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Armutsgefährdungsquoten nach Bundesländern | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Armutsgefährdungsquoten nach Bundesländern

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Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, gemessen am Bundesmedian, 2005 und 2019

Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, gemessen am Bundesmedian, 2005 und 2019

Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, gemessen am mittleren Einkommen auf Bundesebene (Bundesmedian), 2019

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus
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Ausgehend vom mittleren Einkommen in Deutschland war im Jahr 2019 in Bremen ein Viertel der Bevölkerung armutsgefährdet. In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin galt dies für rund ein Fünftel. Am niedrigsten sind die Armutsgefährdungsquoten in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Wenn jedes Bundesland für sich betrachtet wird, waren 2019 die Armutsgefährdungsquoten in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin am höchsten. Am niedrigsten war der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung in Thüringen und Sachsen.

Fakten

Im Jahr 2019 waren in Deutschland 15,9 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, das heißt, dass ihnen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung standen (medianes Nettoäquivalenzeinkommen). Ausgehend vom mittleren Einkommen in Deutschland war im Jahr 2019 in Bremen ein Viertel der Bevölkerung armutsgefährdet (24,9 Prozent). In Sachsen-Anhalt (19,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (19,4 Prozent) und Berlin (19,3 Prozent) galt dies für rund ein Fünftel der Bevölkerung. Am niedrigsten waren die Armutsgefährdungsquoten im Jahr 2019 in Bayern (11,9 Prozent), Baden-Württemberg (12,3 Prozent), Schleswig-Holstein (14,5 Prozent) sowie in Hamburg (15,0 Prozent).

Bezogen auf den Zeitraum 2005 bis 2019 nahm die Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen insgesamt am stärksten zu. Die Quote stieg von 14,4 auf 18,5 Prozent – also um 4,1 Prozentpunkte bzw. um 28,5 Prozent. Deutlich erhöht hat sich die Armutsgefährdungsquote auch in Hessen (+3,4 %-Punkte / +26,8 %), Bremen (+2,6 %-Punkte / +11,7 %), Baden-Württemberg (+1,7 %-Punkte / +16,0 %) und Niedersachsen (+1,6 %-Punkte / +10,3 %). Hingegen hat sich der Anteil armutsgefährdeter Personen in den ostdeutschen Flächenländern am stärksten verringert. In Mecklenburg-Vorpommern sank die Armutsgefährdungsquote zwischen 2005 und 2019 von 24,1 auf 19,4 Prozent (-4,7 %-Punkte / -19,5). Darauf folgen Brandenburg (-4,0 %-Punkte / -20,8), Thüringen (-2,9 %-Punkte / -14,6), Sachsen-Anhalt (-2,9 %-Punkte / -12,9) und Sachsen (-2,0 %-Punkte / -10,4).

Der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung der Bundesländer fällt deutlich anders aus, wenn die Berechnung der Armutsgefährdungsquote auf dem mittleren Einkommen des jeweiligen Landes basiert (Landesmedian), wenn also jedes Bundesland für sich betrachtet wird. Bei diesem Ansatz waren 2019 die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin die Bundesländer mit dem höchsten Anteil armutsgefährdeter Personen (18,5, 17,9 bzw. 17,8 Prozent). Darauf folgten das Saarland (17,1 Prozent), Hessen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 17,0 Prozent). Am niedrigsten war der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung in vier ostdeutschen Bundesländern. Die Werte lagen dabei zwischen 12,4 Prozent in Thüringen und 13,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus galten im Jahr 2019 Einpersonenhaushalte dann als armutsgefährdet, wenn ihr verfügbares Einkommen bei weniger als 1.074 Euro pro Monat lag (Westdeutschland: 1.100 Euro / Ostdeutschland: 986 Euro). Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Grenze bei 2.256 Euro (Westdeutschland: 2.311 Euro / Ostdeutschland: 2.070 Euro).

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Bei der Einkommensberechnung werden sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte berücksichtigt, die durch das Zusammenleben entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.

Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.

Weitere Informationen zur Armutsgefährdungsquote und zur Gewichtung der Einkommen erhalten Sie Interner Link: hier...

2012 und 2019 bzw. ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe im Berichtsjahr 2016 sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Armutsgefährdungsquoten nach Bundesländern

Anteil der armutsgefährdeten Personen in Prozent, gemessen am Bundesmedian sowie am Landes- bzw. regionalen Median, 2005, 2012 und 2019

Basis:
Mittleres Einkommen 1
auf Bundesebene
Basis:
Mittlere Einkommen 1
auf Länderebene/
regionaler Ebene
2005 2012 2019 2005 2012 2019
Bremen 22,3 22,9 24,9 17,3 18,3 18,5
Sachsen-Anhalt 22,4 21,1 19,5 14,9 14,0 14,8
Mecklenburg-
Vorpommern
24,1 22,8 19,4 14,6 13,2 13,4
Berlin 19,7 20,8 19,3 16,1 15,2 17,8
Nordrhein-Westfalen 14,4 16,3 18,5 14,6 15,4 17,0
Sachsen 19,2 18,8 17,2 13,7 11,9 12,5
Niedersachsen 15,5 15,7 17,1 15,1 15,2 16,0
Thüringen 19,9 16,8 17,0 13,2 10,8 12,4
Saarland 15,5 15,4 17,0 13,6 14,6 17,1
Hessen 12,7 13,3 16,1 15,3 15,9 17,0
Rheinland-Pfalz 14,2 14,6 15,6 15,3 15,8 16,5
Brandenburg 19,2 18,1 15,2 14,3 14,4 13,3
Hamburg 15,7 14,8 15,0 17,4 17,6 17,9
Schleswig-Holstein 13,3 13,8 14,5 14,5 15,4 15,9
Baden-Württemberg 10,6 11,1 12,3 13,8 14,6 15,6
Bayern 11,4 11,0 11,9 14,0 14,1 14,7
   
Deutschland 14,7 15,0 15,9 14,7 15,0 15,9
Ostdeutschland 20,4 19,6 17,9 14,3 13,0 13,8
Westdeutschland 13,2 13,9 15,4 14,8 15,4 16,4

Fußnote: 1 um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
2012 und 2019 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe im Berichtsjahr 2016 sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus

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