Wohngeld
Das Wohngeld ist ein je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes wird es einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mietobjekte oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentum geleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung (ausführliche Informationen zum Thema Wohnen sowie Miete und Mietbelastung enthält Interner Link: Kapitel 6.1).
Zum Jahresende 2022 bezogen in Deutschland knapp 652.000 Haushalte Wohngeld. Das waren 1,6 % der Hauptwohnsitzhaushalte. Von den Wohngeldhaushalten waren rund 631.000 Haushalte (97 %) sogenannte reine Wohngeldhaushalte und knapp 21.000 Haushalte (3 %) wohngeldrechtliche Teilhaushalte. In reinen Wohngeldhaushalten leben ausschließlich wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder. Dagegen wohnen in Mischhaushalten wohngeldberechtigte und nicht wohngeldberechtigte Personen zusammen. Zum wohngeldrechtlichen Teilhaushalt zählen die wohngeldberechtigten Mitglieder eines Mischhaushalts.
Gegenüber dem Jahr 2021 stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte insgesamt um etwa 9 % an. Während die Anzahl der reinen Wohngeldhaushalte um etwa 10 % zunahm, ging die Anzahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte um 9 % zurück.
Der Anstieg insgesamt geht auch auf die zum Jahresanfang 2022 erfolgte Wohngeld-Dynamisierung zurück, die alle zwei Jahre das Wohngeld an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung anpasst. Das Wohngeld kommt in erster Linie Mieterinnen und Mietern zugute: Mehr als neun von zehn Wohngeldhaushalten (94 %) erhielten Ende 2022 ihr Wohngeld als Mietzuschuss. Der Rest (6 %) erhielt es als Lastenzuschuss, der Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt wird.
Sowohl als Mietzuschuss als auch als Lastenzuschuss wird das Wohngeld überwiegend an kleinere Haushalte gezahlt. So wurde der Mietzuschuss am Jahresende 2022 zu 69 % an Ein- und Zweipersonenhaushalte gezahlt. Mehr als die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger eines Mietzuschusses (57 %) lebte allein. In den Haushalten mit Lastenzuschuss wohnten 52 % in Ein- und Zweipersonenhaushalten, jedoch lebten nur 37 % allein.
Bei der Wohngeldförderung existieren zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche regionale Unterschiede. Den höchsten Anteil an Wohngeldhaushalten an allen Hauptwohnsitzhaushalten verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern mit 2,9 %, gefolgt von allen anderen ostdeutschen Flächenländern. In Bayern war der Anteil der Wohngeldhaushalte an den Hauptwohnsitzhaushalten mit 0,9 % am niedrigsten. Auch in den übrigen südlichen Bundesländern und den Stadtstaaten erhielten Haushalte eher selten Wohngeld.
Elterngeld
Das Elterngeld hilft, die wirtschaftliche Existenz von Familien nach der Geburt eines Kindes zu sichern, wenn die Eltern durch die Betreuung des Kindes ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken und daher Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt. Mütter und Väter können sich hierbei entweder für Basiselterngeld oder ElterngeldPlus entscheiden oder auch beides kombinieren.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn beide Elterngeld beantragen und mindestens einer nach der Geburt weniger Einkommen hat als vor der Geburt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.
Durch die Regelungen zum Partnerschaftsbonus können Eltern außerdem jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende können bei wegfallendem Erwerbseinkommen sowohl die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen als auch den Partnerschaftsbonus erhalten.
Die Höhe des Elterngeldes hängt vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Bei einem vor der Geburt verfügbaren Einkommen in Höhe von 1.000 Euro bis 1.200 Euro beträgt das Basiselterngeld 67 % des Voreinkommens. Bei geringerem Einkommen steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Bei höherem Einkommen sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 % (maximal 1.800 Euro). Je nach Familiensituation erhöht sich der Betrag um einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.
Mit den Regelungen zum ElterngeldPlus sollen insbesondere diejenigen Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt zustünde. Dementsprechend liegt der monatliche Anspruch auf ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.
Im Jahr 2022 bezogen insgesamt 1,85 Millionen Mütter und Väter Elterngeld. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf alle Leistungsbeziehenden, die im betrachteten Berichtsjahr mindestens einen Monat Elterngeld bezogen haben.
Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,36 Millionen Empfängerinnen machten 73,9 % der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag entsprechend bei 26,1 %. Allerdings steigt der Anteil der männlichen Elterngeldbeziehenden langsam aber stetig an: von 22,2 % im Jahr 2016 auf zuletzt 26,1 % im Jahr 2022. Den höchsten Väteranteil gab es 2022 in Sachsen mit 30,2 %, den niedrigsten im Saarland mit 20,8 %.
Deutschlandweit planten Väter im Schnitt 3,6 Monate für ihren Elterngeldbezug ein, Mütter hingegen bezogen mit durchschnittlich 14,6 Monaten deutlich länger Elterngeld als ihre Partner. Während die durchschnittliche Bezugsdauer der Frauen von 13,3 Monaten im Jahr 2016 auf 14,6 Monate im Jahr 2022 anstieg, verharrte die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter bei Werten zwischen 3,5 und 3,8 Monaten.
Seit der Einführung von ElterngeldPlus für ab Juli 2015 geborene Kinder steigt die Inanspruchnahme dieser Form des Elterngeldes stetig an. Im Jahr 2016 entschied sich etwas mehr als jede/jeder sechste Elterngeldbeziehende (17,4 %) für die damals noch neue Art der Leistung; im Jahr 2022 war es schon jede/jeder dritte (32,8 %).
Aufgrund der im Regelfall deutlich längeren Bezugsdauer ist der durchschnittliche Elterngeldanspruch insgesamt bei Frauen höher als bei Männern. Den Anspruch aller Bezugsmonate aufsummiert, haben Männer im Schnitt einen Elterngeldanspruch von 3.912 Euro. Frauen haben hingegen einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von 10.773 Euro. Bei der Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Aufgrund des höheren Anteils an Erwerbstätigkeit vor der Geburt und auch der im Schnitt höheren Einkommen ist der Anspruch je Bezugsmonat bei Männern mit 1.299 Euro deutlich höher als der monatliche Anspruch der Frauen mit 791 Euro.