Die von privaten Haushalten verwendete Energie und das dabei emittierte CO₂ werden besteuert. Elektrischer Strom und Energieträger, die private Haushalte zum Beispiel für Individualverkehr, zum Heizen oder für den Betrieb elektrischer Geräte nutzen, werden in Deutschland im Wesentlichen von der Stromsteuer sowie der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) erfasst. Darüber hinaus wirken die seit dem Jahr 2021 eingeführten nationalen Emissionszertifikate, die häufig auch als CO₂-Steuer bezeichnet werden, in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für die privaten Haushalte, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, wie eine Erhöhung der Energiesteuer.
Diese Steuern und Zertifikate erhebt der Staat nicht direkt bei den Haushalten. Eigentlicher Steuerschuldner ist das Unternehmen, das den elektrischen Strom beziehungsweise die Kraftstoffe in Verkehr bringt. Steuerdestinatar, also diejenige Einheit, die von der Steuer belastet werden soll, sind aber die Kraftstoffnutzenden beziehungsweise Stromverbrauchenden. Die Steuern werden auch regelmäßig über den Preis an diese Einheiten weitergegeben. Daher werden in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen diese Steuern und die Kosten für die Emissionszertifikate so behandelt, als ob der private Haushalt der Steuerschuldner wäre.
Sowohl das Aufkommen der Summe aus Stromsteuer und Energiesteuer für inländische private Haushalte als auch der von ihnen zu tragende Anteil am Gesamtaufkommen dieser Steuern ist zwischen 2010 und 2021 kontinuierlich zurückgegangen: Betrugen die genannten Werte 2010 noch 25,5 Milliarden Euro beziehungsweise 56 % des Gesamtaufkommens beider Steuern, so lagen sie im Jahr 2021 bei 21,0 Milliarden Euro beziehungsweise 48 %. Damit hat sich der Anteil, der hier den privaten Haushalten an den genannten Steuern direkt zugeordnet wird, zwar verringert. Er war aber immer noch deutlich höher als die Anteile der privaten Haushalte am Energieverbrauch beziehungsweise an den CO₂-Emissionen der gesamten Volkswirtschaft (siehe Interner Link: Abbildung 3).
Die CO₂-Emissionen, die durch die Verbrennung von Energieträgern wie Diesel, Benzin oder Gas bei kleineren Emittenten entstehen, müssen seit dem Jahr 2021 erstmals zusätzlich zur Steuer auf die jeweiligen Energieträger durch kostenpflichtige nationale Emissionszertifikate ausgeglichen werden. Mit rund 4,0 Milliarden Euro trugen die inländischen privaten Haushalte im Jahr 2021 zu 53 % der Einnahmen aus diesen nationale Emissionszertifikaten bei. Dieser vergleichsweise hohe Anteil gegenüber demjenigen bei der Strom- und Energiesteuer erklärt sich dadurch, dass für CO₂-Emissionen von industriellen Großanlagen und von Verkehrsflugzeugen diese nationalen Zertifikate nicht benötigt werden.
Die Emissionen von CO₂ und allen anderen Treibhausgasen, die diese Anlagen verursachen, werden aber zusätzlich zur Energiebesteuerung von europäischen Emissionszertifikaten erfasst: Nach europarechtlichen Vorgaben waren von den knapp 900 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten inländischer Emissionen im Jahr 2021 rund 360 Millionen Tonnen durch europäische Emissionszertifikate auszugleichen. Abzüglich von Zertifikaten, die insbesondere dem Verarbeitenden Gewerbe noch gratis zugeteilt werden, entspricht dies (bewertet zum Emissionszeitpunkt) einem Aufwand von gut 14 Milliarden Euro. Da inländische Anlagen mehr Treibhausgase emittierten als Deutschland im europäischen Kontext zugestanden wird, stammten netto gestellt mehr als die Hälfte der in Deutschland notwendigen Zertifikate aus anderen am Emissionshandel beteiligten Staaten und trugen dort zur Staatsfinanzierung bei.
Anders als bei der Energiesteuer, bei der Brennstoffe zur Verstromung regelmäßig steuerbefreit sind, um nicht mit der Stromsteuer doppelt besteuert zu werden, ist dies bei Emissionszertifikaten nicht der Fall. Somit betraf ein Großteil des Aufwands für europäische Emissionszertifikate den Wirtschaftsbereich Energieversorgung. Es bleibt offen, inwieweit die über 10 Milliarden Euro für diese Zertifikate letztendlich von den Haushalten über die Strom- beziehungsweise Fernwärmepreise zu tragen waren.