Der Übergang in den Ruhestand beginnt für die meisten Personen in Deutschland mit dem ersten Bezug einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenbezug ist damit einer der wichtigsten Einschnitte in der Biografie. Idealerweise fallen das Ende der Erwerbstätigkeit und der Beginn von Rentenzahlungen als Alterseinkommen zusammen. Dies ist für viele Deutsche der Fall, weil die Orientierung des Erwerbsverhaltens am individuell ersten möglichen Rentenbezug hoch ist. Aufgrund der komplizierten rechtlichen Regelungen für unterschiedliche Personengruppen ist dieser Übergang Anlass für intensive persönliche Auseinandersetzungen und Entscheidungen. Die Auseinandersetzung mit den Regeln und Leistungen der Rentenversicherung ist daher in der zweiten Lebenshälfte ein zentrales Thema. So gibt es bei vielen rechtlich festgelegten Rentenzugangsoptionen einen starken Zusammenhang zwischen der Erwerbskarriere im weitesten Sinne und dem Übergang in den Ruhestand. Viele treffen bei der Beantragung der Altersrente Abwägungsentscheidungen zwischen erreichbaren Geldzahlungen aus dem Alterssicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung und dem gewünschten Ende der versicherten Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzungen des Rentenübergangs wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehrfach stark reformiert, sodass die Bedingungen für die zwischen 1941 und 1955 Geborenen deutlich verändert wurden. Gleichzeitig führte die Verbesserung der Ansprüche für Mütter zu einer späten Berechtigung auch für Frauen im Rentenalter, die bis dahin noch gar keine Rente bezogen hatten.
Die Überweisung einer Altersrente setzt das Erreichen eines bestimmten Lebensalters sowie einen bestimmten Verlauf der Erwerbsbiografie voraus. Diese Voraussetzungen sind bei den Rentenarten der Regelaltersrente sowie der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, der Altersrente für Bergleute, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie der Altersrente für Frauen unterschiedlich gesetzlich festgelegt. Alle Zugangsvoraussetzungen unterliegen außerdem rechtlichen Veränderungen, weil die Möglichkeiten der Frühverrentung kontinuierlich abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, wie sich der Übergang in die Rente bei der Gruppe der zwischen 1941 und 1955 Geborenen darstellt, also den Personen, die im Untersuchungszeitraum das 60. Lebensjahr erreicht haben und damit für eine (frühe) Altersrente infrage kamen. Im Datenbestand der Rentenzugänge 2001 bis 2022 sind alle aufgezählten Altersrentenarten enthalten. Erwerbsminderungsrenten sind nicht Bestandteil dieser Betrachtung.
Info 1Datengrundlage
Die Datenquellen der folgenden Analysen sind die prozessproduzierten Daten der gesetzlichen Rentenversicherung zum Rentenzugang und zum Rentenbestand. Für die statistische Beobachtung der Leistungen der sozialen Sicherung, die von der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Gebieten der Rehabilitation, der Erwerbsminderungsrenten und der Alterssicherung erbracht werden, und deren Entwicklung über die Zeit werden an die zentrale Datenstelle der Rentenversicherung alle neu zugehenden Renten sowie einmal jährlich die bestehenden Rentenzahlungsverpflichtungen gemeldet. Aus diesen vereinheitlichten Informationen werden Statistikdatensätze erstellt, die eine Vollerhebung aller Fälle des Rentenzugangs beinhalten. Für inhaltliche Analysen sozialpolitischer Veränderungen ist der Rentenzugang am besten geeignet, weil zu diesem Statistikdatensatz umfangreichere rechtliche Informationen aus dem Rentenversicherungskonto gemeldet werden.
Der Querschnittsdatensatz zum Rentenzugang wird jährlich zum Jahresende erhoben. Er beruht auf den Meldungen der Rentenversicherungsträger, die alle bei ihnen in dem entsprechenden Jahr beschiedenen Renten mit den wichtigsten soziodemografischen und rentenrechtlichen Informationen an die Datenstelle der Rentenversicherung melden. Von Interesse sind hierbei hauptsächlich neu beschiedene Renten, bei denen eine Person erstmals eine Rente bezieht. Für die nachfolgenden Analysen werden daher nur diese Fälle ausgewählt.
Untersuchungspopulation sind die in Deutschland lebenden Altersrentenempfängerinnen und -empfänger der gesetzlichen Rentenversicherung der Geburtsjahrgänge 1941 bis 1955, die zwischen 2001 und 2022 erstmals eine Altersrente bezogen. Daher wurden für die nachfolgende Untersuchung alle Rentenzugangsjahrgänge von 2001 bis 2022 zusammengespielt und dann für vierzehn Geburtsjahrgänge so vereinheitlicht, dass eine Interpretation für die Geburtsjahrgänge 1941 bis 1955 möglich wurde. So wurden beispielsweise auch die zusätzlichen Entgeltpunkte für Kindererziehung der Bestandsrentner im Rahmen der "Mütterrente I und II" berücksichtigt. Für biografische Analysen wurden die Daten für die Geburtsjahrgänge 1952 und 1954 um statistische Auszüge aus der Versicherungsbiografie erweitert. Diese Datenbasis heißt "Vollendete Versichertenleben".