019: 54,5 Prozent) und weniger als ein Zehntel der Bevölkerung lebt in einem Haushalt mit fünf oder mehr Mitgliedern (2019: 9,3 Prozent). Im Jahr 2019 waren 42,3 Prozent aller Haushalte Einpersonenhaushalte und in nur 3,5 Prozent der Haushalte lebten fünf oder mehr Personen. Weiter wohnten 2015 in 72 Prozent der Haushalte in Deutschland ausschließlich Personen einer Generation und lediglich rund 28 Prozent waren Mehrgenerationenhaushalte.
Fakten
Die Haushalte in Deutschland werden tendenziell immer kleiner – dies ist seit Beginn der statistischen Erfassung Ende der 1950er-Jahre zu beobachten. Seit Mitte der 1970er-Jahre sind die Einpersonenhaushalte der häufigste Haushaltstyp. Allein zwischen 1991 und 2019 nahm ihre Zahl von 11,9 auf 17,6 Millionen zu. Der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten stieg in diesem Zeitraum von 33,6 auf 42,3 Prozent. Nicht so ausgeprägt, aber kontinuierlich erhöhte sich zwischen 1991 und 2014 auch der Anteil der Zweipersonenhaushalte von 30,8 auf 34,4 Prozent. Bis 2019 sank er jedoch auf 33,2 Prozent.
Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen sind dagegen beständig gesunken – zusammen von 30,5 auf 21,0 Prozent aller Haushalte. Haushalte mit fünf oder mehr Personen, die 1970 noch einen Anteil von 12,9 Prozent an allen Haushalten in Westdeutschland hatten, machten im Jahr 2019 in Deutschland nur noch 3,5 Prozent aus (Westdt.: 3,8 Prozent / Ostdt. und Berlin: 2,2 Prozent).
Das Statistische Bundesamt benennt mehrere Ursachen für diese Entwicklung: Zum einen demografische Faktoren wie den Rückgang der Geburtenziffer und die Zunahme der Lebenserwartung. Beides trägt zur Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße bei. Niedrige Geburtenziffern bedeuten im Durchschnitt eine geringere Kinderzahl je Elternpaar und die steigende Lebenserwartung, bei gleichzeitiger Zunahme der gesunden Lebensjahre, führt dazu, dass ältere Menschen länger selbstständig in Ein- oder Zweipersonenhaushalten leben. Weiter resultieren aus dem Heiratsverhalten bzw. der immer späteren Familiengründung mehr Ein- oder Zweipersonenhaushalte bei den jungen Menschen. Schließlich haben die Binnenwanderungsströme – ausgelöst vor allem durch die Arbeitsplatzsuche – insbesondere in Ostdeutschland viele Mehrpersonenhaushalte geteilt.
Im Jahr 2019 lebten 17,6 Millionen Personen in einem Einpersonenhaushalt – das entsprach 21,2 Prozent der Bevölkerung. Genau ein Drittel der Bevölkerung lebte 2019 in einem Zweipersonenhaushalt – 27,6 Millionen Personen. Zu dritt beziehungsweise zu viert in einem Haushalt wohnten jeweils rund 15 Millionen Personen (17,9 bzw. 18,3 Prozent). Schließlich lebten im Jahr 2019 7,7 Millionen Personen in einem Haushalt mit fünf oder mehr Personen (9,3 Prozent).
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 lebten in knapp 72 Prozent der Haushalte in Deutschland ausschließlich Personen einer Generation und rund 28 Prozent waren Mehrgenerationenhaushalte – davon lebte bei 26,9 Prozent die mittlere Generation mit ledigen Kindern zusammen (11 Mio. Haushalte), bei 0,7 Prozent lebte die mittlere Generation mit den Eltern zusammen (266.000 Haushalte) und bei 0,5 Prozent handelte es sich um Haushalte mit drei oder mehr Generationen (209.000 Haushalte). Laut Mikrozensus gibt es in Deutschland immer weniger Haushalte, in denen drei oder mehr Generationen unter einem Dach leben. In Westdeutschland wohnten im Jahr 1972 noch in 768.000 Haushalten Eltern mit Kindern, deren Großeltern sowie in seltenen Fällen auch deren Urgroßeltern zusammen. 1995 galt dies in Deutschland nur noch für rund 351.000 Haushalte. 2015 gab es – wie oben beschrieben – noch 209.000 Haushalte mit drei oder mehr Generationen. Der Anteil der Haushalte mit drei oder mehr Generationen an allen Haushalten sank entsprechend von 3,3 Prozent im Jahr 1972 in Westdeutschland auf 1,0 bzw. 0,5 Prozent in den Jahren 1995 bzw. 2015 in Deutschland.
Auch zukünftig erwartet das Statistische Bundesamt eine Fortsetzung des Trends zu kleineren Haushalten: Nach Ergebnissen der Haushaltsvorausberechnung wird der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten bis zum Jahr 2040 auf 45,3 Prozent steigen (2019: 42,3 Prozent). Der Anteil der Zweipersonenhaushalte wird sich nach den Berechnungen zunächst leicht erhöhen, dann aber 2040 – wie 2019 – bei 33,2 Prozent liegen. Bei allen anderen hier betrachteten Haushaltstypen werden die Anteile zwischen 2019 und 2040 rückläufig sein: Bei Haushalten mit drei Personen von 11,9 auf 10,3 Prozent, bei vier Personen von 9,1 auf 8,1 Prozent und bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen von 3,5 auf 3,1 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Kinder sind hier ledige Personen ohne Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Bevölkerung in Privathaushalten: Für die Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zugrunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltsmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel in Altenheimen) wird nicht berücksichtigt. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich. So ist zum Beispiel der abwesende Haupteinkommensbezieher des Haushalts, der in einer anderen Gemeinde arbeitet und dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehöriger von zwei Haushalten. Einmal zählt er zum Haushalt seiner Familie, zum anderen bildet er als Untermieter einen weiteren Haushalt. Da an jedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch genommen werden, wird üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Jedoch sollten je nach Fragestellung ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz betrachtet werden, um Mehrfachzählungen zu vermeiden.
Für die künftige Entwicklung der Privathaushalte ist die Alters- und Geschlechtsstruktur der Haushaltsmitglieder in den Jahren 2019 bis 2040 maßgeblich. Dieser liegen die Annahmen bzw. Ergebnisse der Variante 2 der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zugrunde: Moderate Entwicklung der Geburtenhäufigkeit, der Lebenserwartung und der (Zu-)Wanderung (Variante 2 / G2-L2-W2). Bei der sogenannten und hier abgebildeten Trendvariante der Haushaltsvorausberechnung wird davon ausgegangen, dass sich das Haushaltsbildungsverhalten entlang bisher beobachteter Trends entwickelt. Gleichzeitig werden Verhaltensänderungen – wie zum Beispiel die seit einigen Jahren zu beobachtende Zunahme der Eheschließungen und Geburten – berücksichtigt.
Hinweis: Die langfristigen Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Prognosen, sondern liefern "Wenn-Dann-Aussagen". Sie gehen vom gegenwärtigen Altersaufbau aus und setzen die jeweils beschriebenen Annahmen um.
Weitere Informationen zur Bevölkerungsvorausberechnungen finden Sie