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Mindestlohn

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Jobs, die nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden und Jobs mit Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, in Tausend, 2016 bis 2019

Jobs, die nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden und Jobs mit Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, in Tausend, 2016 bis 2019

Jobs, die nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden und Jobs mit Bezahlung unterhalb des Mindestlohns (Bruttostundenverdienst), in abs. Zahlen, 2016 bis 2019

Quelle: Statistisches Bundesamt: www.destatis.de
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Anfang 2015 wurde in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt, der zunächst bei 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde lag (seit 01.01.2020: 9,35 Euro). Im April 2019 wurden deutschlandweit 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt – 3,5 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse (Ostdt.: 5,2 Prozent / Westdt.: 3,2 Prozent). Rund 61 Prozent aller Mindestlohnbezieher im April 2019 waren Minijobber. Insbesondere bei den unteren zehn Prozent der Lohnempfänger führte der Mindestlohn zu einer Steigerung der vereinbarten realen Bruttostundenlöhne.

Fakten

Mit dem Mindestlohngesetz wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Mindestlohn gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (siehe "Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen"). Das Mindestlohngesetz sah zunächst einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde vor. Seitdem wurde er dreimal erhöht und liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro.

Im Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Da die Bundesregierung der Empfehlung gefolgt ist, wird der Mindestlohn in vier Stufen auf 10,45 Euro (zum 1. Juli 2022) angehoben.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im April 2019 deutschlandweit 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro bezahlt. Das entspricht 3,5 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Gleichzeitig hatten 527.000 Jobs beziehungsweise 1,3 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Im April 2018 lagen rechnerisch noch 2.491.000 Jobs unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes. Verglichen mit April 2019 haben demnach knapp 2,0 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro profitiert.

Wie bereits in den vergangenen Jahren war auch 2019 der Anteil der Beschäftigten, die mit dem Mindestlohn bezahlt wurden, in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland (5,2 gegenüber 3,2 Prozent). Deutschlandweit erhielten im Jahr 2019 mehr Frauen den Mindestlohn als Männer (807 Tsd. gegenüber 614 Tsd.). Schließlich war die Zahl der Minijobber (geringfügig entlohnte Beschäftigung), die 2019 mit dem Mindestlohn bezahlt wurden, mit 871.000 deutlich höher als die der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zusammen (209 bzw. 342 Tsd.).

Bezogen auf die gezahlten Bruttostundenlöhne waren nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor allem die unteren zehn Prozent der Lohnempfänger zwischen 1998 bis 2006 von Reallohnverlusten betroffen. In den Folgejahren stagnierten die Löhne oder stiegen nur leicht. Mit der Einführung des Mindestlohns wurden dann überdurchschnittliche Lohnsteigerungen erzielt.

Grundsätzlich führt eine Erhöhung des Stundenlohns nur dann zu höheren Einkommen, wenn nicht gleichzeitig die Arbeitszeit sinkt bzw. wenn auch alle geleisteten Stunden bezahlt werden. Bei der Frage, ob der Mindestlohn zur Reduzierung von Armut beiträgt, ist neben der wöchentlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen, dass zum einen nur ein Teil der armutsgefährdeten Personen überhaupt erwerbstätig ist (2019: 26,1 Prozent) und zum anderen nur ein Teil der Mindestlohnbezieher in armutsgefährdeten Haushalten lebt.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Informationen zum Thema Niedriglohn erhalten Sie Interner Link: hier...

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz

  • ehrenamtlich tätige Personen

  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung

  • Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz

  • Selbstständige

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt

Weitere Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a640-ml-broschuere.html

Informationen zu den branchenspezifischen Mindestlöhnen in Deutschland (Stand: August 2020) erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/Tabellen/mindestlohn-deutschland.html

Mindestlohn

Jobs, die nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden und Jobs mit Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, 2016 bis 2019

April 2016 April 2017 April 2018 April 2019
Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse
in Tsd.
insgesamt 37.745 38.315 39.396 40.885
Westdeutschland 1 32.660 33.176 34.290 35.640
Ostdeutschland 5.085 5.139 5.106 5.246
Bruttostundenverdienstspanne
mit geltendem Mindestlohn 2019 2
in Tsd.
Anzahl der
Beschäftigungsverhältnisse
326 334 383 1.421
davon:
Westdeutschland 1 241 262 305 1.147
Ostdeutschland 85 71 78 275
durchschnittliche Arbeitsstunden
je Woche
22,5 22,2 19,2 16,0
Bruttostundenverdienst
unter 2019 geltendem Mindestlohn 2
in Tsd.
Anzahl der
Beschäftigungsverhältnisse
4.187 3.582 2.491 527
davon:
Westdeutschland 1 3.220 2.776 1.999 468
Ostdeutschland 967 806 492 58
durchschnittliche Arbeitsstunden
je Woche
19,1 18,4 17,4 23,3

Fußnote: 1 einschließlich Berlin

Fußnote: 2 Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage.
Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, wird um die Bruttostundenverdienstgrenze "Mindestlohn 2019" ein Intervall gelegt (> 9,14 € und ≤ 9,23 €).

Quelle: Statistisches Bundesamt: www.destatis.de

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