Im Jahr 2019 lebte weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland in einer Familie (48,3 Prozent). 1996 waren es noch 56,6 Prozent. Auf der anderen Seite stieg der Anteil der in Paargemeinschaften ohne Kinder lebenden Bevölkerung von 25,9 auf 28,9 Prozent und – noch stärker – der Anteil der alleinstehenden Bevölkerung von 17,5 auf 22,8 Prozent.
Fakten
Im Jahr 2010 lebte in Deutschland das erste Mal weniger als die Hälfte der Bevölkerung in einer Familie (49,6 Prozent). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war der Anteil 2019 mit 48,3 Prozent nochmals niedriger. In Westdeutschland sank der Anteil der in einer Familie lebenden Personen an der Gesamtbevölkerung zwischen April 1996 und 2019 von 56,2 auf 49,6 Prozent. In Ostdeutschland war der Rückgang noch deutlich stärker: Der Anteil reduzierte sich im selben Zeitraum von 57,8 auf 42,9 Prozent.
Von den 39,6 Millionen Personen, die 2019 in Deutschland in einer Familie lebten, waren 19,1 Millionen Kinder und 20,5 Millionen Eltern oder Elternteile, die gemeinsam mit ihren minder- und/oder volljährigen Kindern in einem Haushalt lebten (23,3 bzw. 25,0 Prozent der Bevölkerung). Gut drei Viertel der 20,5 Millionen Elternteile waren Ehefrauen oder -männer (15,8 Mio. / 76,9 Prozent), 2,1 Millionen waren Lebenspartner oder -partnerinnen (10,4 Prozent) und 2,6 Millionen alleinerziehende Elternteile (12,7 Prozent). Von den 19,1 Millionen Kindern lebten 13,8 Millionen in Haushalten von Ehepaaren (72,4 Prozent), 1,6 Millionen Kinder lebten in Haushalten von Lebensgemeinschaften (8,3 Prozent) und fast jedes fünfte Kind lebte in Haushalten von Alleinerziehenden (3,7 Mio. / 19,3 Prozent).
23,7 Millionen Personen bzw. 28,9 Prozent der Bevölkerung lebten im Jahr 2019 in einer Paargemeinschaft ohne Kinder. Entweder lebten sie als Ehepaar (19,3 Mio. Personen) oder als nichteheliche Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt zusammen (4,4 Mio. Personen). Zu dieser Personengruppe gehören neben dauerhaft kinderlosen Paaren auch solche, die noch keine Kinder haben oder deren Kinder das Elternhaus bereits verlassen haben. Weiter zählen zu den Paaren ohne Kinder auch solche Paare, deren Kinder noch im gemeinsamen Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben.
Deutlich mehr als jede fünfte Person war im Jahr 2019 alleinstehend (22,8 Prozent der Bevölkerung/ 18,7 Mio.). Sie wohnten also ohne eigene Kinder und ohne Lebenspartner oder -partnerin in einem Haushalt. In einem Einpersonenhaushalt lebten dabei 20,8 Prozent der Bevölkerung (17,1 Mio. Personen). In einem Mehrpersonenhaushalt, aber ohne eigene Kinder und ohne Lebenspartner (zum Beispiel Studenten-Wohngemeinschaft), wohnten 1,9 Prozent der Bevölkerung (1,6 Mio. Personen).
Der Anteil der in Familien lebenden Bevölkerung (Eltern, Elternteile, Kinder) lag im Jahr 2019 bei 48,3 Prozent und damit 8,2 Prozentpunkte niedriger als im April 1996 (56,6 Prozent). Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der in Paargemeinschaften ohne Kinder lebenden Bevölkerung von 25,9 auf 28,9 Prozent (plus 3,0 Prozentpunkte) und erhöhte sich der Anteil der alleinstehenden Bevölkerung von 17,5 auf 22,8 Prozent (plus 5,2 Prozentpunkte).
Neben dem Rückgang des Anteils der in Familien lebenden Bevölkerung ist auch die absolute Zahl der Familien zurückgegangen: Im Jahr 2019 gab es 11,6 Millionen Familien in Deutschland (einschließlich der Familien ohne minderjährige Kinder). Im April 1996 lag die Zahl der Familien noch bei 13,2 Millionen – das entspricht einem Rückgang von 12,1 Prozent. Werden nur die Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren betrachtet, fiel die Zahl der Familien im selben Zeitraum von 9,4 auf 8,2 Millionen (minus 13,2 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Kinder sind hier ledige Personen ohne Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner bzw. einer Partnerin in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.
Grundlage für die Darstellung ist hier die Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Bei der Bevölkerung in Privathaushalten wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Es wird mit rund 810.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu seinen Arbeits- und Lebensbedingungen befragt.