Nicht alle Arbeitslosen erhalten Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Auf der anderen Seite sind nicht alle Personen, die Leistungen beziehen, arbeitslos. Beim Arbeitslosengeld II ist die Zahl der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten sogar deutlich höher als die der arbeitslosen (2020: 2,3 gegenüber 1,6 Mio.). Beim Arbeitslosengeld (AlgA) waren von den gut eine Million Leistungsbeziehenden im Jahr 2020 rund 889.000 arbeitslos.
Fakten
Im Jahr 2020 lag die Zahl der Arbeitslosen bei 2.695.444, also bei knapp 2,7 Millionen [siehe Ring auf der linken Seite der Grafik]. Von den 2,7 Millionen Arbeitslosen bezogen etwa 1,6 Millionen Arbeitslosengeld II (Alg II) und 889.000 Arbeitslosengeld (AlgA). Rund 84.000 Personen waren sogenannte Aufstocker, also Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten. 304.000 der 2,7 Millionen Arbeitslosen haben weder AlgA noch Alg II bezogen – zum Beispiel wegen Sperrzeiten beim AlgA oder weil das Einkommen des Partners zu hoch ist, um Anspruch auf Alg II zu haben.
Bei diesen Zahlen ist immer zu beachten, dass es sich bei den Arbeitslosen nicht um eine statische Gruppe handelt. Im Gegenteil kommt es jeden Monat zu massenhaften Abgängen und Zugängen. So wurden im Jahr 2020 gut 6,4 Millionen Personen arbeitslos und knapp 6,0 Millionen Personen verließen den Kreis der Arbeitslosen. Dasselbe gilt für die Leistungsbeziehenden. Beispielsweise gab es beim Arbeitslosengeld im Jahr 2020 insgesamt 2,36 Millionen Zugänge und für 2,05 Millionen Personen endete der AlgA-Bezug.
Neben den 889.000 arbeitslosen Beziehern von Arbeitslosengeld (AlgA) gab es im Jahr 2020 noch gut 122.000 nicht arbeitslose AlgA-Empfänger [siehe blauen Ring in der Grafik]. Letztere waren arbeitsunfähig, betreuten erkrankte Kinder, ihre Leistungsfähigkeit war gemindert oder sie waren Bezieher von Teilarbeitslosengeld oder Teilnehmer an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Beim Arbeitslosengeld II ist die Zahl der nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten mit rund 2,3 Millionen sogar deutlich höher als die der arbeitslosen Leistungsberechtigten mit knapp 1,6 Millionen [siehe grünen Ring in der Grafik]. Von den 2,3 Millionen nicht arbeitslosen Leistungsberechtigten waren gut 930.000 erwerbstätig und 1,4 Millionen waren beispielsweise erwerbsfähige Personen, die kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden [hellgrüne Segmente].
Das Alg II ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende und wird von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – abgekürzt: ELB – zur Sicherung des Existenzminimums bezogen. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, also vor allem Kinder unter 15 Jahren, erhalten Sozialgeld [siehe Ring auf der rechten Seite der Grafik].
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld (Alg) erhalten Sie
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten Sie
Weitere Informationen zum Zugang und Abgang an Arbeitslosen erhalten Sie
Das Arbeitslosengeld (AlgA) ist eine beitragsfinanzierte und in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben. In den meisten Fällen ist die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn die arbeitslose Person in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Weiter muss die arbeitslose Person mindestens 15 Stunden pro Woche eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben können und diese auch suchen. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der vorherigen Versicherungspflicht und dem Lebensalter. Grundlage für Höhe des Arbeitslosengeldes ist das Arbeitsentgelt (Gehalt), das der oder die Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erzielt hat. Die rechtlichen Grundlagen für das Alg enthält das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Im Gegensatz zum AlgA ist das Arbeitslosengeld II (Alg II) Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Arbeitslosengeld II können alle Personen erhalten, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und die das 15. Lebensjahr vollendet und die von Jahrgang zu Jahrgang verschiedene Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren (§ 7a SGB II) noch nicht erreicht haben. Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist somit keine Voraussetzung für den Bezug. Und auch die Höhe der Leistung wird nicht vom vorherigen Arbeitsentgelt bestimmt. Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld II enthält das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).