Die gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich durch die Multiplikation der zum Zeitpunkt der Verrentung erreichten persönlichen Entgeltpunkte mit dem entsprechenden Rentenwert errechnet. Das Verrentungsalter der unterschiedlichen Rentenarten kann dieses Ergebnis allerdings beeinflussen. Einerseits führt eine frühere Verrentung dazu, dass weniger Jahre Beiträge eingezahlt werden, sodass die Summe der Entgeltpunkte bei früherem Übergang in den Ruhestand geringer ausfällt. Der Effekt einer vergleichsweise niedrigen Rente ist dann besonders stark, wenn die gleiche Person relativ spät angefangen hat, sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, und daher insgesamt nur eine kurze Erwerbskarriere hinter sich gebracht hat.
Zusätzlich wurden steigende Abschläge von den Rentenzahlungen vorgenommen, um die vorzeitigen Rentenarten weniger attraktiv zu gestalten. Wenn Abschläge erhoben werden, dann bemessen sie sich nach der Anzahl der Monate, die eine Rente vor dem Erreichen der Altersgrenze der Regelaltersrente bezogen wird. Diese Abzüge verringern die Rente dauerhaft. Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist deshalb beliebt, weil bei dieser Rente keine Abschläge vom Rentenbetrag abgezogen werden.
Die Höhe der Abschläge ist für Männer und Frauen gleich hoch und gesetzlich festgelegt. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme wird eine Kürzung von 0,3 % vorgenommen. Die frühestens möglichen Altersrenten, die ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden konnten (Rente wegen Arbeitslosigkeit, Altersrente für Frauen und ab 1996 auch die Altersrente nach Altersteilzeit), werden damit für einige Jahrgänge mit maximal 18 % Abschlägen berechnet. Es ist übrigens auch eine spätere Inanspruchnahme der Altersrente nach Erreichen des 65. Lebensjahres möglich. Wenn die Rente über dieses Alter hinaus aufgeschoben wird, dann erhöht sich die Rente um 0,5 % pro Monat.
Die prozentualen Abzüge von der Rente für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente führten vor allem für Männer der Geburtsjahrgänge 1941 bis 1947 und Frauen der Geburtsjahrgänge 1944 bis 1951 zu erheblich niedrigeren Rentenzahlungen, denn die Rente wurde um durchschnittlich über 10 % gemindert. Mit dem Auslaufen der Rentenarten, die einen sehr frühen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichten (wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit) und dem Ende der Altersrente für Frauen ist der durchschnittliche prozentuale Abzug für die Geburtsjahrgänge von 1952 bis 1955 dauerhaft auf 8 % gesunken. Ein weiteres Absinken ist nicht zu erwarten, denn die Berechnung der Rentenarten soll in den nächsten Jahren gleich bleiben. Allerdings können die Abschläge durch freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung finanziell kompensiert werden. Zahlungen mit diesem Ziel haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.