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Alter bei Verrentung: Rechtliche Voraussetzungen und Reformen | Sozialbericht 2024 | bpb.de

Sozialbericht 2024 Vom Datenreport zum Sozialbericht Statistische Daten und sozialwissenschaftliche Analysen Bevölkerung und Demografie Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung: Einleitung Bevölkerungsstand und -entwicklung Altersaufbau, Geburtenentwicklung und Lebenserwartung Wanderungsbewegungen Zukünftige Bevölkerungsentwicklung Eingewanderte und ihre Nachkommen Eingewanderte und ihre Nachkommen: Einleitung Eingewanderte und ihre Nachkommen in Deutschland seit dem Jahr 2005 Demografische Struktur Sozioökonomische Integration Schutzsuchende Situation der Schutzsuchenden aus der Ukraine Binnenwanderung Wanderungsgeschehen allgemein Wanderungen zwischen Kreisen Stadt-Land-Wanderungen Lebenserwartung und Todesursachen Entwicklung der Lebenserwartung Regionale Unterschiede Internationaler Vergleich Todesursachen Künftige Entwicklung der Lebenserwartung Familie, Lebensformen und Kinder Lebensformen in der Bevölkerung und Kinder Formen des Zusammenlebens Eheschließungen und Scheidungen Familien und ihre Strukturen Lebenssituation von Kindern Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kinderlosigkeit Kindertagesbetreuung Betreute Kinder Ganztagsbetreuung Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen Wer geht ab wann in die Kita? Wer hat Bedarf? Sozioökonomische Unterschiede und ihr zeitlicher Verlauf Kita-Ausbau in den vergangenen Jahren Nutzungs- und Bedarfsunterschiede für Kinder unter drei Jahren Nutzungs- und Bedarfsunterschiede für Kinder ab drei Jahren Kinder- und Jugendhilfe: Kinderschutz, erzieherische Hilfen und Adoptionen Kinderschutz und Kindeswohl Hilfe zur Erziehung oder bei (drohender) seelischer Behinderung Adoptionen Infertilität und Reproduktionsmedizin in Deutschland Infertilität und Reproduktionsmedizin in Deutschland: Einleitung Infertilitätserfahrungen im Lebensverlauf Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion Soziale Unterschiede in der Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion Demografische Bedeutung der Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion Lebenswelten queerer junger Menschen Lebenswelten queerer junger Menschen: Einleitung Freundschaften Die Beziehung zur Familie Nutzung von professionellen Beratungs- und Unterstützungs- angeboten Freizeitgestaltung Politische Partizipation Zufriedenheit in verschiedenen Lebensbereichen Wie gut sind wir aufs Alter vorbereitet? Finanzielle Vorsorge Wohnen im Alter Vorsorgedokumente für den Notfall Bildung Bildungsbeteiligung und Bildungsförderung Bildungsbeteiligung und Bildungsförderung: Einleitung Allgemeinbildende und berufliche Schulen Der sozioökonomische Status der Schülerinnen und Schüler Betriebliche Berufsausbildung Pflegeausbildung Hochschulen Bildungsförderung Bildungsniveau der Bevölkerung Weiterbildung Weiterbildung: Einleitung Teilnahme an Weiterbildung Gründe für die Weiterbildungsteilnahme Anbieter von Weiterbildung Arbeitsmarkt und Verdienste Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt: Einleitung Die amtliche Arbeitsmarktstatistik Entwicklung der Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit Erwerbstätige nach Wirtschafts­bereichen und Berufsgruppen Beteiligung am Erwerbsleben Stille Reserve als Teil des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials Teilzeitbeschäftigung Atypische Beschäftigung, ­Normalarbeitsverhältnis und Selbstständigkeit Erwerbstätigkeit als Unterhaltsquelle Registrierte Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen Arbeitszeiten Beschäftigungsstabilität Homeoffice Verdienste Tarifbindung Bruttoverdienste Verdienstunterschied ­zwischen Männern und Frauen Nominal- und Reallohn Niedriglöhne Mindestlohn Wer macht was? Die Verteilung der tatsächlichen und mentalen Sorgearbeit Wer macht was? Die Verteilung der tatsächlichen und mentalen Sorgearbeit: Einleitung Aufteilung der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit in Paarbeziehungen in Deutschland Aufteilung der mentalen Arbeit in Paarbeziehungen in Deutschland Gefühlte Belastungen durch mentale Arbeit Zufriedenheit mit der Auf­teilung tatsächlicher und mentaler Haus- und Familienarbeit Arbeiten von zu Hause: Vereinbarungen, Arbeitsbedingungen, Wohlbefinden und Gesundheit Arbeiten von zu Hause: Vereinbarungen, Arbeitsbedingungen, Wohlbefinden und Gesundheit: Einleitung Verbreitung der Arbeit von zu Hause Wunsch nach Arbeit von zu Hause Einfluss auf die Arbeit von zu Hause Arbeit von zu Hause: Arbeitsbedingungen und Wohlbefinden Homeoffice und das Wohlbefinden von Eltern während der Coronapandemie Homeoffice und das Wohlbefinden von Eltern während der Coronapandemie: Einleitung Wohlbefinden im Zusammenhang mit der Pandemie Nutzung von Homeoffice Zusammenhang zwischen Homeoffice und der Wahrnehmung positiver Aspekte der Pandemiezeit Der Einfluss des Pendelwegs für die Bewertung der Pandemiezeit Rushhour des Lebens: Familien- und Erwerbs­arbeit im Lebensverlauf Rushhour des Lebens: Familien- und Erwerbs­arbeit im Lebensverlauf: Einleitung Die Rushhour des Lebens Ideale Arbeitszeiten für Mütter nach Alter der Kinder Ideale Arbeitszeiten für Väter nach Alter der Kinder Kluft zwischen idealer und tatsächlicher Erwerbsarbeit Hochrechnung der Arbeitsmarktpotenziale Fazit: Entzerrung der Rushhour des Lebens und stärkere Nutzung der Arbeitsmarktpotenziale von Müttern Private Haushalte – Einkommen, Konsum und Zeitverwendung Konsumausgaben, Ausstattung und Internetnutzung privater Haushalte, Überschuldung Konsumausgaben, Ausstattung und Internetnutzung privater Haushalte, Überschuldung: Einleitung Konsumausgaben Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern Internetnutzung Überschuldung und Privatinsolvenz Einkommen, Armutsgefährdung, materielle und soziale Entbehrung Einkommen, Armutsgefährdung, materielle und soziale Entbehrung: Einleitung Einkommen und Einkommensverteilung Armutsgefährdung Materielle und soziale Entbehrung Armut oder soziale Ausgrenzung: der AROPE-Indikator Einkommens­entwicklung und Armut nach Bevölkerungsgruppen – Verteilung, Angleichung und Dynamik Einkommens­entwicklung und Armut nach Bevölkerungsgruppen – Verteilung, Angleichung und Dynamik: Einleitung Einkommensentwicklung und -verteilung Einkommensschichtung und relative Armut Angleichung der Einkommen zwischen Ost- und Westdeutschland Einkommensunterschiede bei Personen mit Migrationshintergrund Armut in verschiedenen Bevölkerungsgruppen Dynamik von Einkommen und Armut Private Vermögen – Höhe, Entwicklung und Verteilung Höhe des Nettovermögens Vermögensungleichheit Zusammensetzung des Vermögens Unterschiede nach Alter und Region Vermögen und Wohneigentum Vermögen nach sozialer Position Die Relevanz von Erbschaften und Schenkungen Vermögen im europäischen Vergleich Ausblick Zeitverwendung Zeitverwendung: Einleitung Zeitverwendung im Überblick Zeitverwendung für bezahlte und unbezahlte Arbeit, Gender Care Gap Einsamkeit Wohnen Wohnsituation und Wohnkosten Wohnverhältnisse privater Haushalte Mieten und Wohnkosten Wohnungslosigkeit Inhalte der neuen Statistik: Auskunftspflicht und Erhebungsmerkmale Ergebnisse der ersten beiden Erhebungen Zentrale Erkenntnisse der ersten beiden Durchführungen der Statistik Sozialstruktur und soziale Lagen Einkommensgerechtigkeit in Deutschland und Europa Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für eine gerechte Einkommensverteilung Ideale und tatsächliche Verteilungsprinzipien in der Wahrnehmung der Menschen Wahrnehmung des eigenen Einkommens als gerecht Gerechtigkeitsbewertung der Einkommensverteilung Soziale Polarisierung in den deutschen Städten Soziale Polarisierung in den deutschen Städten: Einleitung Armutssegregation in den deutschen Städten Bildungs- und Einkommenssegregation Ballung von Armut Armut und Migration Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten, deren Nachkommen und Geflüchteten in Deutschland Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten, deren Nachkommen und Geflüchteten in Deutschland: Einleitung Bildungsabschlüsse von Migrantinnen und Migranten Erwerbsstatus und berufliche Stellung von Migrantinnen und Migranten Erwerbs-, Haushaltseinkommen und Armutsrisikoquote Deutsche Sprachkenntnisse Erfahrung von Benachteiligung, Sorgen, Bleibeabsicht und Überweisungen Gesundheit von Migrantinnen und Migranten Zufriedenheit von Migrantinnen und Migranten Lebenssituation ukrainischer Geflüchteter in Deutschland Lebenssituation ukrainischer Geflüchteter in Deutschland: Einleitung Soziodemografische Struktur der ukrainischen Geflüchteten Kinder und Jugendliche im Betreuungs- und Bildungssystem Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt Spracherwerb und Erwerbstätigkeit Einsamkeit Einsamkeit: Einleitung Entwicklung der Einsamkeit über die Zeit Einsamkeit in Abhängigkeit von demografischen Faktoren Einsamkeit in Abhängigkeit von sozialstrukturellen Merkmalen Gleichstellung Gleichstellung: Einleitung Gleichstellung und Partizipation Gleichstellung, Bildung und Berufswahl Gleichstellung, Erwerbsleben und Einkommen Gleichstellung und Sorgearbeit Gleichstellung und Gesundheit Gesundheit Gesundheits­zustand der Bevölkerung und Ressourcen der Gesundheitsversorgung Diagnose und Behandlung im Krankenhaus Schwerbehinderung Pflege Todesursachen Schwangerschaftsabbrüche Stationäre Versorgung Gesundheitliche Ungleichheit Allgemeiner Gesundheitszustand Morbidität Mortalität und Lebenserwartung Soziale Sicherung und Übergänge in den Ruhestand Soziale Sicherung Sozialbudget Mindestsicherungssysteme Fördersysteme Gestiegenes Rentenalter – stagnierende Rentenhöhen Gestiegenes Rentenalter – stagnierende Rentenhöhen: Einleitung Alter bei Verrentung: Rechtliche Voraussetzungen und Reformen Alter bei Rentenzugang und Rentenhöhe Rentenzugänge 2001 bis 2022 Erwerbsbiografien vor der Rente: Größere und kleinere Lücken überwiegen Weitgehend stagnierende Rentenhöhen Vulnerabilität und Wohlbefinden bei älteren Menschen Vulnerabilität und Wohlbefinden bei älteren Menschen: Einleitung Vulnerabilität bei älteren Menschen in Deutschland Politische und gesellschaftliche Partizipation Politische Integration und politisches Engagement Politische Integration und politisches Engagement: Einleitung Politisches Interesse und politische Partizipation Bindung an Interessen­gruppen und politische Parteien Einstellungen zur Demokratie Akzeptanz der Demokratie als Staatsform Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie bei verschiedenen Bevölkerungs- gruppen Zivilgesellschaftliche Organisa­tionen und zivilgesellschaftliches Engagement Zivilgesellschaftliche ­Organisationen als Infrastruktur des Zivilengagements Zivilgesellschaftliches ­Engagement von Einzelnen Zivilgesellschaftliches ­Engagement nach Bereichen mit Fokus auf Kultur und 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CO₂-Emissi­onen Energieverbrauch und CO₂-Emissionen durch Wohnen Energieverbrauch und CO₂-Emissionen durch Individualverkehr Makroökonomischer und internationaler Kontext Steuerzahlungen privater Haushalte im Zusammenhang mit Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen Energie- und CO₂-Fußabdruck der privaten Haushalte Umsetzung der Sustainable Development Goals in Deutschland Die Agenda 2030 und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Monitoring und Reporting Räumliche Mobilität: (noch) schneller und weiter – die Coronapandemie als Dämpfer Räumliche Mobilität: (noch) schneller und weiter – die Coronapandemie als Dämpfer: Einleitung Verkehrsaufwand und Siedlungstypen Pkw-Verfügbarkeit Der »Kuckuckseffekt« Mobilität in Zeiten des Klimawandels Alles anders nach der Coronapandemie? Klimawandel und Klimaschutz im Bewusstsein der Menschen Klimawandel und Klimaschutz im Bewusstsein der Menschen: Einleitung Ansichten zur Existenz und zu den Ursachen des Klimawandels Sorgen um den Klimawandel und seine Folgen Einstellungen zu Klimaschutzmaßnahmen und persönliche Handlungsbereitschaft Nachspann Kontakt Datengrundlagen Autorinnen und Autoren Impressum

Alter bei Verrentung: Rechtliche Voraussetzungen und Reformen

Tatjana Mika Tino Krickl

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Sozialbericht: Kapitel 9.2.1

Grundsätzlich gibt es vonseiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Erwerbstätigkeit einzustellen und in den Ruhestand überzuwechseln.

Geregelt ist dagegen der frühestmögliche Beginn des Bezugs einer Altersrente. Die einzelnen Altersrentenarten haben jeweils einen gesetzlich festgelegten Namen und bestimmte Bedingungen, unter denen sie erfolgreich beantragt werden können. Kommen zum Zeitpunkt der Antragstellung mehrere Rentenarten in Betracht, dann ist die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet, so zu beraten, dass die günstigste Rentenart mit der höchsten Auszahlungssumme gewählt wird.

Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und kann – mit der Ausnahme von Vertrauensschutzregelungen – frühestmöglich zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze beansprucht werden. Diese Altersgrenze wird für Geburtsjahrgänge ab 1947 vom 65. Lebensjahr stufenweise bis zum Jahrgang 1964 auf das 67. Lebensjahr angehoben. Sie ist der gesetzlich festgelegte Bezugspunkt für alle früher möglichen Rentenübergänge.

Der Bezug einer Rente vor dem gesetzlich normierten Alter für die Regelaltersrente ist in Abhängigkeit der einzelnen vorgezogenen Altersrentenarten an besondere biografische Voraussetzungen geknüpft – etwa das Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl rentenrechtlich relevanter Zeiten, Arbeitslosigkeit oder die Vereinbarung von Altersteilzeit – und wird daher als sozialpolitisches Privileg verstanden. In den hier betrachteten Geburtsjahrgängen konnte die Mehrheit eine der vielen besonderen Optionen der früheren Rente nutzen. Vor allem durch die Abschaffung der frühesten Rentenarten (Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit) und die Einführung von Abschlägen auf den vorzeitigen Rentenbeginn war es politisch gewollt, das Rentenzugangsalter erheblich heraufzusetzen. Für die Rentenversicherung wurde bereits 1992 gesetzlich beschlossen, dass die demografische Entwicklung der steigenden Lebenserwartung eine Erhöhung des Verrentungsalters erforderlich mache.

In den hier dargestellten Rentenzugangsdaten spiegeln sich die Auswirkungen der Rentenreform 1992 (RRG 1992) in Verbindung mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 25. September 1996 wider. Mit diesen Reformen wurde die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen bei den vorgezogenen Altersrenten initiiert und beschleunigt. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme wurde die Rentenhöhe mit einem Abschlag von 0,3 Prozentpunkten je vorgezogenen Monat belegt. Die Rente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für Frauen wurden für ab 1952 Geborene abgeschafft. Die Auswirkung der weiteren, stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre wird ab der Geburtskohorte 1947 sichtbar, die Anhebung bis zur Geburtskohorte 1952 betrug bereits ein halbes Jahr. Für ausgewählte Versichertengruppen wurden bei Vorliegen besonderer Tatbestände Vertrauensschutzregelungen eingeführt, die es diesen Versicherten ermöglichen, ohne beziehungsweise mit einem deutlich niedrigeren Abschlag eine vorgezogene Altersrente zu beanspruchen. Aufgrund des empirischen Schwerpunkts dieses Kapitels wird auf eine detaillierte Darstellung der umfangreichen Vertrauensschutzregelungen verzichtet. Die wichtigsten Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Altersrentenarten und die im Rahmen der Rentenreformen veränderten Altersgrenzen sind in Info 2 dargestellt.

Info 2Zugangsvoraussetzungen der Altersrentenarten

Die früheste Altersrente: Rente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit Vor der Abschaffung dieser vorgezogenen Altersrentenart für ab 1952 Geborene war es erforderlich, dass bis zu bestimmten Stichtagen mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen wurde oder dauerhafte Arbeitslosigkeit vorlag. Darüber hinaus musste in definierten Abschnitten der Biografie ein Mindestmaß an rentenrechtlich definierten Zeiten vorliegen. In der vorliegenden empirischen Betrachtung spiegeln sich vor allem die stufenweisen Anhebungen der Altersgrenzen wider. Die Anhebung vom 60. auf das 65. Lebensjahr erfolgte bereits ab dem Jahrgang 1937 um je einen Monat pro Geburtsmonat, für ab 1942 Geborene war die Anhebung auf das 65. Lebensjahr somit abgeschlossen. Aufgrund dieser Anhebung konnte diese Rentenart zwar weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres beansprucht werden, jedoch mit einem Abschlag von 0,3 Prozentpunkten je vorgezogenen Monat auf die Rentenhöhe. Zwischen den Jahrgängen 1946 und 1949 wurde die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr erhöht.

Die besondere Option für Frauen: Altersrente für Frauen Frauen der Geburtsjahrgänge bis 1951 konnten auch die vorgezogene "Altersrente für Frauen" beantragen. Mit 60 Jahren konnten damit die Frauen in Ruhestand gehen, die seit dem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre gearbeitet hatten und außerdem insgesamt 15 Jahre Versicherungszeiten in ihrem Rentenkonto verbucht hatten. Von den Möglichkeiten des frühen Rentenbeginns war die Altersrente für Frauen damit die am leichtesten zugängliche.

In den vorliegenden Daten ist vor allem die Abschaffung für alle ab 1952 geborenen Frauen sowie die Anhebung der Altersgrenzen vom 60. auf das 65. Lebensjahr sichtbar. Die Anhebung erfolgte ab dem Jahrgang 1940 um je einen Monat pro Geburtsmonat.

Rente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung ist das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung oder der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und die Erfüllung von 35 Jahren Wartezeit. Die Altersgrenze von 60 Jahren wurde für ab 1941 Geborene stufenweise angehoben. Für im Juni bis Dezember Geborene des Jahrgangs 1952 liegt sie bereits bei 63 Jahren und sechs Monaten. Die Erhöhung der Grenze der vorzeitigen Inanspruchnahme beginnt mit dem Jahrgang 1952. Wegen umfangreicher Vertrauensschutzregelungen kamen die angehobenen Altersgrenzen aber für viele Jahrgänge noch nicht zur Anwendung, weshalb diese Rentenart für einige Jahre attraktiver war als andere vorgezogene Altersrentenarten.

Für dauerhaft Beschäftigte: Rente für langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte konnte im Geburtsjahrgang 1941 beziehen, wer das 63. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hatte, allerdings lag die Altersgrenze bereits bei 65 Jahren, für die frühestmögliche Inanspruchnahme wurde mit 63 Jahren ein Abschlag von 7,2 % auf die Rentenhöhe berechnet. Der Jahrgang 1955 musste im gleichen Alter einen Abzug von 9,9 % hinnehmen.

Für durchgängig Erwerbstätige: Rente für besonders langjährig Versicherte Eingeführt wurde diese Altersrentenart im Jahr 2012, als für Geburtsjahrgänge ab 1947 mit der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr begonnen wurde. Der abschlagsfreie Zugang war ab dem 65. Lebensjahr nach Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren möglich.

Mit der Einführung der sogenannten "Rente mit 63" wurde ab Juli 2014 der abschlagsfreie Zugang ab dem 63. Lebensjahr, also zwei Jahre früher, ermöglicht. Zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren wurden außerdem zusätzliche Zeiten angerechnet, sodass mehr Personen die Chance bekamen, diese Rentenart zu beanspruchen. Allerdings konnten nur die Geburtsjahrgänge bis 1952 und jene Personen, die in der zweiten Jahreshälfte 1951 geboren sind, exakt mit Vollendung des 63. Lebensjahres in diese Altersrente wechseln. Das Verrentungsalter dieser Rentenart steigt nun wieder stufenweise auf 65 Jahre für den Geburtsjahrgang 1964.

Die letzte Option: Regelaltersrente Die Anspruchsvoraussetzungen für die Regelaltersrente sind niedrig: Es müssen nur fünf Jahre mit entweder Kindererziehung oder einer Ausbildung, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht erwerbsmäßiger Pflege oder Arbeitslosengeld-I-Bezug nachgewiesen werden. Auch Beiträge aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung oder Zeiten der Arbeitslosigkeit im Bezug von Arbeitslosengeld II bis 2011 zählen zu den fünf Jahren.

Weil fünf Jahre solcher Zeiten in fast allen, auch sehr lückenhaften, Erwerbsbiografien zusammenkommen, haben viele ältere Personen in Deutschland einen – wenn auch oft geringen – Anspruch auf Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf die relativ späte Regelaltersgrenze warten damit vor allem diejenigen, die vergleichsweise wenige Jahre beitragspflichtig gearbeitet haben.

Das Renteneintrittsalter lag in Ostdeutschland in der Geburtskohorte 1941 bei Männern und besonders bei den Frauen deutlich niedriger als in Westdeutschland. In der Kohorte 1941 betrug der Abstand zwischen west- und ostdeutschen Frauen im Durchschnitt 23 Monate, bei Männern 6 Monate. Die ab 1942 Geborenen gingen dann stetig zunehmend später in Rente, wobei der Anstieg in Ostdeutschland stärker war. Am Ende der Zeitreihe gingen ostdeutsche Männer der Kohorte 1955 dann im Schnitt nur noch rund 2 Monate früher in Rente als westdeutsche Männer. Bei den Frauen hat im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland eine noch stärkere Angleichung stattgefunden. Im Jahrgang 1955 betrug dieser Unterschied zwischen den west- und ostdeutschen Frauen nur noch 6 Monate. Der Prozess des späteren Rentenübergangs ist somit mit jedem Geburtsjahrgang weiter fortgeschritten.

Abb 1: Alter beim ersten Bezug der Altersrente bei Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland — in Lebensjahren (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Der Effekt der geänderten Zugangsoptionen war in Ostdeutschland viel stärker als in Westdeutschland und bei ostdeutschen Frauen besonders ausgeprägt. Die ostdeutschen Frauen erlebten von allen Vergleichsgruppen den stärksten Wandel durch die Abschaffung des frühen Rentenzugangs mit 60 Jahren. Schon der Geburtsjahrgang 1945 ging mehr als ein Lebensjahr später in Rente als der Vergleichsjahrgang 1941. Besonders deutlich ist der Sprung vom Jahrgang 1951 auf den Geburtsjahrgang 1952, der über 12 Monate beträgt. Bei den Männern in Ost- und Westdeutschland ging der Prozess der späteren Verrentung über die Geburtsjahre 1941 bis 1955 kontinuierlicher vonstatten. Ab dem Geburtsjahrgang 1952 fand ein verlangsamter, aber stetiger Prozess der Erhöhung statt.

Abb 2: Erhöhung des Alters beim ersten Bezug der Altersrente bei Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland — in Monaten auf Basis des Geburtsjahrgangs 1941 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist hauptsächlich durch die Abschaffung der Möglichkeiten auf den vorzeitigen Bezug einer Altersrente bereits ab 60 Jahren erreicht worden. Im Verlauf der Verrentung der Geburtsjahrgänge 1941 bis 1952 wurden zwei Rentenarten abgeschafft, nämlich die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit, und drei Rentenarten (die Rente für Schwerbehinderte, die Rente für besonders langjährig Versicherte und die Regelaltersrente) zwingend mit einer Erhöhung des ersten möglichen Eintrittsalters verbunden. In der Folge hat sich das durchschnittliche Rentenalter erhöht. Diese Dynamik wurde etwas abgeschwächt, indem mit der Rente für besonders langjährig Versicherte eine neue Rentenart hinzukam, die einen vorzeitigen Rentenzugang vor der Regelaltersrente ermöglichte.

Regulierte Zugänge: Die Altersrentenarten und ihre erwerbsbiografischen Voraussetzungen

Der schrittweise durchgeführten, in der Gesamtwirkung aber radikalen Veränderung liegen die – aus der Perspektive der Betroffenen – gleichzeitig wirksam werdenden Reformen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zugrunde. Für die Rentenversicherung wurde bereits 1992 konstatiert, dass die demografische Entwicklung der steigenden Lebenserwartung eine Erhöhung des Verrentungsalters erforderlich mache. Daher wurde entschieden, die Rente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit für ab 1952 Geborene abzuschaffen. Der sozialstaatlich abgesicherte Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Rente hatte in den Jahrzehnten ab 1989 herausragende biografische Bedeutung für die Gruppen, deren Chancen auf Wiedereinstellung bei Arbeitslosigkeit sehr gering waren. Dies traf und trifft für diejenigen besonders zu, die im Zuge der Umstrukturierung von Betrieben oder Branchen entlassen werden und mit ihrer Qualifikation und Arbeitserfahrung auf dem (regionalen) Arbeitsmarkt kein neues Arbeitsangebot erhalten. Eine solche Umstrukturierung traf besonders Ostdeutsche nach 1990.

Sozialpolitische Entwicklung der Verrentungsalter

Die Erhöhung des Eintrittsalters in Altersrenten wurde durch die schrittweise Anhebung der Abschläge und des frühestmöglichen Eintritts erreicht. Für später, also für ab 1952 geborene Versicherte, ist dann der Bezug einer frühen Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in den meisten Fällen gar nicht mehr möglich, weil die Rentenarten abgeschafft wurden. Die stärksten Veränderungen gibt es für Langzeitarbeitslose, weil die Rente nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit ersatzlos abgeschafft wurde. Bereits ab dem Jahr 2000 wurde die Frühverrentung schrittweise abgebaut. Die Folge ist, dass die sozialpolitisch gesicherte Überleitung aus der letzten Beschäftigung über die Arbeitslosigkeit bis zur Rente für viele Betroffene zusammenbricht und sie einer neuen, unsicheren Lebensphase zwischen deutlich verkürztem Arbeitslosengeldbezug und wesentlich später möglichem Eintritt in die Rente entgegensehen.

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