Bei gut 1,5 Millionen Alleinerziehenden im Jahr 2019 lebte mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt – bei 1,34 Millionen Müttern und bei 185.000 Vätern. Die beiden größten Gruppen unter den Alleinerziehenden-Haushalten waren dabei die alleinerziehenden Mütter mit einem Kind bzw. mit zwei Kindern (48,3 bzw. 29,9 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familienhaushalten lag in Westdeutschland im Jahr 2019 bei 12,0 Prozent und in Ostdeutschland bei 18,6 Prozent.
Fakten
Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 1,34 Millionen alleinerziehende Mütter und 185.000 alleinerziehende Väter mit mindestens einem minderjährigen Kind. Deutlich mehr als die Hälfte der 1,52 Millionen Alleinerziehenden hatte ein Kind (56,0 Prozent), ein Drittel hatte zwei Kinder (33,3 Prozent) und gut jede zehnte alleinerziehende Person hatte drei und mehr Kinder (10,8 Prozent). Dabei gilt für das zweite Kind bzw. weitere Kinder keine Altersbegrenzung, diese Kinder können also unter 18 Jahre oder 18 Jahre oder älter sein. Der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren an allen Familienhaushalten lag 2019 bei 13,2 Prozent (1996: 9,9 Prozent).
Die größte Gruppe unter den 1,52 Millionen Alleinerziehenden-Haushalten war im Jahr 2019 mit 48,3 Prozent die der alleinerziehenden Mütter mit einem Kind. An zweiter Stelle standen mit 29,9 Prozent die alleinerziehenden Mütter mit zwei Kindern. Mit großem Abstand folgten die alleinerziehenden Mütter mit drei und mehr Kindern sowie die alleinerziehenden Väter mit einem Kind (9,7 bzw. 7,7 Prozent).
In Westdeutschland erhöhte sich die Zahl der Alleinerziehenden (mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) zwischen April 1996 und 2019 von 910.000 auf 1,14 Millionen. Das größte Wachstum fand dabei zwischen 1996 und 2006 statt, seitdem sind die Werte weitgehend stabil. Zwischen 1996 und 2019 erhöhte sich die Zahl der alleinerziehenden Väter in Westdeutschland von 125.000 auf 135.000 (plus 8,0 Prozent). Die Zahl der alleinerziehenden Mütter stieg im selben Zeitraum von 785.000 auf eine Million (plus 27,5 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte an allen Familienhaushalten nahm in Westdeutschland zwischen 1996 und 2019 von 9,0 auf 12,0 Prozent zu – dabei liegt der entsprechende Anteil seit 2006 zwischen 11,9 und 13,1 Prozent.
In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) schwankte die Zahl der Alleinerziehenden im Zeitraum 1996 bis 2019 zwischen 369.000 und 421.000. Im Jahr 2019 war die Zahl der Alleinerziehenden nur leicht niedriger als im Jahr 1996 – 387.000 gegenüber 394.000. Allerdings hat sich das Verhältnis zwischen Vätern und Müttern verändert: Im Zweijahresvergleich 1996/2019 hat sich die Zahl der alleinerziehenden Väter um 22,0 Prozent erhöht – von 41.000 auf 50.000. Die Zahl der alleinerziehenden Mütter sank hingegen von 353.000 auf 337.000, was einem Minus von 4,5 Prozent entspricht. Der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren an allen Familienhaushalten lag in Ostdeutschland im Jahr 1996 bei 13,1 Prozent und im Jahr 2019 bei 18,6 Prozent. In den Jahren 2012 bis 2017 lag der Anteil zwischen 18,7 und 20,3 Prozent und damit höher als 2019.
Die Anzahl minderjähriger Kinder ist bei Alleinerziehenden deutlich niedriger als bei Ehepaaren: Die durchschnittliche Zahl der Kinder unter 18 Jahren lag bei den Haushalten von alleinerziehenden Vätern im Jahr 2019 bei 1,33. Bei den alleinerziehenden Müttern lag der Wert bei 1,45. Zum Vergleich: Bei Ehepaaren mit ledigen Kindern unter 18 Jahren lag die durchschnittliche Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Jahr 2019 bei 1,74, bei Lebensgemeinschaften waren es 1,47.
Werden auch die Haushalte von Alleinerziehenden betrachtet, in denen ausschließlich volljährige Kinder leben, steigt die Zahl der Alleinerziehenden-Haushalte von 1,5 auf 2,6 Millionen. In den 2,6 Millionen Alleinerziehenden-Haushalten lebten 2,2 Millionen minderjährige und 1,5 Millionen volljährige Kinder. Das entsprach 16,2 Prozent aller minderjährigen und 26,9 Prozent aller volljährigen Kinder in Deutschland. Insgesamt lebte im Jahr 2019 fast jedes fünfte Kind in Haushalten von Alleinerziehenden (3,7 Mio. / 19,3 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Kinder sind hier ledige Personen ohne Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Grundlage für die Darstellung ist hier die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Bei der Bevölkerung in Privathaushalten wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Es wird mit rund 810.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu seinen Arbeits- und Lebensbedingungen befragt.